Darin: Übermittlungsnotiz von R. Kunz vom 19.10.1993 (Beilage).
▼▶Repository
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
| Archival classification | CH-BAR#E2010A#2001/161#5646* | |
| Dossier title | KSZE-Forum für Sicherheitskooperation, Wien, Band 4 (1993–1993) | |
| File reference archive | B.72.09.15.1(41) |
dodis.ch/65453Notiz der Politischen Abteilung III des EDA1
Wiener Dokument 1992: Inspektionsersuchen der Bundesrepublik Deutschland an die Schweiz
Am 13. Oktober 1993 hat der Geschäftsträger der deutschen Botschaft in Bern dem Unterzeichnenden eine Verbalnote überreicht, in welcher die Bundesrepublik Deutschland um Zulassung einer Inspektion gemäss den Ziffern 77 bis 111 des Wiener Dokuments 1992 im Raum Zurzach–Kreuzlingen–Wil–Wettingen–Zurzach ersuchte.2 Am gleichen Tag wurde der Botschaft eine Antwortnote ausgehändigt.3 Darin erklärte sich die Schweiz bereit, das Inspektionsersuchen zuzulassen. Vom 18. bis zum 21. Oktober werden vier deutsche Inspekteure eine grössere Truppenübung im Raum Ostschweiz inspizieren.4
Das Wiener Dokument 1992 über vertrauens- und sicherheitsbildende Massnahmen (VSBM),5 das von allen KSZE-Staaten am 4. März 1992 angenommen worden ist, sieht einschneidende Einhaltungs- und Verifikationsbestimmungen vor. Überprüfungen und Inspektionen sollen es einem KSZE-Staat ermöglichen, sich zu vergewissern, dass einschlägige Verpflichtungen eingehalten und die jährlich ausgetauschten Informationen über Streitkräfte und Hauptwaffensysteme sowie die angekündigten militärischen Aktivitäten der Wahrheit entsprechen.6 Um die Möglichkeit von Vertuschungen auszuschliessen, werden die Verifikationsersuchen kurzfristig anberaumt. Von ihrer Zielsetzung her laufen diese Massnahmen darauf hinaus, Ungewissheit und unberechenbares Verhalten im militärischen Bereich durch Offenheit auszuräumen.
Überprüfungen dienen dazu, sicherzustellen, dass die Indienststellung von Truppen, Hauptwaffensystemen und Grossgerät den notifizierten Informationen auch wirklich entsprechen.7 Da die Schweiz kein stehendes Heer besitzt, sind die Möglichkeiten von Einhaltungskontrollen durch andere Staaten stark eingeschränkt. Auch unsere Wiederholungskurse, die weniger als 21 Tage dauern, fallen nicht unter den Begriff der meldepflichtigen und dadurch der Verifikation unterstehenden befristet aktivierten Truppenformationen. Die Schweiz hat indes auf freiwilliger Grundlage die WKs von 15 Regimentern als befristet aktivierte Truppenformationen notifiziert und diese somit auch für Verifikationskontrollen geöffnet. 1992 ist die schweizerische passive Quote von zwei Überprüfungen ausgeschöpft worden (Überprüfungen durch Kanada und Deutschland);8 1993 hat bisher Grossbritannien eine Überprüfung in der Schweiz durchgeführt.9 Umgekehrt hat die Schweiz im Mai 1993 in der Russischen Föderation eine Einheit überprüft.10
Inspektionen dienen der Einhaltungskontrolle angekündigter (oder anzukündigender) militärischer Aktivitäten (Manöver). Der inspizierende Staat hat das Recht, sich während 48 Stunden in einem umfangmässig weitgefassten Gebiet frei zu bewegen und eine Inspektion zu Lande, aus der Luft oder auf beide Arten durchzuführen. Kein Teilnehmerstaat ist verpflichtet mehr als drei Inspektionen pro Kalenderjahr zuzulassen. Inspektionen sind bislang weder in noch von der Schweiz durchgeführt worden.
