Lingua: Multilingua
12.12.1974 (giovedì)
Verwendung der in der Schweiz befindlichen Vermögen rassisch, religiös oder politisch verfolgter Ausländer oder Staatenloser
Appunto (No)
Während das EJPD den «Fonds erblose Vermögen» an Hilfswerke verteilen wollte, um eine rechtlich einwandfreie Verwendung der Gelder zu gewährleisten, fürchtete das EPD, die Bezeichnung von Destinatären mit engen Bindungen an Israel könnte die Beziehungen mit den arabischen Staaten belasten.
Riferimento: s.B.42.13
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Collocazione

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