Sprache: Deutsch
19.1.1981 (Montag)
80.073 Angelegenheit Oberst Bachmann. Bericht der Arbeitsgruppe der Geschäftsprüfungskommission an den Nationalrat über ihre zusätzlichen Abklärungen
Bericht (R)
Der Fall Schilling wurde hinreichend abgeklärt. Die Entsendung Schillings nach Österreich erfolgte ohne Wissen Bachmanns. Dennoch ist das Vertrauen zu Bachmann gestört, weshalb eine Versetzung gerechtfertigt ist. Oberst Bachmann ist nicht für eine fremde Macht tätig und somit kein Sicherheitsrisiko.
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