Language: German
6.10.1933 (Friday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 6.10.1933
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Le DEP se déclare satisfait du résultat des négociations avec l’Allemagne concernant le moratoire des transferts. De nouvelles négociations sont envisagées afin de régler les questions restées en suspens.

Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
1. Allemagne
1.2. Relations financières

Également: Texte de l’accord conclu entre la Suisse et l’Allemagne sur l’exécution du moratoire allemand des transferts. Annexe de 7.10.1933
Également: En ce qui concerne l’accord sur l’exécution du moratoire allemand des transferts, la Suisse refuse tout engagement ultérieur à la date convenue. Annexe de 7.10.1933
How to cite: Copy

Printed in

Jean-Claude Favez et al. (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 10, doc. 339

volume link

Bern 1982

more… |
How to cite: Copy
Cover of DDS, 10

Repository

dodis.ch/45881
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 6 octobre 19331

1551. Verhandlungen mit Deutschland

Das Volkswirtschaftsdepartement berichtet folgendes:

«/. Transferfragen.

Gestützt auf die am 15. September in Berlin geschaffene Grundlage2 hat mit unserem Einverständnis der Präsident des Komitees Deutschland der schweizerischen Bankiervereinigung3 in den letzten zehn Tagen in Berlin über die technische Durchführung des Transfers für schweizerische Gläubiger verhandelt. Er blieb dabei in ständiger enger Fühlung mit uns und hat gestern die Arbeiten abgeschlossen. Neben verschiedenen materiellen Schwierigkeiten, die noch zu überwinden waren, musste der Tatsache Rechnung getragen werden, dass auf deutscher Seite die Kompetenzverhältnisse ziemlich kompliziert und zum Teil auch verworren sind. Dies führte dazu, dass die getroffenen Abmachungen einesteils in einem zwischen den beiden Ländern abzuschliessenden Staatsvertrag, andernteils in einer Vereinbarung4 zwischen der Reichsbank und dem Komitee Deutschland der Schweiz. Bankiervereinigung niedergelegt werden mussten. Die Verbindung zwischen beiden Dokumenten wird dadurch hergestellt, dass im Staatsvertrag die beiden Regierungen vom Banken-Abkommen Kenntnis nehmen und ihm zustimmen. Der Staatsvertrag soll abgeschlossen werden durch Unterzeichnung seitens des Chefs des Volkswirtschaftsdepartementes einerseits und der Deutschen Gesandtschaft in Bern anderseits5.

Das erzielte Resultat darf als durchaus befriedigend bezeichnet werden, indem es dank der verständnisvollen Mitwirkung der schweizerischen Banken möglich sein wird, von der Aushändigung der «Scrips»6 an schweizerische Coupongläubiger Umgang zu nehmen und diesen auf einmal 100% der Couponbeträge auszuzahlen. Auch die Interessen der ändern Gläubigerkategorien (Versicherungsgesellschaften, Goldhypotheken, Haus- und Grundeigentümer, Grenzkraftwerke) sind weitgehend gewahrt.

2. Gegenstand der auf 15. Oktober in Bern festgesetzten Verhandlungen bilden noch folgende drei Fragen:

a) deutsches Dumping mit entwerteter Mark;

b) Fremdenverkehr;

c) Erleichterungen für den schweizerischen Warenexport nach Deutschland.

Was die Fragen a) und b) anbelangt, so enthält das Vorabkommen vom 15. September befriedigende und genügende Grundlagen. Immerhin wird die schweizerische Delegation darnach trachten, dieselben nach Möglichkeit zu verbessern und insbesondere eine Aufhebung des deutschen Ausreisesichtvermerks schon auf Anfang Dezember zu erreichen.

Mit bezug auf den schweizerischen Warenexport nach Deutschland wird die schweizerische Delegation die bereits anlässlich der Mai-Verhandlungen7 vorgebrachten Begehren vertreten und ihr Hauptgewicht darauf legen, dass die frühem Ausfuhrmöglichkeiten für Baumwollgarne, Baumwollzwirne und Baumwollgewebe wieder hergestellt werden. Die deutsche Delegation wird eine Reihe von Wünschen betreffend Erhöhung der Deutschland bisher gewährten Kontingente Vorbringen, denen schweizerischerseits entsprochen werden kann, soweit nicht wichtige Interessen der einheimischen Produktion geschädigt werden.

3. Was die Zusammensetzung der schweizerischen Delegation anbelangt, so erscheint es angezeigt, sie gleich bleiben zu lassen, wie für die Mai-Verhandlungen.»

Antragsgemäss wird beschlossen:

1. Von den vorstehenden Ausführungen wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Für die am 15. Oktober beginnenden schweizerisch-deutschen Wirtschaftsverhandlungen wird die schweizerische Delegation wie folgt bestellt:

a. Minister Stucki, Direktor der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartementes, als Chef der Delegation;

b. Oberzolldirektor Gassmann, in Bern;

c. Prof. Dr. Laur, in Brugg;

d. Nationalrat Dr. Wetter, in Zürich;

e. Nationalrat Schirmer, in St. Gallen.

Das Volkswirtschaftsdepartement wird ermächtigt, Experten und Sekretäre nach Bedarf zuzuziehen.

1
E 1004 1/342. Absent: Mot ta.
2
Cf. no 334. Suivant cet accord provisoire, la Reichsbank promettait aux créanciers suisses le transfert intégral de leurs intérêts et non pas du 50% seulement comme c’était le cas pour les autres créanciers de l’Allemagne. Sur l’issue de ces négociations cf. aussi la lettre de Dinichert à Motta du 16 septembre: Erfreulich ist das Ergebnis jedenfalls insofern, als vorderhand, d.h. bis Ende des Jahres, die Wehen im Gefolge des Transfermoratoriums beseitigt wären. An den bereits getroffenen Abreden wird nicht mehr gerüttelt und der weitere Ausgleich der Zahlungen soll durch die sog. zusätzlichen Exporte gesichert werden. Damit fällt ein Zwangs-Clearing, dessen Folgen kaum abzusehen gewesen wären, bis auf weiteres ausser Betracht. Es ist nur zu hoffen, dass aus den hundertprozentigen Zahlungen an die Schweiz sich von Seiten dritter Gläubigerländer keinerlei Schwierigkeiten ergeben. Das bleibt für mich immer noch ein etwas empfindlicher Punkt. [...] (E 2001 (C) 3/147).
3
A. Jöhr.
4
Cf. Bankenabkommen über die Durchführung des Transferprotokolls, conclu le 2 octobre à Berlin entre la Reichsbank, la Caisse de conversion pour les dettes extérieures, la Golddiskontbank, du côté allemand et le «Komitee Deutschland», du côté suisse. Copie de l’accord in E 2001 (C) 3/147.
5
La signature de cet accord aura lieu le 7 octobre à Berne. Cf. annexes I et II au présent document.
6
Cf. no 308.
7
Cf. nos 271 et 276.