Darin: Antrag des EDI vom 3.6.1993 (Beilage).
Darin: Mitbericht des EJPD vom 4.6.1993 (Beilage).
Darin: Mitbericht des EFD vom 4.6.1993 (Beilage).
▼▶4 repositories
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E8812#1998/341#161* | |
Dossier title | BR-Sitzung vom 7. Juni Ernennung GS EDI, Umweltschutzgesetz (1993–1993) | |
File reference archive | 1 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E3363A#2009/242#715* | |
Dossier title | Alpenkonvention -Vernehmlassungsergebnisse, Beitritt durch die Schweiz, Teilnahme an der zweiten Alpenkonferenz-Information über den Stand der Vernehmlassung und das weitere Vorgehen- Zusammensetzung der Arbeitsgruppe für die Ausarbeitung der Schweizer Stellungnahme (1991–1993) | |
File reference archive | 101.3 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#1032* | |
Old classification | CH-BAR E 1004.1(-)1000/9 1539 | |
Dossier title | Beschlussprotokolle des Bundesrates Juni 1993 (11 Bände) (1993–1993) | |
File reference archive | 4.10prov. |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E4460B#2001/57#662* | |
Dossier title | Korrespondenz, Dokumente Okt. 1992 bis 1993 (ohne "documentation d'aménagement territoire, procedure consultation") Ordner 5 (1992–1993) | |
File reference archive | 300.5 |
dodis.ch/61408Aussprachepapier des EDI an den Bundesrat1
Alpenkonvention; Information über den Stand der Verhandlungen und das weitere Vorgehen
An der 2. Alpenkonferenz der Umweltminister vom 6./7. November 1991 in Salzburg unterzeichnete auch die Schweiz die Alpenkonvention,2 hielt jedoch fest, dass mit deren Ratifizierung solange zugewartet werde, bis die ersten Protokolle zu einem für unser Land befriedigenden Abschluss gekommen sind.3
Internationale Expertenausschüsse, in denen auch offizielle Vertreter der Alpenkantone Einsitz nehmen, handelten fünf Protokollentwürfe (Berglandwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Raumplanung, Tourismus, Verkehr) aus und verabschiedeten sie im November 1992.4 Diese Entwürfe sollten darauf von den Signataren der Alpenkonvention einer öffentlichen Vernehmlassung unterzogen werden. Die Ergebnisse dieser Vernehmlassung sollten dazu dienen, in der Periode Juni–November 1993 die definitiven Protokolltexte zu erstellen. Die Unterzeichnung der Protokolle ist an der 3. Alpenkonferenz der Umweltminister vom Winter 1993/94 in Frankreich vorgesehen.5
Bereits am 11. November 1992 bereinigte die «Arbeitsgruppe Alpenschutz CH», in der die Alpenkantone und 15 Bundesämter vertreten sind, die Grundzüge der nationalen Vernehmlassung.6 Daraufhin wurden die Vernehmslassungsunterlagen von den sachlich jeweils zuständigen Bundesämtern (BLW, BUWAL, BRP, BIGA und BAV) vorbereitet. Die Vernehmlassung hätte in den Monaten Februar bis April 1993 durchgeführt und die Ergebnisse am 27. Mai 1993 in der «Arbeitsgruppe Alpenschutz CH» erörtert werden sollen.
Mit Eingabe vom 16. Dezember 1992 an den Bundesrat beanstandete die Bündner Regierung, die Alpenkovention sei trotz Ablehnung der Alpenkantone unterzeichnet worden. Die Wahrung ihrer Interessen in den mit der Vorbereitung der Protokolle beauftragten internationalen Ausschüssen sei erschwert. Im Alpenraum rege sich zunehmend Opposition, namentlich wegen Nichtbeachtung der sozio-ökonomischen Belange. Mit der Alpenkonvention werde der Fremdbestimmung Tür und Tor geöffnet. Daher müsse die weitere Mitwirkung der Schweiz in Frage gestellt und eine Denkpause eingeschaltet werden.7
Deshalb beschloss das EDI als federführendes Departement, mit der Durchführung der Vernehmlassung zuzuwarten.
In der Zwischenzeit liess das BUWAL durch die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) einen Bericht zum Thema «Vertiefung sozio-ökonomischer Aspekte der Alpenkonvention und ihrer Protokolle» ausarbeiten.8 Der Bericht war an die Gruppe hoher Beamter gerichtet und sollte dazu beitragen, dass den sozio-ökonomischen Belangen der Alpenregionen in den Protokollentwürfen der ihnen zustehende Platz eingeräumt wird. Der Bericht enthält den Vorschlag, bei den bestehenden Protokollentwürfen die vorhandenen Ansätze betreffend Nutzungs- und Förderungsanliegen auszubauen und im Rahmen der Alpenkonvention ein neues Protokoll «Wirtschaft und Gesellschaft» zu erarbeiten.
Am 26. April 1993 empfingen wir eine Delegation der Regierungskonferenz der Gebirgskantone und besprachen mit ihr das weitere Vorgehen.
