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5.9.1973 (Mittwoch)
Nr. 1458. (Nr. 11 578) Mündliche Beantwortung Interpellation Schwarzenbach vom 5.3.1973 betreffend Sanktionen gegenüber Rhodesien
Bundesratsprotokoll (PVCF)
Aus neutralitätspolitischen Gründen kann die Schweiz den UNO-Sanktionen gegen Rhodesien nicht vorbehaltlos folgen. Mit einer gänzlichen Enthaltung würde sie sich aber globaler Kritik aussetzen. So hat der Bundesrat den Handelsverkehr den Grenzen eines definierten «courant normal» unterstellt.

Darin: Politisches Departement. Antrag vom 27.8.1973.
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