Sprache: Englisch
16.1.1964 (Donnerstag)
Schreiben (L)
Der persönliche Vertreter des Dalai Lama darf sein Büro nur dann in Genf einrichten, wenn er seine Aktivitäten in der Schweiz auf die religiösen und kulturellen Aspekte der tibetischen Gemeinschaft in Europa beschränkt.
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Abgedruckt in

Sacha Zala et al. (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 23, Dok. 5

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Zürich/Locarno/Genève 2011

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Cover of DDS, 23

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