Langue: allemand
18.1.1968 (jeudi)
Lettre (L)
Die Meldung angeblicher Einfuhren grosser Mengen nigerianischer Banknoten in die Schweiz soll geprüft werden. Diese Devisentransaktionen unterliegen zwar keiner gesetzlichen Beschränkung, sind jedoch insbesondere hinsichtlich des guten Rufes des schweizerischen Banksystems höchst unerwünscht.
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