Langue: allemand
[...10.9.1994]
Das rechtliche Instrumentarium der Schweiz zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Geldwäscherei
Notice (No)
Als eines der ersten Länder verfügt die Schweiz seit 1990 über eine breitgefasste Strafnorm gegen die Geldwäscherei. 1994 konnten ein zweites Paket von strafrechtlichen Massnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens in Kraft gesetzt werden. Eine Bundeszentralestelle soll künftig als Informationsdrehscheibe die Ermittlungen gegen Verbrechensorganisationen koordinieren.
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