Langue: allemand
13.10.1972 (vendredi)
Erwerb von Grundstücken durch internationale Beamte und Diplomaten
Lettre (L)
Diplomaten und Beamte von internationalen Organisationen aufgrund des Völkerrechts Anspruch auf einen Wohnsitz in der Schweiz und zwar ohne besondere Bewilligung. Sie sind demzufolge nicht vom kürzlich gefassten Bundesbeschluss zur Beschränkung des Erwerbs von Grundstücken durch Ausländer betroffen.
Références:
B.41.40 • o.108.0 U'ch
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