Language: German
15.6.1970 (Monday)
EFTA-Übereinkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Fabrikinspektionen bei Herstellern pharmazeutischer Produkte
Memo (No)
Der Bund kann die zur Durchführung der EFTA-Konvention zur gegenseitigen Anerkennung von Fabrikinspektionen bei Herstellern pharmazeutischer Produkte notwendigen Rechtsvorschriften nicht selber erlassen, da diese in die Kompetenz der Kantone fallen.
File reference: EE 764.6.6
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