Classement thématique série 1848–1945:
II. LES RELATIONS BILATERALES ET LA VIE DES ETATS
II.22. Russie
II.22.3. La politique en matière de Visas
Également: Renseignements sur le séjour en Suisse de Lomonosoff, qui serait chargé de préparer le Congrès international des cheminots à Genève et d’y décider une grève générale des cheminots en Europe. Annexe de 8.4.1921
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 8, doc. 65
volume linkBern 1988
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001B#1000/1502#52* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(B)1000/1502 2 | |
Dossier title | Lokomotivlieferungen nach Sowjetrussland (1920–1921) | |
File reference archive | A.14.36 |
dodis.ch/44707
Ich nehme Bezug auf mein Telegramm No . 72 vom 16. September v.J.2, worin ich Ihnen mitteilte, dass sich Gelegenheit für die schweizerische Industrie biete, einen Teil der von Sowjetrussland benötigten Lokomotiven in Auftrag zu erhalten.
Herr Direktor Georg Spies, der damals mit dem Projekt an mich herangetreten war und in der Zwischenzeit den russischen Bevollmächtigten, Herrn Professor Lomonossoff, mit der Schweizerischen Lokomotiven- und Maschinenfabrik in Winterthur zusammenbrachte, hat mich heute neuerdings besucht und mir mitgeteilt, dass für die Lokomotiven- und Maschinenfabrik alle Aussicht bestanden hätte, einen Vertrag für Lieferung von vorläufig fünfzig Lokomotiven abzuschliessen, wenn nicht im letzten Moment das nicht recht verständliche Verhalten der Zentralstelle für Fremdenpolizei in Bern Professor Lomonossoff derart aufgebracht hätte, dass er anfänglich entschlossen war, den Auftrag nicht in der Schweiz unterzubringen. Professor Lomonossoff war mit einem achttägigen, in Berlin ausgestellten Visum, das am 31. März ablief, in der Schweiz eingetroffen und hatte von Lausanne aus, wo sein 1 ljähriger Sohn in einem Institut untergebracht ist, in Bern eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nachgesucht, da er nach dem 1. April mit den Herren in Winterthur weiter verhandeln wollte. Sein Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung wurde abgelehnt und ihm der Pass zurückgesandt mit der Stempelbemerkung, dass er am 31. März die Schweiz zu verlassen hätte. Professor Lomonossoff ist dann über Wien nach Berlin gereist und hält sich augenblicklich hier auf. Da es mir sehr im Interesse unserer Industrie zu liegen scheint, dass die Lokomotivenfabrik Winterthur die Verhandlungen weiterführen kann und wenn möglich die Lieferung zugeschlagen erhält, versuche ich hier nach Möglichkeit, Herrn Lomonossoff zu beruhigen und hoffe, dass mir dies auch gelingen wird.
Ich kenne die Gründe, die die Fremdenpolizei zur Ablehnung des Verlängerungsantrages geführt haben, nicht und nehme an, dass man in der Zentralstelle über die Tätigkeit des Herrn Lomonossoff in der Schweiz nicht unterrichtet war und ihn so wie einen beliebigen Russen behandelte.3
Inzwischen soll sich, wie mir Herr Spies mitteilt, die Lokomotivenfabrik Winterthur in dieser Angelegenheit an die Zentralstelle für Fremdenpolizei gewandt haben und ich würde es begrüssen, wenn auch vom Departement aus die Zentralstelle auf die Bedeutung, die einem Aufenthalt von Lomonossoff in der Schweiz zukommt aufmerksam gemacht und gebeten würde, ein allfälliges späteres Gesuch des Genannten zu bewilligen. Vorläufig wird dies nicht praktisch werden, da Lomonossoff sich nächsten Freitag nach London begibt und die Verhandlungen mit der Lokomotivenfabrik in Winterthur seine Anwesenheit in der Schweiz erst in einigen Wochen erforderlich machen. Hingegen bietet sich uns inzwischen die Gelegenheit, durch Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung für Gattin und Sohn des Herrn Lomonossoff den Eindruck der «Ausweisung» einigermassen abzuschwächen. Frau Raissa Lomonossoff hat für sich und ihren Sohn am 9. April unter der Referenz Nummer 3669/3670/Bern 298219 das Einreisevisum nach Lausanne bis zum 31. Mai erhalten und wird voraussichtlich nächsten Mittwoch, den 13. April, auf der Zentralstelle vorsprechen und um eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zum mindesten für die Dauer des Sommer Semesters, wenn möglich sogar für sechs Monate nachsuchen. Aus den Gründen, die ich oben angedeutet habe, möchte ich meinerseits dieses Verlängerungsgesuch empfehlen und würde es begrüssen, wenn Sie sich meiner Auffassung anschliessen und der Fremdenpolizei Weisung erteilen könnten, es möchte Frau Professor Raissa Lomonossoff nach Möglichkeit Entgegenkommen gezeigt werden.4 P.S.
Alles oben Gesagte steht natürlich unter der Voraussetzung, dass keine besonderen Gründe gegen Lomonossoff vorliegen, von deren Bedeutung ich keine Kenntnis hätte.5
- 1
- E 2001 (B) 2/2.↩
- 2
- Ce télégramme disait: Wir bitten Sie, dem Generalsekretariat des Volkswirtschaftsdepartementes mitzuteilen, dass sich für die schweizerische Industrie die Gelegenheit bietet, einen Teil der von Sovietrussland benötigten Lokomotiven in Auftrag zu erhalten (E 2001 (B) 2/2).↩
- 3
- Il s’agit vraisemblablement des renseignements reproduits en annexe.↩
- 4
- Madame Lomonosoff a été également refusée à la frontière suisse, cf. E 2001 (B) 2/2.↩
- 5
- Dans une lettre datée du 25 avril 1921, le Chef du Département de l’Economie publique E. Schulthess s’adressa au Chef du Département de Justice et Police, H. Häberlin: [...] Eine Lieferung von schweizerischen Produkten nach Russland scheint nach den Aussagen industrieller Kreise doch im Bereich der Möglichkeit zu liegen, was im gegenwärtigen Moment schwerer Arbeitslosigkeit ausserordentlich zu begrüssen wäre. Natürlich werden die Aufgeber solcher Bestellungen und die Vermittler immer mit der russischen Regierung im verhältnismässig engem Kontakte stehen, da eine andere Handelsvermittlung als durch die Sovietregierung nicht möglich ist. Wenn aber diesen Bestellungsvermittlern vielleicht in allzu vorsichtiger Weise Einreiseschwierigkeiten bereitet werden, so dürfte darunter eventuell die schweizerische Industrie zu leiden haben [...] ( E 4001 (A) 1/30).↩
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