Langue: allemand
4.6.1974 (mardi)
Britische Zollbeamte Knox und Kellavy; verbotene Handlungen für einen fremden Staat
Lettre (L)
Zwei britische Beamte wurden aufgrund ihrer Tätigkeiten in der Schweiz angehalten und befragt. Den britischen Beamten kommt keine Schuld zu. Der Ursprung des Übels lag bei der nicht gesetzeskonformen Bewilligung der Sektion Rechtshilfe.
Références: B.13.11-206p.B.11.42.GB.0
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