Dossier CH-BAR#E2010A#1996/397#899*


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DateNrTypeSubjectSummaryL
31.1.197849901pdfLetterOrganizational issues of the FPD/FDFA Für das EPD ist es schwierig abzuschätzen, wie viel Material und wie viel Personal im Falle einer unmittelbaren Kriegsgefahr umdisponiert werden müsste.
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10.4.197449896pdfMemoSeat’s transfer of company in case of war Überblick über den Stand der Sitzverlegung: Die Beschlüsse aus den Jahren 1957 und 1958 sind noch gültig. Zuständig ist das Handelsregisteramt und die entsprechende Vertretung im Ausland, für die...
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26.11.197549897pdfMemoSeat’s transfer of company in case of war Analyse der rechtlichen Lage der Sitzverlegung Schweizer Firmen im Kriegsfall: Mit Kanada besteht ein Memorandum zur Aufhebung der Visumspflicht, aber kein Vertrag; mit Australien wurde ein Vertrag...
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8.3.197849903pdfMemoSeat’s transfer of company in case of war Bezüglich der Sitzverlegung Schweizer Firmen im Kriegsfall übt Kanada eine besondere Anziehungskraft aus. Da in den letzten Jahren die kanadische Gesetzgebung restriktiver geworden ist, stellt sich...
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