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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 24, doc. 84
volume linkZürich/Locarno/Genève 2012
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2807#1974/12#284* | |
Old classification | CH-BAR E 2807(-)1974/12 23 | |
Dossier title | Sitzung vom 28. Mai 1968 (1967–1968) | |
File reference archive | 043.1-03 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1978/84#4373* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1978/84 597 | |
Dossier title | Erfindungspatente, u.a. für Pharmazeutika (1963–1967) | |
File reference archive | B.34.814.0 • Additional component: Kolumbien |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1980/83#3670* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1980/83 556 | |
Dossier title | Erfindungspatente (1965–1970) | |
File reference archive | B.34.814.0 • Additional component: Peru |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1980/83#2723* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1980/83 483 | |
Dossier title | Erfindungspatente (1969–1970) | |
File reference archive | B.34.814.0 • Additional component: Indien |
dodis.ch/32622
Notiz für den Vorsteher des Politischen Departements, W. Spühler1
Frage 2: Worin und wie weit besteht die Gefährdung der schweizerischen pharmazeutischen Industrie durch die gesetzgeberischen Arbeiten in Indien, Kolumbien und Peru? Gibt es Interventionsmöglichkeiten des Bundes2?
Antwort betreffend Indien:
Schon seit längerer Zeit3 ist die indische Regierung bestrebt, das Patentgesetz aus dem Jahre 1911, weil angeblich den indischen Verhältnissen nicht mehr angemessen, völlig neu zu gestalten. Der Entwurf zu einem neuen Patentgesetz hätte im Verlauf der Wintersession 1967 im indischen Parlament behandelt werden sollen, doch wurde diese Beratung aus Zeitgründen auf die kommende nächste Session verschoben4. Die Revisionsbestrebungen betreffen nicht nur die pharmazeutische, sondern auch die gesamte übrige Industrie.
Es sind vor allem folgende Punkte des neuen Entwurfes, die von unserem Standpunkt aus zur Beanstandung Anlass geben: Regierung und Regierungs-Organisationen würden ermächtigt, ohne Pflicht zur Entschädigung Patentrechte zu suspendieren, wenn sie im nationalen Interesse Produkte, Apparate oder Maschinen importieren bzw. selbst fabrizieren wollen; der Patentschutz für Arznei- und Nahrungsmittel soll auf 10 Jahre vom Zeitpunkt der Anmeldung an befristet sein; es soll das System von Zwangslizenzen eingeführt werden, wobei die Lizenzgebühren bei Arznei- und Nahrungsmitteln höchstens 4% betragen dürfen.
Da der Erlass eines Patentgesetzes in die ausschliessliche Kompetenz der indischen Regierung und des indischen Parlaments fällt, sind unsere Interven tionsmöglichkeiten schon zum vornherein beschränkt. Unsere Botschaft in New Delhi hat aber in ständigen Kontakt mit den interessierten schweize rischen Kreisen die Entwicklung aufmerksam verfolgt und jede Gelegenheit wahr genommen, um die zuständigen indischen Instanzen auf die negativen Aus wirkungen des neuen Gesetzes auf das wissenschaftliche und technische Wachstum und damit auf die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung Indiens hinzuweisen5. Auch hat sie des öftern ihrer Hoffnung Ausdruck gegeben, dass die indische Regierung ihren Entwurf dem von den «Vereinigten Internationalen Büros zum Schutze des geistigen Eigentums» in Genf speziell für Entwicklungsländer geschaffenen Modell eines Patentgesetzes6 anpassen werde.
