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13.2.1989 (Montag)
Nr. 183. Gegenrechtsvereinbarung zwischen der Schweiz und Indien betreffend Rechtshilfe in Strafsachen
Bundesratsprotokoll (PVCF)
Mit der Gegenrechtsvereinbarung wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, die es Indien und der Schweiz künftig ermöglicht, gegenseitig Strafrechtshilfeersuchen zu vollziehen. Voraussetzung und Umfang der Rechtshilfeleistung bestimmen sich nach dem innerstaatlichen Recht des ersuchten Staates.

Darin: Antrag des EJPD vom 18.1.1989 (Beilage).
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