Sprache: Deutsch
28.6.1991 (Freitag)
Frage, ob Algerien von der Liste der «Safe countries» wieder gestrichen werden soll
Aktennotiz / Notiz (No)
Aus menschenrechtlicher Sicht ist der Ausnahmezustand in Algerien zu verurteilen. Aus politischer Sicht ist es jedoch nicht opportun, im jetzigen Moment Algeriens Ziel der Demokratisierung zu bestrafen. Es wäre ein falsches Signal. Die Lage vor Ort soll aber selbstverständlich weiterverfolgt werden.
Aktenzeichen: B.73.Alg.0B.41.20.1
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