Sprache: Deutsch
28.6.1973 (Donnerstag)
Schreiben (L)
Es ist nicht angebracht, ein Junktim zwischen schweizerischen Leistungen auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe und handelspolitische Begehren an das begünstigte Land herzustellen. Dies würde im Falle von Indien als stossend empfunden und die guten Beziehungen stören.
Aktenzeichen: Ind.821.AVA
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