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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 25, doc. 34
volume linkZürich/Locarno/Genève 2014
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110#1981/41#2050* | |
| Old classification | CH-BAR E 7110(-)1981/41 136 | |
| Dossier title | Japanische Uhrenspionage in der Schweiz (1970–1970) | |
| File reference archive | 865.6 • Additional component: Japan |
dodis.ch/35524
INDUSTRIESPIONAGE
Mit Communiqué vom 15. Juli2 meldete das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, dass die Bundesanwaltschaft in Zusammenarbeit mit dem Polizeikorps von Bern und Solothurn am 3. Juli in Biel einen schweizerischen3 und am 13. Juli einen japanischen Staatsangehörigen4 verhaftet hatte. Beide wurden verdächtigt, zum Nachteil von Schweizerfirmen der Uhren- (und Uhrenmaschinen-) Branche für ein japanisches Unternehmen wirtschaftlichen Nachrichtendienst betrieben zu haben.
Die damalige Meldung hat sogleich die Runde der Weltpresse gemacht und unverzüglich verschiedenartige Kommentare5 hervorgerufen. Für die FH war sie ein willkommener Anlass, die in den japanischen Spionageversuchen zum Ausdruck kommende Überlegenheit der schweizerischen Uhrenindustrie herauszustreichen. Die Reaktion aus Tokio6 war demgegenüber widerspruchsvoll. Gewisse japanische Uhrenkreise versuchten die Sache zu bagatellisieren, wenn nicht gar ins Lächerliche zu ziehen («die Japaner haben von den Schweizern nichts mehr zu lernen») oder als bewusste Diskreditierung der japanischen Industrie hinzustellen. Vorsichtiger äusserte sich – aus guten Gründen – Generaldirektor Reijiro Hattori vom führenden japanischen Uhrenunternehmen SEIKO; er räumte ein, dass der verhaftete Japaner höchstwahrscheinlich ein Angestellter des Hattori-Büros in Düsseldorf sei und oft die Schweiz bereist habe; doch sei allen Hattori-Angestellten in Europa jede illegale Tätigkeit strikte untersagt. Sehr zurückhaltend liess sich der Chef7 des Planungsbüros im Ministerium für internationalen Handel und Industrie (MITI), vernehmen: ein Komplott gegen die Uhrenindustrie Japans könnte man sich in Amerika, niemals aber in der Schweiz vorstellen, wo man sehr positive Gefühle für Japan hege. Das japanische Aussenministerium schliesslich beauftrage seine Botschaft in Bern mit einer Abklärung der Angelegenheit.
Die beiden Verhafteten sind inzwischen noch im Juli wieder auf freien Fuss gesetzt worden, der japanische Staatsangehörige gegen eine Kaution von 100’000 Fr. Das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren, in das noch weitere Personen einbezogen wurden, wird aber fortgesetzt und scheint die ursprüngliche Annahme erhärtet zu haben. Auf den betreffenden Personen lastet, wie seither verlautete, der dringende Verdacht der illegalen Beschaffung und Weitergabe von Konstruktionsgeheimnissen für eine sog. Linien-Transfermaschine, d. h. eine Bearbeitungsmaschine für Uhren- und kleinmechanische Bestandteile. Überdies werden sie des Diebstahls von Werkzeugen oder Materialien sowie der Verwertung von Fabrikationsgeheimnissen zugunsten des japanischen Unternehmens im Zusammenhang mit der Konstruktion einer Spezialschleifmaschine beschuldigt. Für die fragliche Tätigkeit habe das japanische Unternehmen grössere Geldbeträge bezahlt. Von dieser Wirtschaftsspionage betroffen seien vor allem drei Schweizerfirmen.
