Langue: allemand
2.10.1992 (vendredi)
Revision des Bundesgesetzes vom 30.6.1972 über das Kriegsmaterial
Lettre (L)
Das BAP stimmt der Ausweitung des Kriegsmaterialbegriffs und der diesbezüglich bewilligungspflichtigen Tätigkeiten zu und begrüsst das Vorhaben, Vermittlungsgeschäfte einer Bewilligungspflicht zu unterstellen. Gerade auch im Hinblick auf den auszubauenden internationalen Informationsaustausch ist eine klare Regelung der Amtshilfe unabdingbar.
Références: 403.3.3.1/1781-002B.51.14.21.20(7)
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