Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 27, doc. 172
volume linkZürich/Locarno/Genève 2022
Plus… |▼▶3 emplacements
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E7001C#1989/59#567* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 7001(C)1989/59 48 | |
Titre du dossier | Botschaft Kredit Finanzierung Wirtschafts- und Handelspolitischen Massnahmen für die Entwicklungszusammenarbeit (1978–1978) | |
Référence archives | 2301.13 |
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E7110#1989/32#1337* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 7110(-)1989/32 113 | |
Titre du dossier | Mischkredit (1978–1979) | |
Référence archives | 861.5 • Composant complémentaire: Aegypten |
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E7001C#1989/59#576* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 7001(C)1989/59 49 | |
Titre du dossier | Aegypten - Belgien (1978–1978) | |
Référence archives | 2310.1 |
dodis.ch/48392Notiz für den Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, E. Honegger1
Die Kompatibilität zwischen entwicklungspolitischen Zielsetzungen und der Berücksichtigung eigener wirtschaftlicher Anliegen im Falle von Mischkrediten2, illustriert am Beispiel unserer Kredithingabe an Ägypten
Damit den entwicklungspolitischen Zielsetzungen sowohl der Schweiz als auch des Empfängerlandes Rechnung getragen werden kann, enthalten unsere Mischkreditverträge jeweils eine Bestimmung über die Verwendung der eingeräumten Kredite. Im Falle unseres Abkommens mit Ägypten3 lautet der entsprechende Passus (Art. 4 Abs. 1 des zwischenstaatlichen Vertrages):
«Der gesamte Betrag des vorliegenden Kredites soll zur Durchführung ägyptischer Entwicklungsprojekte und -programme gebraucht werden, die mit der ägyptischen Entwicklungspolitik im Einklang stehen. Diese Politik hat eine Verbesserung der wirtschaftlichen Strukturen zum Ziele und beabsichtigt, insbesondere durch die Verwirklichung wichtiger Investitionsvorhaben, den Beitrag verschiedener Wirtschaftssektoren zu einer ausgewogenen Entwicklung zu verstärken. Die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Beteiligung weiter Bevölkerungsschichten an den Entwicklungsfortschritten sind wichtige Ziele dieser Politik. Der Kredit soll vor allem zur Finanzierung der Infrastruktur, der Landwirtschaft, der Industrie, der Elektrizitätsgewinnung, der Agroindustrie und der Baumaterialienindustrie verwendet werden.»
Bei der Aushandlung derartiger Zielsetzungen gilt es einerseits, die Prioritäten unseres eigenen Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes4 zu berücksichtigen, ohne indessen die Empfängerstaaten unter einen unangemessenen Druck zu setzen oder den Eindruck zu erwecken, als ob wir ihnen vorzuschreiben hätten, welches die Zielsetzungen ihrer Entwicklungspolitik sein sollten5.
Die von Ägypten in den Vordergrund gestellten Verwendungszwecke wie Infrastrukturprojekte, Landwirtschaft, Industrie, Elektrizitätserzeugung, Agroindustrien und Baumaterialienfabrikation sind Bereiche, für welche die schweizerische Exportindustrie wie auch die schweizerischen Dienstleistungsbetriebe ausgezeichnete Offerten unterbreiten können, Offerten, die ihrerseits zu einer Entlastung gewisser rezessiver Tendenzen in unserer Wirtschaft wertvolle Beiträge leisten können6.
So ist beispielsweise darauf hinzuweisen, dass die Telefonlinien von den westlichen Quartieren des Nils zu den östlichen vollständig unterbunden sind, wodurch die Verbindungen mit Motorrädern und Taxis sichergestellt werden müssen, was zu einem totalen Verkehrschaos führt. Unsere in der Fernmeldetechnik spezialisierten Firmen könnten hier zweifellos Abhilfe schaffen7. Anderseits droht die Infrastruktur der Hauptstadt Kairo vollständig aus den Nähten zu platzen, beträgt doch die Einwohnerzahl rund acht Millionen. Das öffentliche Transportwesen – insbesondere die Vorortszüge – ist hoffnungslos veraltet, und gemäss Aussagen unserer ägyptischen Gesprächspartner ereignen sich fast wöchentlich schwerwiegende Unglücksfälle infolge von Achsenbrüchen des Rollmaterials. Auch in diesem Bereich wäre es für unsere zur Zeit darniederliegende Waggonsindustrie von Vorteil, bei der Erneuerung des Wagenparks der öffentlichen Transportgesellschaften zum Zuge zu kommen. Die Elektrizitätsversorgung der ländlichen Gegenden ist noch sehr rudimentär. Aus diesem Grunde können Bewässerungspumpen nur in beschränktem Ausmass eingesetzt werden. Für beide Anlagen, sowohl die Elektrizitätsversorgung als auch die Dieselmotoren und Pumpen, kann unsere Industrie international wettbewerbsfähige Offerten unterbreiten8.
