Langue: allemand
8.3.1978 (mercredi)
Sitzverlegung schweizerischer Firmen im Kriegsfall
Notice (No)
Bezüglich der Sitzverlegung Schweizer Firmen im Kriegsfall übt Kanada eine besondere Anziehungskraft aus. Da in den letzten Jahren die kanadische Gesetzgebung restriktiver geworden ist, stellt sich die Frage nach Neuverhandlungen. Ausserdem könnte die Sitzverlegung generell überdacht werden.
Référence: C.22.91.1
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