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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 23, doc. 79
volume linkZürich/Locarno/Genève 2011
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2804#1971/2#187* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2804(-)1971/2 37 | |
Titre du dossier | Wintersession 1965; Fraktionssitzungen der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerfraktion (1964–1965) | |
Référence archives | 043.6 |
dodis.ch/30926
Kredit an Indien2
Mit beiliegendem Mitbericht3 erklären wir uns mit den Anträgen des EVD4 einverstanden. An den Vorarbeiten für die Botschaft haben wir wie üblich mitgewirkt.
Die bisherigen Indienkredite5 basierten allein auf der ERG6. Gedeckt durch diese Bundesgarantie haben die Banken die nötigen Gelder geliehen. Die Bedingungen 6¼% auf 10 Jahre sind aber heute nicht mehr haltbar7. Sie sollen nun modernisiert werden, indem man Privat- und Bundeskredit mischt. Nur durch Beimischung von Bundesgeldern kann der Zins verbilligt und die Kreditdauer verlängert, und damit der Tendenz, soft loans zu gewähren, Rechnung getragen werden. Die Vorlage bringt somit etwas grundsätzlich Neues, das vielleicht auch Vorbild für andere Kredite8 werden kann.
Man muss sich fragen, ob diese neue Formel für einen Finanzkredit an ein Entwicklungsland nicht Anlass sein sollte, um eine gewisse Konzeption auszuarbeiten. Die Botschaft spricht nicht davon, sondern präsentiert die Vorlage als Einzelfall. Eine Aussprache zwischen den Herren Botschafter Lindt und Stopper über diesen Punkt ergab, dass auch Herr Stopper überzeugt ist, der Bund müsse auch auf diesem Gebiet der Entwicklungshilfe9 mehr tun, und dass er daran ist zu überlegen, was für Lösungen für uns in Frage kommen und wie man sie durchführen könnte, d. h. wie eine Konzeption aussehen müsste. Er ist jedoch der Meinung, dass er seine Ideen zuerst mit Herrn Bundesrat Schaffner10 besprechen und ihn davon überzeugen sollte, dass es notwendig sei, das Problem zu überdenken. Es wäre dagegen seiner Meinung nach der Sache im heutigen Moment nicht dienlich, wenn im Bundesrat schon heute formell vorgeschlagen würde, das EVD mit der Ausarbeitung einer Konzeption zu beauftragen. Im Vertrauen auf diese Stellungnahme von Herrn Stopper und im Hinblick auf die im allgemeinen vorzügliche Zusammenarbeit mit der Handelsabteilung möchten wir darauf verzichten, im Mitbericht einen solchen Antrag zu stellen.
Dagegen schlagen wir vor, dass Sie bei der Beratung der Indien-Vorlage spontan mündlich die Bemerkung anbringen, man müsse sich fragen, ob diese grundsätzlich neuartige Kreditform nicht Anlass geben sollte, um die Politik, die der Bundesrat auf dem Gebiet der Finanzhilfe an die Entwicklungsländer11 zu verfolgen gedenkt, allgemein zu überdenken. Eine solche Bemerkung könnte die Bemühungen von Herrn Stopper unterstützen und Herrn Schaffner zeigen, dass das Problem angepackt werden sollte.
- 1
- Notiz: E 2804(-) 1971/2 Bd. 37 (043.5). Verfasst und unterzeichnet von H. Hess. Kopie an A. R. Lindt.↩
- 2
- Handschriftliche Marginalie von P. Micheli: M. le Chef du Département d’entente avec M. Lindt. Zum Transferkredit an Indien vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 100, dodis.ch/31763; die Notiz von H. Hess vom 14. Januar 1964, dodis.ch/30927; das Schreiben von E. Stopper an R. Fässler vom 22. Januar 1966, dodis.ch/30928 und das BR-Prot. Nr. 1817 vom 26.10.1965, dodis.ch/31740. Vgl. ferner das BR-Prot. Nr. 804 vom 4. Mai 1965, E 1004.1(-) 1000/9 Bd. 697.1; das Protokoll der Aussen poli tischen Kommission des Ständerats vom 16. September 1965, E 2004(B) 1972/120 Bd. 1 (a.123.3(2)), S. 2–8 und das BR-Prot. Nr. 479 vom 7. März 1966, E 1004.1(-) 1000/9 Bd. 707.1.↩
- 3
- Mitbericht des Politischen Departements vom 21. April 1965, E 1001(-) 1970/24 Bd. 61.↩
- 5
- Zum ersten Indienkredit vgl. DDS, Bd. 21, Dok. 91, dodis.ch/14497, und die Notiz vom 14. Januar 1964, dodis.ch/30927.↩
- 6
- Zur Handhabung der Exportrisikogarantie vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 62, dodis.ch/31530, Anm. 5.↩
- 7
- Zur Diskussion über die Bedingungen vgl. das BR-Verhandlungsprot. der 30. Sitzung vom 27. April 1965, E 1003(-) 1994/26 Bd. 3, S. 2.↩
- 8
- Zu den Transferkrediten für Pakistan vgl. das Schreiben von H. Bühler an R. Stoudmann vom 2. Dezember 1965, dodis.ch/30893, das BR-Prot. Nr. 1310 vom 14. Juli 1964, E 1004.1(-) 1000/9 Bd. 687.2; das BR-Prot. Nr. 1279 vom 8. Juli 1966, E 1004.1(-) 1000/9 Bd. 711.1 und das BR-Prot. Nr. 1645 vom 9. September 1966, E 1004.1(-) 1000/9 Bd. 713.1.↩
- 9
- Für eine Übersicht über die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 100, dodis.ch/31763.↩
- 10
- H. Schaffner.↩
- 11
- Vgl. dazu Anm. 9.↩
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Garantie contre les risques à l’exportation (GRE) Aide financière