Mit dem Einbezug der Dienstleistungen ermöglichen wir ägyptischen Firmen, die Beratung durch schweizerische «Consultants» in Anspruch zu nehmen. Ein konkreter Fall dürfte sich für die ägyptische Zementindustrie stellen, welche sehr interessiert ist, die Dienste der Tochtergesellschaft der Holderbank für Consulting in Anspruch zu nehmen. Ägypten ist zur Zeit genötigt, einen grossen Teil des einheimischen Bedarfs an Zement aus Drittstaaten einzuführen, was wegen der hohen Transportkosten zu einer gewichtigen Kostenerhöhung führt.
Auf ausdrücklichen Wunsch der schweizerischen Landwirtschaft haben wir zudem eine spezielle Kategorie von finanzierbaren Exporten geschaffen, welche es Ägypten ermöglichen würde, schweizerisches Zuchtvieh mit Hilfe dieses Kredites zu finanzieren9; der Entscheid hierüber liegt selbstverständlich beim ägyptischen Kreditnehmer und ein Diktat unsererseits kommt nicht in Frage.
Diese Beispiele illustrieren meines Erachtens eindrücklich, dass die Befriedigung der menschlichen Grundbedürfnisse in den Entwicklungsländern – ein besonderes Anliegen der engagierten Entwicklungspolitiker – und die Verfolgung eigener wirtschaftlicher Ziele des Geberstaates sehr gut übereinstimmen können10.
Die Mischung von staatlichen Geldern mit solchen der Privatbanken hat zudem einen Multiplikatoreffekt (insbesondere in dem von uns heute mehrheitlich angewendeten Mischungsverhältnis von 1 zu 3), und die zinslose Einräumung der Bundestranche auf fünfzehn Jahre führt zu einer merklichen Senkung der durchschnittlichen Zinsbelastung. Im Falle des Mischkredits von Ägypten beträgt diese 2,83 Prozent pro Jahr, mit anderen Worten mehr als fünf Prozentpunkte unter den Zinssätzen der Kredite der Weltbank. Eine derart tiefe Verzinsung sowie eine Laufzeit von fünfzehn Jahren reihen unseren Kredit an Ägypten in die Kategorie der weichen bis mittelweichen Darlehen ein.
- 1
- Notiz: CH-BAR#E7001C#1989/59#567* (2301.13). Unterzeichnet von K. Jacobi.↩
- 2
- Allgemein zu den Mischkrediten vgl. das Schreiben von K. Jacobi an P. R. Jolles vom 20. Januar 1977, dodis.ch/52098; die Notiz von P. Saladin vom 25. August 1978, dodis.ch/52101 sowie die Notiz von R. Jeker vom Oktober 1978, dodis.ch/52347. Vgl. ferner das Schlagwort dodis.ch/D1624.↩
- 3
- Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Gewährung eines Mischkredites (einer Kreditlinie) vom 12. September 1978, AS, 1979, S. 666–676.↩
- 4
- Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe vom 19. März 1976, AS, 1977, S. 1352–1357. Vgl. dazu die thematische Zusammenstellung dodis.ch/T1547.↩
- 5
- Zu den Verhandlungen über das Abkommen mit Ägypten vgl. die Notiz von P. Saladin vom 5. April 1977, dodis.ch/48522; die Notiz von R. Wilhelm an die Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements vom 10. Mai 1977, dodis.ch/48525; das BR-Prot. Nr. 2211 vom 21. Dezember 1977, dodis.ch/48533 sowie die Notiz von E. Thurnheer an P. Saladin vom 26. Januar 1978, dodis.ch/48528. Allgemein zu den Wirtschaftsbeziehungen mit Ägypten vgl. das Schreiben von E. Moser an D. Gagnebin vom 17. Mai 1976, dodis.ch/48153; den Bericht über die Gespräche der schweizerischen Regierungsdelegation unter Leitung von Bundesrat Ernst Brugger mit ägyptischen Ministern in Kairo, vom 24. November 1976 von R. Staub vom 6. Dezember 1976, dodis.ch/48547; das Schreiben von O. Gritti an M. Ludwig vom 6. Dezember 1976, dodis.ch/48154; den Bericht Swiss Expo Kairo 76 von M. Ludwig und W. Sutter vom Januar 1977, dodis.ch/48150 sowie das Schreiben von D. Gagnebin an P. R. Jolles vom 7. Januar 1977, dodis.ch/48543.↩
- 6
- Zu verschiedenen Projekten vgl. den Projektantrag von R. Wilhelm an M. Heimo vom 22. November 1977, dodis.ch/48571 und die Notiz von P. Saladin an P. R. Jolles vom 17. April 1978, dodis.ch/48545.↩
- 7
- Vgl. dazu Doss. CH-BAR#E7110#1989/32#1353* (875.2).↩
- 8
- Für die genannten Projekte vgl. Doss. CH-BAR#E7110#1989/32#1337* (861.5).↩
- 9
- Vgl. ibid.↩
- 10
- Allgemein zur schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit vgl. DDS, Bd. 27, Dok. 24, dodis.ch/50286.↩
Liens avec d'autres documents
http://dodis.ch/48392 | voir aussi | http://dodis.ch/52227 |
Tags
Coopération technique Aide financière Crédits mixtes