In Ergänzung zu diesen publik gemachten Informationen, die sehr diskret alle Namen verschwiegen, hat sich Herr Ledermann, Chef der Uhrensektion im Generalsekretariat des EVD, einige sehr interessante zusätzliche An gaben beschaffen können. Sie finden sie anbei8 zu Ihrer rein persönlichen und vertraulichen Kenntnisnahme. Wir lassen sie auch Botschafter Stadelhofer zukommen. Daraus ergibt sich namentlich, dass die Nutzniesserin der fraglichen, zielstrebig und recht erfolgreich über längere Zeit hinweg betriebenen Spionage die führende japanische Grossfirma Hattori/SEIKO ist, ferner, dass schweizerischerseits die Dixi SA in Le Locle (Maschinen), die Anker-Ébauchesfabrik in Fontainemelon und die Ebosa SA in Grenchen (Rohstoff-Ébauches und Maschinen), die beiden letztgenannten Firmen zur Ébauches-Gruppe in Neuchâtel gehörend, betroffen wurden. Bezeichnend ist auch, dass sich die Spionage nicht etwa auf den Uhrensektor richtete, wo die Japaner in der Tat weitgehend aufgeholt haben, sondern auf den Uhrenmaschinensektor, wo sie noch ziemlich im Rückstand liegen, nun aber mit knapper werdendem Arbeitsmarkt rasch nach grösserer Rationalisierung der Fabrikation streben.
Es besteht u. E. kein Anlass, dass Sie die Sache in Tokio zur Sprache bringen. Würde sie aber vielleicht vom MITI aufgeworfen, so könnten Sie darauf hinweisen, dass das Ermittlungsverfahren bestimmt nicht leichtfertig vom Zaun gebrochen wurde, dass offensichtlich ernste Verdachtsgründe bestehen, dass aber, bevor weiteres gesagt oder beschlossen werden kann, das Ergebnis der Untersuchung abzuwarten ist.
Allgemein zu bemerken wäre noch, dass die japanische Konkurrenz namentlich auf dem asiatischen, aber auch schon auf dem lateinamerikanischen Markt und anderswo mit ihren aggressiven und nicht immer fairen Methoden für die schweizerische Uhrenindustrie immer stärker fühlbar wird. Koordinierte Gegenaktionen drängen sich auf. Anderseits exportieren wir immer noch trotz der japanischen Konkurrenz für rund 80 Mio. jährlich Uhren nach Japan selbst. Die Schweizeruhr sei in Japan, wie uns Botschafter Stadelhofer noch diesen Sommer schrieb9, beinahe ein Statussymbol geworden. Vom höheren kaufmännischen Angestellten an aufwärts sei das Tragen einer japanischen Uhr nicht üblich. Bei allem Durchgreifen gegen japanische Wirtschaftsspionage werde es deshalb angebracht sein, bei der publizistischen Behandlung diesen «good-will» nicht aufs Spiel zu setzen.
- 1
- Notiz (Kopie): CH-BAR#E7110#1981/41#2050* (865.6). Verfasst und unterzeichnet von R. Probst. Es handelt sich um den Auszug aus einer Zusammenstellung einer Reihe von R. Probst und J.-E. Töndury verfassten Unterlagen zu den schweizerisch-japanischen Wirtschaftsbeziehungen, die am 27. August 1970 an P. R. Jolles für dessen geplante Japanreise anlässlich des Treffens des Entwicklungskomitees (DAC) der OECD in Tokio vom 14. und 15. Septtember 1970 zugestellt wurden. Vgl. auch DDS, Bd. 25, Dok. 137, dodis.ch/35508, Anm. 17. Die Reise fand schliesslich nicht statt, und P. R. Jolles liess sich von P. Langnetin vertreten. Vgl. das BR- Prot. Nr. 1595 vom 9. September 1970, CH-BAR#E1004.1#1000/9#762*.↩
- 2
- Kommuniqué des Justiz- und Polizeidepartements vom 15. Juli 1970, CH-BAR#E2001E#1980/83#3054* (B.11.44).↩
- 3
- V. Kaderli.↩
- 5
- Vgl. Doss. wie Anm. 1 und 2.↩
- 6
- Vgl. dazu das Schreiben von E. Stadelhofer an die Abteilung für politische Angelegenheiten des Politischen Departements und an die Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdeparte ments vom 30. Juli 1970, dodis.ch/35525.↩
- 7
- N. Amayo.↩
- 8
- Bericht von K. Ledermann vom 31. Juli 1970, Doss. wie Anm. 1.↩
- 9
- Vgl. Anm. 6.↩
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