Langue: allemand
2.9.1992 (mercredi)
Neutralität und humanitäre Intervention in Bosnien-Herzegowina
Notice (No)
Das Neutralitätsrecht findet auf Zwangsmassnahmen der Vereinten Nationen keine Anwendung. Ob die Schweiz an solchen Massnahmen mitwirkt ist eine politische Entscheidung. Im Falle von Bosnien-Herzegowina wäre eine Teilnahme der Schweiz an einer militärisch humanitären Aktion zu befürworten.
Référence: B.51.10
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