Classement thématique série 1848–1945:
II. LES RELATIONS BILATERALES ET LA VIE DES ETATS
II.12. France
II.12.1. La question des zones franches de Haute-Savoie et du Pays de Gex
Également: Procès-verbal détaillé de la conférence entre des représentants du Conseil fédéral et une délégation genevoise au sujet du rejet de la Convention des zones. Discussion des mesures à prendre et des démarches à suivre dans les futures pourparlers avec la France. Annexe de 26.2.1923 (CH-BAR#E2#1000/44#1671*).
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 8, doc. 258
volume linkBern 1988
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Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#E1004.1#1000/9#11827* | |
Titolo dossier | Beschlussprotokoll(-e) 20.02.-20.02.1923 (1923–1923) |
dodis.ch/44900
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la Séance du 20 février 19231
425. Zonenfrage
Procès-verbal de la Séance du 20 février 19231
Der Vorsteher des politischen Departementes erstattet Bericht über eine Unterredung, die er gestern abend mit dem französ. Botschafter über die Abstimmung betr. das Zonenabkommen2 hatte und worin er namentlich auch betonte, die Abstimmung dürfe nicht als feindselige Kundgebung gegenüber Frankreich aufgefasst, sie müsse in erster Linie von dem Gedanken aus beurteilt werden, das Volk habe zum Ausdruck bringen wollen, dass alle Anstrengungen gemacht werden müssten, um Genf die Kleinen Zonen gemäss den Verträgen von 1815 und 1816 zu erhalten. Sollte Frankreich an der Auffassung festhalten, diese Verträge seien auf Grund des Versailler-Vertrages als hinfällig zu betrachten, so würde sich die Schweiz doch genötigt sehen, darauf zu dringen, dass diese Frage vom internationalen Schiedsgerichtshof oder von einem besonders zu bestellenden Schiedsgerichtshof entschieden werde. Über das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit deutete der Vorsteher des politischen Departementes an, der Bundesrat werde zunächst die neue Sachlage mit den genferischen Behörden besprechen. Er gab der Hoffnung Ausdruck, dass Frankreich in der Sache keine neuen Vorkehren treffe, bevor nicht neue Verhandlungen durchgeführt worden seien. Der Botschafter wies auf Vorgänge und Presseäusserungen hin, die doch auf das Vorhandensein einer Frankreich feindlichen Stimmung in einem Teil der Bevölkerung der deutschen Schweiz schliessen lassen und sprach die Hoffnung aus, dass dies, nachdem der Volksentscheid gefallen sei, nun wieder besser werde; über das weitere Vorgehen und die Haltung, die Frankreich dabei einnehmen werde, war er mangels an Weisungen seiner Regierung nicht in der Lage sich zu äussern. Was das Ergebnis der Abstimmung anbelangt, so glaubte er es dahin deuten zu dürfen, dass die romanische Schweiz das Abkommen eigentlich angenommen habe, da die verwerfende Mehrheit in Genf augenscheinlich auf Rechnung der sozialistischen Partei zu setzen sei, die in gleicher Weise dem Bundesrat und Frankreich Schwierigkeiten bereiten wollte.
Der Vorsteher des politischen Departementes führt sodann aus, von den Aussetzungen am Abkommen seien es namentlich zwei, denen nach seinem Dafürhalten Gewicht zukomme. Die erste betreffe die Vorzugsstellung, die den Kantonen Genf, Waadt und Wallis für die zollfreie Einfuhr nach Frankreich durch das Abkommen eingeräumt wird und die offensichtlich darauf zurückzuführen ist, dass Frankreich glaubt, diese Kantone bieten grössere Gewähr für die richtige Überwachung in bezug auf die schweizer. Herkunft der Waren als die übrige Schweiz. Der zweite betrifft die Beschränkung der Dauer des Abkommens auf zehn Jahre, da damit der bisher als dauernd gedachte Zustand von einem zeitlich beschränkten abgelöst wird. Auch die allzu eng begrenzte Schiedsgerichtsabmachung gab zu berechtigter Kritik Anlass. In diesen Punkten erscheint also vornehmlich eine Verbesserung des Abkommens wünschbar. Zu diesem Schluss kommt man wenigstens bei rein verstandesmässiger Erwägung der Sachlage. Der Volksentscheid, bei dem Gefühle und Stimmungen eine grössere Rolle spielen, muss vielleicht in anderer Weise, nämlich dahin gedeutet werden, dass vor allem die Kleinen Zonen als notwendiger freier Spielraum für Genf erhalten bleiben sollen, welche Forderung auf das gute Recht der Verträge von 1815 und 1816 gegründet werden kann. Möglich, dass sich das Volk auf den Standpunkt stellte, die Schweiz solle eben einfach nicht an ihrem Recht von einem Stärkeren gekränkt werden, alles übrige sei Nebensache. Wenn nun, was doch nicht ganz ausgeschlossen erscheint, Frankreich einen Schiedsspruch über den Fortbestand der Verträge von 1815 und 1816 annehmen würde, so ergäbe sich folgende Möglichkeiten: Entscheidet das Gericht zu Ungunsten der Schweiz, dann wird das mit Frankreich zu treffende neue Abkommen sicherlich wesentlich schlechter als das eben verworfene, da Frankreich bei diesem, eben um einen Schiedsspruch zu vermeiden, Zugeständnisse gemacht hat. Fällt der Schiedsentscheid zu Gunsten der Schweiz aus, so verbessert sich die Sachlage für uns; allein auch dann muss ein Abkommen getroffen werden für die Kleinen Zonen und dabei wird dann die leidige Gegenrechtsfrage wieder eine Rolle spielen.
