Sprache: Deutsch
6.5.1992 (Mittwoch)
Nr. 796. Verordnung über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe vom 12.12.1977 (SR 974.01). Änderung von Artikel 15 und 16 sowie von Anhang 1 und 2 (Erhöhung der Finanzkompetenzen)
Bundesratsprotokoll (PVCF)
Die Finanzkompetenzlimiten im Bereich der EZA und HH sollen für die DEH und das BAWI auf 3 Mio. Fr. sowie für das EDA und/oder EVD und EFD auf 10 Mio. Fr. erhöht werden.

Darin: Antrag des EDA und des EVD vom 31.3.1992 (Beilage).
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