Antwort betreffend Kolumbien:
Seit einigen Jahren ist in Kolumbien ein Gesetz betreffend den Schutz des geistigen Eigentums in Vorbereitung. Im Laufe des vergangenen Jahres wurden ausserdem durch einen Gerichtsentscheid diejenigen Artikel des vorläufig noch geltenden Gesetzes aufgehoben, die den Patentschutz für Substanzen gewährten. Seither ist nur noch die Patentierung der Verfahren möglich, was aber der in den meisten Ländern (so auch der Schweiz) geltenden Regelung entspricht. Extreme Tendenzen in Kolumbien wollen offenbar durch das in Vorbereitung befindliche neue Gesetz jede Patentierbarkeit für pharmazeutische Produkte aufheben, was zur Folge haben könnte, dass der schweizerischen Pharmaindustrie wegen der Konkurrenz nachgeahmter Produkte der kolumbianische Markt teilweise verlorengehen könnte. Die Schweizerische Botschaft in Bogota verfolgt diese Entwicklung mit der gebotenen Aufmerksamkeit und hat – im Einvernehmen mit den interessierten Kreisen der Industrie – bisher auch schon verschiedene Schritte im Hinblick auf eine für unser Land möglichst günstige Regelung unternommen7. Der Erlass eines Gesetzes betreffend das geistige Eigentum ist jedoch eine interne Angelegenheit Kolumbiens, auf die das Ausland nur in sehr beschränktem Masse Einfluss nehmen kann.
Antwort betreffend Peru:
Mit Dekret vom 29. September 19678 wurden in Peru die Patente für pharmazeutische Produkte als nichtig erklärt. Die peruanische Regierung erliess im übrigen Massnahmen, um die Medikamentenpreise möglichst tief zu halten, was besonders wegen der Abwertung des Sol zu Nachteilen für die schweizerischen Lieferfirmen führte. In bezug auf die Preisgestaltung konnte inzwischen eine vorläufig befriedigende Lösung erzielt werden. Von grösserer Bedeutung ist aber, dass die peruanische Regierung durch ein Dekret vom 15. März 19689 den früheren Zustand betreffend den Patentschutz pharmazeutischer Produkte praktisch wiederherstellte. Diese Regelung, die den schweizerischen Interessen entspricht, ist vor allem auf die intensiven Bemühungen der Vertreter der schweizerischen Pharmaindustrie und der Schweizerischen Botschaft in Lima zurückzuführen10. Die Gefahr ist somit einstweilen gebannt, doch wird die Entwicklung auf diesem Sektor von der Botschaft weiterhin aufmerksam verfolgt.
- 1
- Notiz: E2807#1974/12#284* (043.1-03).↩
- 2
- Die Frage wurde von U. Luder in der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats aufgeworfen und mit vorliegender Notiz beantwortet. Vgl. die Notiz von P. Micheli vom 6. Mai 1968, Doss. wie Anm. 1. Vgl. ferner das Protokoll der Sitzung der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats vom 27. und 28. Mai 1968, Doss. wie Anm. 1.↩
- 3
- Vgl. dazu DDS, Bd. 23, Dok. 123, dodis.ch/30923.↩
- 4
- Vgl. dazu die Notiz von R. Beaujon vom 10. Juni 1968, dodis.ch/32626.↩
- 5
- Vgl. dazu das Schreiben von M. Heimo an P. R. Jolles vom 20. November 1968, dodis.ch/32628; die Notiz von X. Merz an H. Miesch vom 9. September 1969, dodis.ch/32625 und das Schreiben von F. Bohnert an P. R. Jolles vom 17. September 1969, dodis.ch/32643.↩
- 6
- Vgl. dazu das Schreiben von A. Janner an R. Fässler vom 17. November 1967, dodis.ch/32635.↩
- 7
- Vgl. dazu das Schreiben E. Léchot an J. Merminod vom 12. Juli 1967, dodis.ch/33607; das Schreiben von A. Kamer an P. Micheli vom 21. September 1967, E2001E#1978/84#4373* (B.34.814) sowie das Schreiben von J. Merminod an P. Micheli vom 7. Dezember 1967, ibid.↩
- 8
- Für das Dekret vom 29. September 1967 vgl. das Schreiben der schweizerischen Botschaft in Lima an P. R. Jolles vom 24. Oktober 1967, E2001E#1980/83#3670* (B.34.814.0).↩
- 9
- Für das Dekret vom 15. März 1967 vgl. das Schreiben von H. Hess an P. Micheli vom 27. März 1968, ibid.↩
- 10
- Vgl. dazu das Schreiben von E. Léchot an H.-U. Greiner vom 2. April 1969, dodis.ch/33818 sowie das Schreiben von H. Hess an P. R. Jolles vom 17. März 1969, E7110#1980/63#1804* (873.1). Zu Peru vgl. ferner DDS, Bd. 24, Dok. 121, dodis.ch/33129.↩
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Pharmaceutical and chemical industry
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