Es wird sich also fragen, ob man sich bei künftigen Verhandlungen damit begnügen soll, auf den reinen Rechtsboden abzustellen, oder ob man versuchen soll, auf andere Weise grössere Vorteile einzuheimsen.
Bevor aber weitere Entschliessungen gefasst werden, ist es unumgänglich nötig, dass eine Abordnung des Bundesrates mit einer Delegation der Regierung von Genf die neue Sachlage und das weitere Vorgehen bespreche. Dabei entsteht die Frage, ob zu dieser Besprechung auch zugezogen werden sollen die Unterhändler für das eben verworfene Abkommen, die Vertreter der Parteien, die Vertreter des genferischen Komitees für die Erhaltung der Kleinen Zonen und endlich Vertreter der Kantone Waadt und Wallis. Vielleicht wäre der genferischen Abordnung auch anheimzustellen, Sachverständige zu der Besprechung mitzubringen. Der Vorsteher des politischen Departementes ersucht den Rat, sich namentlich auch hierüber auszusprechen.
In der Beratung wird die Notwendigkeit einer Besprechung mit einer Abordnung der Genferischen Regierung allseitig anerkannt, wozu auch die Unterhändler für das eben verworfene Abkommen einzuladen wären. Dagegen wird mindestens vorläufig die Anwesenheit weiterer Sachverständiger als überflüssig erachtet. Auch die Beiziehung von Vertretern der Kanton Waadt und Wallis zu dieser ersten Besprechung erscheint dem Rat nicht nötig. Von der Beiziehung der Vertreter der Parteien wäre Umgang zu nehmen, da die Parteien in dieser Angelegenheit völlig versagt haben, und den Vertretern des Komitees für die Erhaltung der Kleinen Zonen würde nach Ansicht des Rates mit der Beiziehung zur Besprechung zu viel Gewicht beigelegt. Der Präsident erklärt sich bereit, neben dem Vorsteher des politischen Departementes als Vertreter des Bundesrates an der Besprechung teilzunehmen.
Im übrigen wird betont, es wäre gut, wenn sich in der Sache etwas Zeit gewinnen liesse. So lange die jetzt in gewisser Kreisen herrschende Erregung andaure, könne ein neues Zonenabkommen, auch wenn es besser wäre als das verworfene, dem Volk nicht mit Aussicht auf Erfolg vorgelegt werden. In der Besprechung mit der Genferischen Delegation wäre mit aller Bestimmtheit zu betonen, dass es sich um eine gemein schweizerische Angelegenheit handelt, und ebenso bestimmt wäre von vornherein festzulegen, dass die Frage des Gegenrechts für die zollfreie Einfuhr aus dem Gebiet der bisherigen Frei-Zonen in das ganze Gebiet der Schweiz nicht wieder aufgerollt werden könne. Endlich wird dringend gewünscht, dass über die in Aussicht genommene Besprechung ein Protokoll aufgenommen werde.
Auf Grund der Beratung wird beschlossen:
Das politische Departement wird ermächtigt, die Regierung des Kantons Genf einzuladen, zur Besprechung der gegenwärtigen Lage in der Zonenfrage und des weiteren Vorgehens in dieser Angelegenheit eine Abordnung zu entsenden. Als Vertreter des Bundesrates werden zu dieser Besprechung abgeordnet die Herren Bundespräsident Scheurer und Bundesrat Motta. Überdies sind zu dieser Besprechung vom politischen Departement die schweizer. Unterhändler für das eben verworfene Zonenabkommen, die HH. Nationalräte Maunoir, Professor Laur und Staatsarchivar Martin, einzuladen.3
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Zona franca dell' Alta Savoia et del Pays de Gex