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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1995, doc. 43
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
| Archival classification | CH-BAR#E5004A#2014/94#32* | |
| Dossier title | Besuch Edgar Bronfmann, World Jewish Congress, beim Bundespräsidenten Villiger am 14.9.95 ( 1995 – 1995 ) | |
| File reference archive | 005.322-008 |
dodis.ch/71387Notiz für den Vorsteher des EMD, Bundespräsident Kaspar Villiger1
Besuch von Herrn E. Bronfmann, Präsident des World Jewish Congress2
Präsident Edgar Bronfmann
Israel Singer, Generalsekretär des World Jewish Congress (WJC)3
Michael Kohn, Vizepräsident des European Jewish Congress4
R. Bloch, Präsident des schweizerischen israelitischen Gemeindebundes (und Präsident der Camille Bloch SA)
Offizielle Stellungnahmen des Bundesrates (Antwort auf die Einfache Anfrage Ziegler vom 30. Mai 1995 und Antwort auf die Einfache Anfrage Piller vom 15. Februar 1995)6
– Mit Bundesbeschluss von 1962 wurde eine Meldepflicht für die in der Schweiz befindlichen Vermögenswerte geschaffen, deren letztbekannte Eigentümer Ausländer waren, von denen seit 1945 zuverlässige Nachrichten fehlten.7
– Bis zum 29.2.1964 erfolgten für 961 Personen Meldungen im Betrag von 9,46 Mio. Franken. Diese wurden den Eigentümern oder ihren Rechtsnachfolgern zur Verfügung gestellt.8
– Die als offene Erbschaften zu betrachtenden Vermögenswerte flossen einem Fonds zu, der 1975 zu zwei Dritteln dem schweizerisch israelitischen Gemeindebund in Zürich und zu einem Drittel der Schweiz. Flüchtlingshilfe überwiesen wurde.9
– Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich noch einzelne Vermögenswerte von rassisch verfolgten Ausländern des Zweiten Weltkriegs in der Schweiz befinden, die bisher nicht erfasst werden konnten. Die Meldepflicht von 1962 beschränkte sich auf Vermögen von natürlichen Personen. Firmenkonten wurden dadurch nicht erfasst.
– Dem Bundesrat und der Eidg. Bankenkommission sind keine Hinweise bekannt, dass sich die Banken Vermögenswerte von Holocaust-Opfern aneignen oder deren Herausgabe widerrechtlich verweigern.
– Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass im Interesse des Bankenplatzes Schweiz die Nachforschung Berechtigter nach Guthaben bei Schweizer Banken erleichtert werden könnte. Die EBK hat deshalb mit der Schweiz. Bankiervereinigung das Gespräch aufgenommen. Eine Lösung im Rahmen des Privatrechts steht im Vordergrund (und wurde vorgestern der Öffentlichkeit bekanntgegeben).10
– Auf den 1. Januar 96 treten für die Schweizer Banken neue Richtlinien über die Behandlung von nachrichtenlosen Vermögenswerten in Kraft. (Vermögenswerte, bei denen seit 10 Jahren keine Kontobewegung mehr festgestellt wurde).12
– Diese sehen die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Gesuche nach verschollenen Vermögenswerten vor.
– Gesuche werden mit einer Schutzgebühr belastet, um Unberechtigte von der Gesuchstellung möglichst abzuhalten.
– Die Durchführung der neuen Richtlinien kann von den bankengesetzlichen Revisionsstellen überwacht werden.
– Eine Umfrage bei rund einem Dutzend Banken hat als Zwischenergebnis13 folgende Zahlen betreffend nachrichtenlose Konten und Depots, die vor 1945 eröffnet wurden, ergeben:
· Anzahl 893
· Wert 40,9 Mio. Franken
· Herkunft 6,8 Mio. aus Osteuropa, 2,3 Mio. aus Deutschland/Österreich, 6,1 Mio. aus der Schweiz, 25,7 Mio. aus übrigen Ländern
Zur Nachrichtenlosigkeit ist festzuhalten, dass das Fehlen von Bewegungen zwischen 1945 und 1985, also nach dem Zweiten Weltkrieg, nicht überall verifiziert werden konnte. Tendenziell dürfte der «herrenlose» Gesamtbetrag deshalb eher tiefer liegen, auch wenn noch nicht alle Banken ihre Daten erhoben haben.
