Lingua: tedesco
12.10.1990 (venerdì)
Nr. 198. Sanktionen gegen Irak
Das EVD lässt nur die Ausfuhr von Medikamenten in den Irak zu, die auf der Ausnahmeliste der EG stehen. Schweizerische Exportfirmen können auf privatvertraglicher Basis ihre Lieferungen von eigenen Bedingungen abhängig machen. Der Krisenstab ist indes bestrebt, die Schweiz nicht zu einem Umschlagplatz überdimensionierter Medikamentenlieferungen an den Irak zu geschäftlichen Zwecken verkommen zu lassen.
Riferimento: Irak.863.9
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