Das EDI setzt eine Arbeitsgruppe ein. Sie besteht aus fünf Vertretern der Alpenkantone, welche von der Regierungskonferenz der Gebirgskantone ernannt werden, fünf Vertretern des Bundes, ausgewählt aus der Reihe der Experten in den internationalen Protokollausschüssen, sowie je einem Vertreter der SAB und des Schweizerischen Bundes für Naturschutz (SBN). Sie steht unter dem Vorsitz von Professor Paul Messerli von der Universität Bern.9
Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, auf der Grundlage des erwähnten Berichtes der SAB bis zum 30. Juni 1993 eine Stellungnahme aus Schweizer Sicht vorzubereiten.10 Diese Stellungnahme, die sofort formell auch den Alpenkantonen zugestellt wird, soll als schweizerische Verhandlungsgrundlage in die Gruppe hoher Beamter eingebracht werden mit dem Ziel, eine Revision der fünf Protokollentwürfe in Richtung einer Verdeutlichung der sozio-ökonomischen Anliegen der Alpenregionen zu erreichen.11
Die so revidierten fünf Protokollentwürfe werden nach Abschluss der Verhandlungen im Spätherbst/Winter 1993 und vor der 3. Alpenkonferenz der Umweltminister in die Vernehmlassung gehen.
Die daher vermutlich nötigen kurzen Fristen lassen sich rechtfertigen aus der Tatsache, dass die hauptsächlich interessierten Alpenkantone an den Verhandlungen mitbeteiligt sind.
Schliesslich wird sich die Schweiz dafür einsetzen, dass die sozio-ökonomischen Anliegen der Alpenregionen auch in allfälligen künftigen Protokollen gebührend berücksichtigt werden und dass die 3. Alpenkonferenz der Umweltminister die Aushandlung eines eigenständigen Protokolls über «Wirtschaft und Gesellschaft» beschliesst.
Die Alpenkantone und die weiteren Mitglieder der «Arbeitsgruppe Alpenschutz CH» werden von uns schriftlich über das weitere Vorgehen informiert.
Wir beantragen Ihnen, dem beiliegenden Beschlussesentwurf zuzustimmen.12
- 1
- CH-BAR#E1004.1#1000/9#1032* (4.10prov.). Dieses Aussprachepapier an den Bundesrat wurde unter der Verantwortung von Aldo Antonietti, Vizedirektor des Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), verfasst und von der Vorsteherin des EDI, Bundesrätin Ruth Dreifuss, unterzeichnet. Der Bundesrat nahm in der Sitzung vom 7. Juni 1993 vom Aussprachepapier Kenntnis und zeigte sich mit dem weiteren Vorgehen einverstanden, vgl. das Verhandlungsprotokoll der 20. Sitzung des Bundesrats, CH-BAR#E1003-01#2006/306#1* (322.3) sowie das BR-Prot. Nr. 1079, Faksimile dodis.ch/61408.↩
- 2
- Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) vom 7. November 1991, AS, 2003, S. 2541–2550.↩
- 3
- Vgl. dazu das Protokoll der Zweiten internationalen Alpenkonferenz vom 6. und 7. November 1991 in Salzburg, dodis.ch/61403; das Schreiben des Vorstehers des EDI, Bundespräsident Flavio Cotti, an die Regierungskonferenz der Gebirgskantone vom 30. Oktober 1991, dodis.ch/63328, sowie die thematische Zusammenstellung Alpenkonvention, dodis.ch/T1926.↩
- 4
- Vgl. dazu die Notiz von Vizedirektor Antonietti vom 12. November 1992, dodis.ch/61409.↩
- 5
- Die Schweiz hat an der dritten Alpenkonferenz der Umweltminister in Chambéry am 20. Dezember 1994 die Protokolle nicht unterzeichnet. Vgl. die Informationsnotiz des EDI an den Bundesrat vom 21. Dezember 1994, dodis.ch/61440.↩
- 6
- Vgl. dazu das Protokoll der Sitzung der Arbeitsgruppe Alpenschutz CH vom 11. November 1992, dodis.ch/63339.↩
- 7
- Vgl. dazu das Schreiben der Regierung des Kantons Graubünden an den Bundesrat vom 16. Dezember 1992, DDS 1992, Dok. 61, dodis.ch/62230, sowie das Schreiben des Direktors der Direktion für Völkerrecht des EDA, Botschafter Mathias Krafft, an den Direktor des BUWAL, Philippe Roch, vom 22. März 1993, dodis.ch/63371.↩
- 8
- Für den Bericht vgl. das Dossier CH-BAR#E2024A#2003/421#2540* (o.320.016.71(1)).↩
- 9
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 1079 vom 7. Juni 1993, dodis.ch/61408.↩
- 10
- Vgl. dazu das Schreiben von Bundesrätin Dreifuss vom 2. Juni 1993, dodis.ch/63344.↩
- 11
- Die Stellungnahme der Arbeitsgruppe findet sich in der Beilage des BR-Prot. Nr. 2388 vom 22. Dezember 1993, dodis.ch/63381.↩
- 12
- Das EJPD hatte in seinem Mitbericht vom 4. Juni 1993 einen Einsitz des Bundesamts für Raumplanung in der Arbeitsgruppe verlangt. Das EFD beantragte im Abschnitt «Weiteres Vorgehen» den zweiten Absatz folgendermassen abzuändern: «Diese Stellungnahme, die sofort formell auch den Alpenkantonen zugestellt wird, soll dem Bundesrat unterbreitet werden. Der Bundesrat entscheidet, in welcher Form die Stellungnahme als schweizerische Verhandlungsgrundlage in die Gruppe hoher Beamter eingebracht werden soll mit dem Ziel, ...». Zudem verlangte das EFD die Streichung des Zusatzes «im zustimmenden Sinn» im Beschlussesdispositiv. Der Bundesrat stimmte dem Beschlussentwurf unter Berücksichtigung der Mitberichte des EJPD und des EFD zu, vgl. das BR-Prot. Nr. 1079, Faksimile dodis.ch/61408.↩