– Interne Untersuchungen der Banken gehen davon aus, dass der grösste Teil der nachrichtenlosen Vermögenswerte aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg stammt und verschiedenster Herkunft ist.
– Anonyme Bankkonten in der Schweiz gibt es nicht. Das Bankgeheimnis behindert die Suche nach Vermögenswerten in keiner Weise. Notwendig ist allerdings eine ausreichende Legitimation des Gesuchstellers.
– 1980 hat Israel durch ein Verfassungsgesetz den 1967 eroberten Ostteil Jerusalems annektiert. Diese Annexion gilt als völkerrechtswidrig.14
– Dem einseitigen Akt ist bis heute die internationale Anerkennung versagt geblieben. Deshalb haben praktisch alle Staaten ihre diplomatische Vertretung nach wie vor in Tel-Aviv. (Ausnahmen: Costa Rica, El Salvador, Paraguay, Vanuatu und Bhutan)
– Die israelische Regierung versucht seit Jahren, auch auf die Schweiz Druck auszuüben und eine Verlegung unserer Botschaft oder eine andere Form der impliziten Anerkennung des Hauptstadt-Status Jerusalems zu erzwingen.15
– Die letzten Versuche bestanden in der Aufforderung an verschiedene Schweizer Städte, anlässlich der 3000-Jahr-Feier Jerusalems unter dem Titel «the eternal capital of the sovereign State of Israel» Strassen oder Plätze nach Jerusalem zu benennen. Die offizielle Haltung des EDA bestand darin, von einem solchen Schritt abzuraten und auf eine schweizerische Teilnahme an den Feierlichkeiten zu verzichten.16
Offizielle Haltung des Bundesrates
– Der Bundesrat geht davon aus, dass jede Lösung des Nahost-Problems zwei Voraussetzungen beinhalten muss:
· das Recht Israels auf Existenz und Sicherheit innerhalb international anerkannter Grenzen
· das Rechts des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung über seine Zukunft.17
– Der Bundesrat unterstützt den in Madrid begonnenen Friedensprozess. Er hat mit Genugtuung Kenntnis genommen vom Vertrag18 über eine interimistische Autonomie in Cis-Jordanien und in Gaza sowie vom Friedensvertrag zwischen Jordanien und Israel.
– Die Schweiz beteiligt sich an den Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft zur Konsolidierung des Friedensprozesses.19
– Sie unterstützt die Aufbauhilfe im Gazastreifen und in der Westbank mit 60 Mio. Franken.20
– Sie hat ein Mandat übernommen als Shepherd für die Einbringung der menschlichen Dimension in den Friedensprozess.21
– Sie hat am Wirtschaftsgipfel von Casablanca eine Initiative zur Förderung des inner-regionalen Handels im Nahen Osten lanciert und den ehemaligen GATT-Generaldirektor Dunkel beauftragt, diese umzusetzen.22 Wir sind überzeugt, dass eine engere wirtschaftliche Kooperation die Voraussetzung für eine dauerhafte Stabilisierung der Region darstellt.
– Die Schweiz hat der PLO die Eröffnung eines Verbindungsbüros in der Schweiz ermöglicht.
23 Sie anerkennt jedoch keinen palästinensischen Staat.
– Generelle Beurteilung des Friedensprozesses im Nahen Osten und seiner Aussichten?
– Rolle und Aufgabe des World Jewish Congress; in welcher Form arbeitet er mit offiziellen israelischen Regierungsstellen zusammen?
