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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 27, doc. 66
volume linkZürich/Locarno/Genève 2022
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E7001C#1989/59#678* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 7001(C)1989/59 62 | |
Titolo dossier | Ratifikation europ. Sozialcharta (1978–1978) | |
Riferimento archivio | 2520.02 |
dodis.ch/48458Der Bundeskanzler, K. Huber, an die Mitglieder des Bundesrats1
Europäische Sozialcharta2
Dieses Geschäft war ursprünglich für die Verabschiedung vor den Sommerferien vorgesehen worden. Inzwischen wurde es verschoben.
Da offenbar nun doch noch eine Überlegungsfrist vorhanden ist, gestatte ich mir, eine grundsätzliche Frage zur Diskussion zu stellen. Die Zahl der völkerrechtlichen Abkommen3, die unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf das schweizerische Recht haben, ist im Steigen begriffen. Damit wird die Diskrepanz immer offensichtlicher, die bezüglich der Meinungsbildung bei solchen völkerrechtlichen Abkommen im Vergleich zur Meinungsbildung beim innerstaatlichen Recht besteht4.
Wie Sie wissen, hat seit Jahrzehnten, teils aufgrund verfassungsrechtlicher Vorschriften, teils gemäss Praxis, bei der innerstaatlichen Rechtssetzung ein ausgedehntes Vernehmlassungsverfahren Platz gegriffen. Bei völkerrechtlichen Verträgen wird ein solches m. W. nur ausnahmsweise (z. B. Doppelbesteuerungsabkommen) durchgeführt. Irrtum vorbehalten, ist bei der Europäischen Sozialcharta ein Vernehmlassungsverfahren nicht vorgesehen.
Sollte sich der Bundesrat nicht in einer der nächsten Sitzungen – selbstverständlich wenn Herr Bundesrat Graber anwesend ist – hierüber Gedanken machen? Dabei steht wohl die Sozialcharta gegenwärtig im Vordergrund. Es handelt sich aber um ein generelles Problem, das unabhängig von der Sozialcharta einmal überlegt werden muss. Über die Meinungsbildung hinaus hätte ein Vernehmlassungsverfahren den Vorteil, dass die materielle und politische Tragweite eines Abkommens noch umfassender abgeklärt werden könnte.
Falls die eingangs erwähnte Verschiebung des Geschäftes im Hinblick auf die Einleitung eines Vernehmlassungsverfahrens5 erfolgt ist, so kann meine Notiz, was den konkreten Fall betrifft, als überholt betrachtet werden.
- 1
- Notiz: CH-BAR#E7001C#1989/59#678* (2520.02). Handschriftliche Marginalie: 6.6.77: [...] 13.3.77: Vernehmlassungsverfahren.↩
- 2
- Vgl. dazu DDS, Bd. 27, Dok. 12, dodis.ch/48718 und Dok. 54, dodis.ch/48719.↩
- 3
- Vgl. dazu den Bericht des Bundesrats über die Schweiz und die Konventionen des Europarats vom 16. November 1977, dodis.ch/52406. Zum Bericht vgl. die Notiz von M. Krafft an P. Aubert vom 7. März 1978, dodis.ch/48484; das Protokoll vom März 1978 der Sitzung der Sitzung der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats vom 21. Februar 1978, dodis.ch/48485 sowie das Protokoll vom Mai 1978 der Sitzung der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats vom 19. Mai 1978, dodis.ch/48503.↩
- 4
- Zur Neuregelung des Staatsvertragsreferendums vgl. DDS, Bd. 27, Dok. 46, dodis.ch/50063.↩
- 5
- Zum durchgeführten Vernehmlassungsverfahren vgl. das BR-Prot. Nr. 88 vom 25. Januar 1978, dodis.ch/48556; das Rundschreiben von P. Graber an die Kantonsregierungen vom 31. Januar 1978, dodis.ch/48570; das Schreiben von R. Müller und F. Leuthy an P. Aubert vom 30. Juni 1978, dodis.ch/48761; die Notiz von A.-L. Vallon an A. Hegner vom 15. August 1978, dodis.ch/48572 sowie das Schreiben von A. Jetzer und G. Winterberger an das Politische Departement vom 27. Oktober 1978, dodis.ch/48577.↩
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Assicurazioni sociali Politca sociale