Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 23, doc. 123
volume linkZürich/Locarno/Genève 2011
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110#1977/9#2390* | |
Old classification | CH-BAR E 7110(-)1977/9 185 | |
Dossier title | Patentgesetzgebung (1966–1966) | |
File reference archive | 865.5 • Additional component: Indien |
dodis.ch/30923
Revision des indischen Patentgesetzes
In Indien ist dem Parlament die Vorlage zu einem neuen Patentgesetz zugeleitet worden, das in verschiedener Hinsicht einen wesentlichen Abbau des Patentschutzes zur Folge hätte.
Die Schweiz und andere westeuropäische Staaten (Grossbritannien, Deutschland) haben bekanntlich bereits im Vorbereitungsstadium bei den Verwaltungsstellen interveniert2. Auf Grund seiner Gespräche mit hohen Ministerialbeamten und den deutschen und englischen Botschaften empfahl Herr Botschafter Fässler3 wiederholt4, sich nicht noch mit einer Regierungsdemarche in die Parlamentsdebatten einzuschalten wegen der emotionell geladenen Atmosphäre. Unter Berufung auf diese Gespräche wies er auf den Umstand hin, die Anwendung des Gesetzes sei nicht dasselbe wie die offizielle Politik.
Die Ausnahmebestimmungen sind sehr weitgehend. Sollten wir uns deshalb zu einer Intervention entschliessen, so sollte sie m. E. auf alle Fälle nicht nur in einem «no, no» bestehen, wie dies leider in der bisherigen Stellungnahme der Chemie5 zum Ausdruck kommt. Ohne konstruktive Gegenvorschläge werden wir die Situation nicht verbessern, ob die Demarchen nun von Regierungsseite oder von der Industrie ausgehen.
In der beiliegenden Übersicht6 wurden einige provisorische Überlegungen zum Problemkreis angestellt.
Auf den 14. Januar hat das federführende Eidgenössische Politische Departement eine grosse Konferenz7 einberufen (Vorort, VSM, Interpharma, Uhrenkammer, Amt für geistiges Eigentum etc.). Im Hinblick darauf würden Herrn Bühler und ich eine Stellungnahme Ihrerseits begrüssen8. Gegenüber Botschafter Lall wird wohl auch auf die ernsten Besorgnisse hinzuweisen sein9, die uns die neue Patentvorlage bereitet.
- 1
- Notiz: E 7110(-) 1977/9 Bd. 185 (865.5). Verfasst und unterzeichnet von A. Fankhauser.↩
- 2
- Vgl. das Schreiben von P. Micheli an J.-A. Cuttat vom 10. Januar 1964, E 2001(E) 1978/84 Bd. 774 (B.34.814).↩
- 3
- Handschriftliche Korrektur von A. Fankhauser: bis jetzt.↩
- 4
- Vgl. z. B. die Schreiben von R. Fässler an P. Micheli vom 23. April und vom 13. August 1965, Doss. wie Anm. 2 und das Telegramm Nr. 2 von R. Fässler an das Politische Departement vom 3. Januar 1966, E 2001(E) 1978/84 Bd. 775 (B.34.814).↩
- 5
- Zu den Stellungnahmen der chemischen Industrie vgl. Doss. E 2001(E) 1978/84 Bde. 774 f. (B.34.814).↩
- 6
- Notiz von A. Fankhauser vom 7. Januar 1966, dodis.ch/30924.↩
- 7
- Vgl. das Protokoll der Sitzung vom 14. Januar 1966 von J.-P. Zehnder, Doss. wie Anm. 4.↩
- 8
- Handschriftliche Antwort von E. Stopper: Ich habe nichts gegen eine «realistische» Beeinflussung der Diskussion einzuwenden. Wir sollten dies aber mit angemessener Zurückhaltung tun, denn es scheint recht viel – auch in bezug auf die präjudizielle Wirkung – auf dem Spiel zu stehen. Die Notiz wurde auf der Schreibmaschine mit dem Zusatz transkribiert: Revision des indischen Patentgesetzes. Kommentar von Herrn Direktor Stopper zur Notiz vom 7. Januar 1966.↩
- 9
- Vgl. das Schreiben von E. Stopper an R. Fässler vom 22. Januar 1966, dodis.ch/30928.↩
Relations to other documents
http://dodis.ch/30923 | is the supplement to | http://dodis.ch/30924 |