- 1
- CH-BAR#E5004A#2014/94#32* (005.322-008). Diese Decknotiz wurde vom stv. Generalsekretär des EMD, Bernhard Marfurt, für den Vorsteher des EMD, Bundespräsident Kaspar Villiger, im Hinblick auf dessen Gespräch mit dem Präsidenten des World Jewish Congress (WJC), Edgar Bronfman, vom 14. September 1995 verfasst. Die Notiz wurde am 4. Oktober 1995 im Generalsekretariat des EMD abgelegt.↩
- 2
- Zum Besuch wurde höchstwahrscheinlich keine Gesprächsnotiz verfasst. Für den Inhalt der Gespräche vgl. auch die vorbereitende Notiz Gesprächspunkte mit World Jewish Congress (WJC), dodis.ch/73436.↩
- 3
- Singer traf bereits am 17. August 1995 den Direktor des Bundesamts für Aussenwirtschaft des EVD, Staatssekretär Franz Blankart, vgl. dodis.ch/70710.↩
- 4
- Kohn initiierte das Treffen Bronfmans mit Bundespräsident Villiger. Auf «ausdrücklichen und kurzfristig angemeldeten Wunsch von Herrn Edgar Bronfman» war auch Avraham Burg, der Präsident der Jewish Agency for Israel, beim Gespräch anwesend, vgl. dazu die Sprachregelung des EMD, dodis.ch/73438.↩
- 5
- Gemäss Sprachregelung bildete das Thema «herrenlose Vermögen auf Schweizer Banken» beim Gespräch mit Edgar Bronfman keinen «formellen Gesprächsgegenstand», da in dieser Frage «nach Meinung des Bundesrates eine Lösung im Rahmen des Privatrechts im Vordergrund» stehe. «Finanz- und vermögensrechtliche Fragen fallen im übrigen nicht ins Ressort des amtierenden Bundespräsidenten», vgl. dodis.ch/73438. Bundespräsident Kaspar Villiger wechselte am 1. November 1995 das Departement und wurde Vorsteher des EFD.↩
- 6
- Für die Antworten auf die Einfache Anfrage 95.1021 Vermögenswerte von Holocaust-Opfern bei Schweizer Banken von Nationalrat Jean Ziegler vom 7. März 1995 sowie auf die Einfache Anfrage 94.1147 «Herrenlose» Vermögenswerte von Ständerat Otto Piller vom 6. Dezember 1994 vgl. dodis.ch/70535 resp. dodis.ch/71198. Am 12. Juni 1995 reichte Ständerat Piller die Motion 95.3257 Herrenlose Vermögen auf Schweizer Banken ein, die das EFD in einem Entwurf vom 14. September 1995 zur Ablehnung empfahl. Auf Intervention des EDI zeigte sich der Vorsteher des EFD, Bundesrat Otto Stich, anlässlich der Sitzung des Bundesrats vom 25. September 1995 bereit zu beantragen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Am 20. Dezember 1995 beantwortete sein Nachfolger als Vorsteher des EFD, Bundespräsident Kaspar Villiger, die Motion von Ständerat Piller, die nach dessen Rücktritt von Ständerat Gian-Reto Plattner übernommen wurde, in diesem Sinne, vgl. dodis.ch/70571. Der Rat lehnte jedoch die Umwandlung in ein Postulat ab. Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C2786.↩
- 7
- Bundesbeschluss über die in der Schweiz befindlichen Vermögen rassisch, religiös oder politisch verfolgter Ausländer oder Staatenloser vom 20. Dezember 1962, dodis.ch/2108. Vgl. dazu auch DDS, Bd. 22, Dok. 147, dodis.ch/30752.↩
- 8
- Vgl. den Monatsbericht pro Februar 1964 der Meldestelle für Vermögen verschwundener Ausländer des EJPD, dodis.ch/73452. Vgl. dazu auch DDS, Bd. 23, Dok. 56, dodis.ch/31704, Punkt 2, sowie DDS, Bd. 24, Dok. 6, dodis.ch/32245, und Dok. 151, dodis.ch/32250.↩
- 9
