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16.10.1991 (Mittwoch)
Nr. 2012. Änderung der Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak vom 7. August 1990 (SR 946.206)
Bundesratsprotokoll (PVCF)
Die Bundesratsverordnung sieht für den Handel mit Erdöl bzw. Erdölprodukten keine Ausnahmen vor. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Artikels 4 wird dem EVD ermöglicht, schweizerischen Firmen die Abwicklung der von der UNO gutgeheissen Erdölgeschäfte zu bewilligen. Die Änderung tritt am 17.10.1991 in Kraft.

Darin: Antrag des EVD vom 7.10.1991 (Beilage).
Darin: Pressemitteilung (Beilage). [DE, FR]
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