Langue: allemand
3.4.1985 (mercredi)
Nr. 581. Konsolidierungsabkommen mit Senegal
Procès-verbal du Conseil fédéral (PVCF)
Gemäss Entscheidung des Bundesrates soll bei Schuldenkonsolidierungen grundsätzlich auf den Einsatz von Bundesgeldern verzichtet werden, weshalb Senegal nun bereits zum vierten Mal ein Zahlungsaufschub für seine Schulden an die Schweiz gewährt wird. Dass Senegal keine Rekonsolidierung bereits umgeschuldeter Beträge beantragte, wird würdigend zur Kenntnis genommen.
Darin: Antrag des EVD vom 15.3.1985 (Beilage).
Darin: Antrag des EVD vom 15.3.1985 (Beilage).
Référence:
2310.1
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