- Vgl. den Bundesbeschluss über die Verwendung der in der Schweiz befindlichen erblosen Vermögen rassisch, religiös oder politisch verfolgter Ausländer oder Staatenloser vom 3. März 1975, AS, 1975, S. 533–534. Vgl. dazu auch DDS, Bd. 25, Dok. 183, dodis.ch/35670, sowie DDS, Bd. 26, Dok. 129, dodis.ch/38349, und Dok. 133, dodis.ch/38366. ↩
- 10
- Zur Medienkonferenz der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) vom 12. September 1995 in Bern vgl. das Rundschreiben des Finanz- und Wirtschaftsdiensts des EDA vom 13. September 1995, dodis.ch/71059, sowie das Dossier CH-BAR#E5004A#2014/94#32* (005.322-008).Vgl. dazu auch das Protokoll zur Sitzung des Verwaltungsratsausschusses der SBVg vom 28. August 1995, dodis.ch/71977, sowie den Bericht der SBVg Nachrichtenlose Vermögenswerte bei Schweizer Banken vom September 1995, dodis.ch/71389.↩
- 11
- Nach dem Gespräch mit Bundespräsident Kaspar Villiger traf Edgar Bronfman am 14. September in Bern mit einer vom Präsidenten der SBVg, Georg F. Krayer, geleiteten Delegation zusammen. Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C2825.↩
- 12
- Richtlinien über die Behandlung nachrichtenloser Konti, Depots und Schrankfächer bei Schweizer Banken, dodis.ch/71389, Beilage. ↩
- 13
- Zwischenergebnis vom 8. September 1995 aus der Umfrage vom 30. Juni 1995 über nachrichtenlose Vermögenswerte, dodis.ch/71389, Anhang 4.↩
- 14
- Vgl. dazu die Politischen Berichte Nr. 48 vom 31. Juli 1980 und Nr. 53 vom 21. August 1980 des Schweizerischen Botschafters in Tel Aviv, Ernest Bauermeister, dodis.ch/74530 und dodis.ch/74531.↩
- 15
- Vgl. dazu die schriftliche Stellungnahme des Bundesrats vom 23. August 1995 zum Postulat 95.3289 Israel. Verlegung der Schweizer Botschaft nach Jerusalem von Nationalrat Otto Zwygart vom 21. Juni 1995, dodis.ch/70393.↩
- 16
- Vgl. dazu das Schreiben des Chefs der Politischen Abteilung II des EDA, Botschafter Heinrich Reimann, an den Berner Stadtpräsidenten Klaus Baumgartner vom 18. Juli 1995, dodis.ch/72789, sowie die Notiz Botschafter Reimanns an den Direktor der Politischen Direktion des EDA, Staatssekretär Jakob Kellenberger, vom 22. August 1995, dodis.ch/73867.↩
- 17
- Diese Sprachregelung besteht schon seit den 1970er Jahren, vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C1852.↩
- 18
- Handschriftliche Korrektur des stv. Generalsekretärs Marfurt: von den Oslo-Vereinbarungen und Verhandlungen.↩
- 19
- Vgl. dazu die Notiz des für den Nahen Osten zuständigen Mitarbeiters der Politischen Abteilung II des EDA, Martin Aeschbacher, vom 6. Juni 1995, dodis.ch/73868, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/T2274.↩
- 20
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 1757 vom 20. September 1993, dodis.ch/59865, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C2653.↩
- 21
- Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C2792.↩
- 22
- Vgl. dazu die Notiz von Aeschbacher vom 6. Juni 1995, dodis.ch/73868, Beilage 1.↩
- 23
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 1126 vom 25. Juni 1975, dodis.ch/39528, sowie die Zusammenstellung Vertretung der PLO in der Schweiz , dodis.ch/T1393.↩
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Swiss financial market Near and Middle East Middle East Peace Process (1991–1995)


