dodis.ch/42902 Der Vorsteher des Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartementes,
A. Deucher, an den schweizerischen Gesandten in
Berlin, A. de Claparède
1
Unter Bezugnahme auf unser Schreiben vom 5. dies übermitteln wir Ihnen hiemit konfidentiell je eine Abschrift der Rückäusserungen des eidgenössischen
Departements des Innern2, des Eisenbahndepartements3, sowie des Departements des Innern des Kantons Basel-Stadt4, betreffend die Rheinschiffahrt und den Hüninger-Kanal.
Wir ersuchen Sie, Hrn. von Richthofen, gestützt auf die Ihnen mit unserm genannten Schreiben übermittelte Notiz5, mündlich mitzuteilen, was uns in
Luzern durch Hrn. von Körner vorläufig eröffnet worden ist, und ihm den
Wunsch auszusprechen, dass Ihnen nun, als Antwort auf die seinerzeit durch
Hrn. Minister Roth schriftlich notifizierten Begehren, möglichst bald auch eine
schriftliche Erklärung zugestellt werden möchte.
Wir bedürfen einer solchen selbstverständlich als Grundlage für unser ferneres
Vorgehen während oder nach den Handelsvertragsunterhandlungen, indem wir uns bekanntlich Vorbehalten, die Angelegenheit auf diplomatischem Wege weiter zu verfolgen, wenn dieselbe während den Handelsvertragsunterhandlungen keine befriedigende Lösung finden sollte. Mit Bezug auf den Hüninger-Kanal
können Sie Hrn. von Richthofen einstweilen gesprächsweise und unverbindlich,
unter Vorbehalt der Stellungnahme des Bundesrates nach Erhalt der schriftlichen Äusserung des Auswärtigen Amts, bemerken, dass die Bedingung einer massgebenden Einwirkung der Reichseisenbahnverwaltung auf den Kanaltarif in hiesigen Kreisen als gleichbedeutend mit einer Ablehnung unseres Begehrens betrachtet werde, weil jene Verwaltung naturgemäss die Tendenz verfolgen
müsste, eine lohnende Konkurrenz des Kanals mit der Eisenbahn zu verunmöglichen.