Im Wortlaut des Wiener Dokuments 1992 («...wenn die Einhaltung der vereinbarten vertrauens- und sicherheitsbildenden Massnahmen in Zweifel gezogen wird.» Art. 78 WD 1992)11 ist noch ein Element des Misstrauens als Relikt aus der Zeit des Kalten Krieges spürbar. Im praktischen Vollzug des WD 1992 ist diesem Grundsatz keine Bedeutung beigemessen worden. Es verhält sich aber doch so, dass bis anhin nur NATO-Staaten Inspektionen auf dem Territorium der Ex-UdSSR (und Polens) sowie Russland in NATO-Staaten durchgeführt haben. Die vormals in der Gruppe der N+N zusammengeschlossenen Staaten und die mittelosteuropäischen Staaten haben selber keine Inspektionen durchgeführt; es sind bisher auch keine Inspektionsersuchen an sie gerichtet worden (Ausnahme deutsche Inspektion in Polen und jetzt deutsche Inspektion in der Schweiz).
Die Schweiz hat sich seit jeher für ein umfassendes und ausgewogenes System der Vertrauens- und Sicherheitsbildung in Europa eingesetzt, wie es nunmehr im WD 1992 niedergelegt ist.12 Erst eine regelmässige und alle Möglichkeiten ausschöpfende Praxis erga omnes trägt zur tatsächlichen Festigung und Stärkung des Vertrauens und der Sicherheit in Europa bei. In diesem Sinne ist das deutsche Inspektionsersuchen zu begrüssen. Überprüfungen und Inspektionen verstetigen und vertiefen die militärischen Kontakte zwischen den KSZE-Teilnehmerstaaten. Sie sind Ausdruck und gleichzeitig Antrieb der zunehmenden multilateralen Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit. Für die Schweiz ist es wichtig, in diesem Bereich als vollwertiger und gleichberechtigter Partner in diese Sicherheitskooperation eingebunden zu sein.13 Deshalb hat die Schweiz freiwillig Truppenformationen angemeldet, die dem Überprüfungsregime des WD 1992 unterstehen; in diesem Geiste haben wir im Mai 1992 auch selbst eine Überprüfung in Russland vorgenommen.14 Als schweizerischer Vertreter hat überdies Brigardier J. Schärli an einer deutschen Inspektion in Polen teilgenommen.15
Deutschland seinerseits ist ein überzeugter Anhänger der VSBM. Es unterlässt nichts, was dieses Instrument fördern und konsolidieren kann. Dies geschieht vor allem durch den aktiven Gebrauch der vorhandenen Mechanismen. Die Zahlen sprechen ein klares Zeichen: 4 von insgesamt 9 Inspektionen und 14 von 102 Überprüfungen sind von Deutschland durchgeführt worden.16
Nebst dem allgemeinen Anliegen der Förderung der VSBM geht es Deutschland bei dem an die Schweiz gerichteten Ersuchen auch darum, geographische und politische Ausgewogenheit zu demonstrieren.17 Tatsächlich hat Deutschland bisher Inspektionen in Russland, Weissrussland und Polen durchgeführt; auch die von Deutschland vorgenommenen Überprüfungen fanden nahezu ausnahmslos in mittel- und osteuropäischen Staaten sowie auf dem Gebiet der ehemaligen UdSSR statt.18
- 1
- CH-BAR#E2010A#2001/161#5646* (B.72.09.15.1(41)). Diese Aktennotiz wurde von Linus von Castelmur vom KSZE-Dienst der Politischen Abteilung III des EDA verfasst und unterzeichnet. Sein Vorgesetzter, Sektionschef Raimund Kunz, liess sie dem Direktor der Politischen Direktion des EDA, Staatssekretär Jakob Kellenberger, den Chefs der Politischen Abteilung I und III, den Botschaftern Franz von Däniken und Robert Mayor, sowie der schweizerischen KSZE-Delegation in Wien, der schweizerischen Botschaft in Bonn und dem Chef der Sektion Abkommensvollzug der Abteilung Friedenspolitische Massnahmen des EMD, Oberstleutnant Heinz Staub, zukommen.↩
