Sprache: Deutsch
27.5.1992 (Mittwoch)
KSZE als regionale Abmachung im Sinne von Kapitel VIII der UNO-Charta
Aktennotiz / Notiz (No)
Die Direktion für Völkerrecht bestätigt, dass die KSZE als regionale Abmachung im Sinne von Kapitel VIII der UNO-Charta qualifiziert werden kann. Auch mit diesem Status könnte die Schweiz der KSZE angehören.
Aktenzeichen: B.72.9.15.1(26)
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