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Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 27, Dok. 187
volume linkZürich/Locarno/Genève 2022
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E7001C#1989/59#644* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 7001(C)1989/59 59 | |
Dossiertitel | EFTA-Preiszuschläge auf importiertem Fischmehl (1978–1978) | |
Aktenzeichen Archiv | 2520.01 |
Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
Signatur | CH-BAR#E7113A#1990/22#226* | |
Dossiertitel | Landwirtschaftliche Erzeugnisse (Liste D), Fisch- und Fleischmehl (1978–1978) | |
Aktenzeichen Archiv | 766.2 |
dodis.ch/48717Notiz für den Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, F. Honegger1
Preiszuschläge auf Fischmehl
Sie erhalten in der Beilage die gewünschten Unterlagen in Englisch2 für Ihre EFTA-Gespräche in Genf3.
Die Diskussionen um diese leidige Angelegenheit dauern nun bereits mehr als zehn Jahre4 und gehen letztendlich auf einen fundamentalen Widerspruch im EFTA-Vertrag5 zurück. In diesem Vertrag wird einerseits zugesichert, dass das gesamte agrarpolitische Instrumentarium der einzelnen Länder unverändert weitergeführt werden kann. Die Erhebung von Preiszuschlägen auf eingeführten Futtermitteln war schon damals ein integraler Bestandteil des Instrumentariums zur Produktionslenkung in der Landwirtschaft. Auf der anderen Seite wurde aber das Fischmehl weder in die Liste D (Landwirtschaftsprodukte) noch in die Liste E (Fischereiprodukte) aufgenommen, für die der Freihandel nicht gilt. Die Schweiz hat deshalb damals den Vorbehalt gemacht (leider nur mündlich), dass die Preiszuschläge als agrarpolitisches Lenkungsinstrument auch auf Fischmehl weiterhin erhoben werden dürfen6. Daran müssen wir unter allen Umständen festhalten, denn die Preiszuschläge auf importierten Futtermitteln sind das zentrale Steuerungselement für den Verbrauch importierter Futtermittel. Wenn wir hier eine Bresche offen lassen, kommt das ganze System ins Wanken. In Anbetracht der dauernden und schweren Angriffe auf die Importfuttermittel (vgl. Futtermittelinitiative) wäre es agrarpolitisch verheerend, hier nachzugeben.
Im übrigen sind wir den Norwegern schon ausserordentlich weit entgegengekommen, wie aus der beiligenden Notiz7 hervorgeht. U. E. sind wir sogar mit der 3 Franken-Präferenz schon zu weit gegangen, wir zweifeln, ob wir diese überhaupt durchhalten können. Es ist dies weder intern noch extern eine völlig saubere Lösung. Die Norweger haben ausserdem gar nichts zu berfürchten, sie haben nach wie vor völlig freien Zugang zum Schweizer Markt, und wir begnügen uns mit einem ausserordentlich tiefen Einfuhr-Schwellenpreis; quantitative Restriktionen sind keine vorhanden. Wir werden wie in den vergangenen Jahren auch in Zukunft ein recht beträchtliches Quantum von Fischmehl importieren müssen. Die Norweger sollten nun endlich mit dem Erreichten zufrieden sein, andernfalls müssten wir zum Gegenangriff übergehen und verlangen, dass das Fischmehl, wie bei der EG, in den Annexes E oder D aufgenommen wird. Eine völlige Freigabe der Einfuhren ist aus agrarpolitischen Gründen einfach undenkbar.
Ergänzend sei noch erwähnt: Wir sind gegenwärtig daran, intern noch abzuklären, ob allenfalls die Möglichkeit bestünde, den Norwegern statt einer Präferenz eine direkte Rückerstattung eines Teils der Preiszuschläge zu gewähren (vertraulich)8.
Sofern Sie es für dienlich erachten, delegieren wir gerne unseren Vertreter (Vizedirektor Dr. Popp) zu den Verhandlungen betreffend Traktandum Fischmehl nach Genf.
- 1
- Notiz: CH-BAR#E7001C#1989/59#644* (2520.01). Unterzeichnet von J.-C. Piot. Kopie an C. Sommaruga, die Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements und das Integrationsbüro.↩
- 2
- Vgl. Doss. wie Anm. 1.↩
- 3
- Zur EFTA-Ministerkonferenz vom 23. und 24. November 1978 in Genf vgl. das BR-Prot. Nr. 73 vom 17. Januar 1979, dodis.ch/52891. Zu den Gesprächen mit Norwegen vom 22. November 1978 vgl. die Notiz von W. Gyger vom 28. November 1978, dodis.ch/52892.↩
- 4
- Vgl. dazu das Telegramm Nr. 1 von R. Hunziker an die Handelsabteilunng des Volkswirtschaftsdepartements vom 30. März 1976, dodis.ch/49893.↩
- 5
- Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA) vom 4. Januar 1960, AS, 1960, S. 590–614. Vgl. dazu DDS, Bd. 21, Dok. 47, dodis.ch/ 15943 und Dok. 58, dodis.ch/15944.↩
- 6
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 1567 vom 18. September 1978, dodis.ch/52935.↩
- 7
- Notiz von K. Weber an F. Honegger vom 17. November 1978, dodis.ch/52890.↩
- 8
- Vgl. dazu die Notiz von K. Weber vom 20. November 1978, dodis.ch/52893.↩
Tags
Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)
Norwegen (Wirtschaft) Landwirtschaft