- 2
- Vgl. dodis.ch/67489. Geschäftsträger a. i. war Minister Wolf Calebow.↩
- 3
- Vgl. das Schreiben von Oberstleutnant Staub an den KSZE-Dienst des EDA vom 13. Oktober 1993, dodis.ch/67490.↩
- 4
- Vgl. dazu den Bericht über die deutsche Inspektion in der Schweiz vom 19. bis 21. Oktober 1993, der den KSZE-Teilnehmerstaaten am 29. November 1993 übermittelt wurde, dodis.ch/65414.↩
- 5
- Wiener Dokument 1992 der Verhandlungen über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Massnahmen, einberufen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Abschliessenden Dokuments des Wiener Treffens der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dodis.ch/64907.↩
- 6
- Zum Verhältnis zwischen Überprüfungen und Inspektionen vgl. das Schreiben des Stabs der Gruppe Generalstabsdienste vom 23. März 1993, CH-BAR#E5560D#2003/350#2093* (910.3).↩
- 7
- Für die von der Schweiz per 1. Januar 1993 notifizierten Informationen gemäss Wiener Dokument 1992 vgl. den Annual Exchange of Military Information vom 7. Dezember 1992, dodis.ch/58859. Vgl. dazu auch die Notiz von Oberstleutnant Staub vom 20. Januar 1993, dodis.ch/67114.↩
- 8
- Für die Überprüfungen des Panzer Regiments 2 durch Kanada am 3. November 1992 sowie des Artillerie Regiments 11 durch Deutschland am 2. Dezember 1992 vgl. das Dossier CH-BAR#E5560D#2003/350#2091* (910.3).↩
- 9
- Für die Überprüfung des Artillerie Regiments 8 durch Grossbritannien am 16. September 1993 sowie des Panzer Regiments 9 durch Polen am 19. November 1993 vgl. das Dossier CH-BAR#E5560D#2003/350#2105* (910.3). ↩
- 10
- Vgl. den Bericht betr. die Überprüfung der selbst 166.Mot S Br am 25. Mai 1993 in Twer (Russische Föderation) des Stabs der Gruppe für Generalstabsdienste vom 1. September 1993, dodis.ch/65415, sowie dodis.ch/63458.↩
- 11
- Vgl. dodis.ch/64907, S. 1487.↩
- 12
- Vgl. dazu die thematische Zusammenstellung Vertrauens- und sicherheitsbildende Massnahmen (VSBM), dodis.ch/T1718.↩
- 13
- Vgl. dazu auch DDS 1993, Dok. 43, dodis.ch/62714.↩
- 14
- Vgl. Anm. 10.↩
- 15
- Die Inspektion fand zwischen dem 29. September und dem 1. Oktober 1993 statt.↩
- 16
- Für die Übersicht der 1993 beantragten Inspektionen, Beobachtungen und Überprüfungen vom Dezember 1993 vgl. das Dossier CH-BAR#E5560D#2003/350#2105* (910.3). Für die entsprechende Übersicht aus dem Jahr 1992 vgl. das Dossier CH-BAR#E5560D#2003/350#2091* (910.3).↩
- 17
- Vgl. dazu den Bericht über die deutsche Inspektion in der Schweiz vom 19. bis 21. Oktober 1993, der den KSZE-Teilnehmerstaaten am 29. November 1993 übermittelt wurde, dodis.ch/65414.↩
- 18
- Am 23. September 1993 lud die Schweiz zudem die KSZE-Teilnehmerstaaten im Rahmen der VSBM zu einem Besuch des Militärflugplatzes Payerne vom 22. bis 24. November 1993 ein. Für den Kurzbericht von Oberstleutnant Staub vgl. dodis.ch/65480.↩
Tags
Confidence and Security-Building Measures (CSBM)
Organization for Security and Co-operation in Europe (OSCE)
