Lingua: ns
1932-1944
AfZ; NARA RG 242 T 120 / MF 2801
Info Commissione Indipendente d'Esperti Svizzera-Seconda Guerra Mondiale (CIE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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AfZ; NARA RG 242 T 120 / MF 2801


Serial Number: 5937 H


Seitennummer: E 437141 - 437354
Umfang: 241 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): Neue Reichskanzlei. Krieg 1941-1944. betr. Zivilverwaltung in Belgien und Nordfrankreich (geplant für 1944)
Kurzbeschrieb: nicht relevant


Einzelne Dokumente:
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Serial Number: 5938 H


Seitennummer: E 437356 - 437376
Umfang: 21 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): AA HaPol Vertragsakten. Deutsch-schweizerisches Protokoll 5.9.1942
Kurzbeschrieb: Nicht relevant (da offizielle Texte, die alle auch im BAR sind)

Einzelne Dokumente:

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Serial Number: 5939 H


Seitennummer: E 437378 - 437386
Umfang: 9 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): AA HaPol IIa Schweiz, Transitgeschäfte, 11/1941 - 2/1942
Kurzschrieb: Betr. Geleitscheine für Schweizer Erzeugnisse für Transit durch Deutschland und Italien. 1 Dokument exzerpiert, ansonsten nicht relevant.

Einzelne Dokumente:

Brief Schüller an verschiedene Empfänger, 7.1.1942, "Betrifft: Monatskontingente für geleitscheinpflichtige Waren zu Gunsten Englands, der Dominions und USA. Italienisch-schweizerische Besprechungen in Bern" [Entwurf]


KOPIE

Hotz habe um grössere Bereitwilligkeit bei der Erteilung von Geleitscheinen für die Ausfuhr kriegswichtiger Erzeugnisse der Schweiz nach Übersee und Feindstaaten gebeten und eine an die Italiener ausgehändigte Vorschlagsliste zur Kenntnis gebracht. Italienische Delegation hat in Bern Gespräche über Liefer- und Kreditwünsche (gegen Reislieferungen) geführt. Deutsche haben Angst, dass zwischen den italienischen und schweizerischen Wünschen ein "Junctim" hergestellt werde. Deutsche wollen mit Italienern zuerst sprechen; Grundhaltung ist: Erst wenn Italien seine Lieferverpflichtungen nach Deutschland erfüllt habe, dürfe es die Reislieferungen nach Deutschland vornehmen.


Serial Number: 5940 H


Seitennummer: E 437388 - 437485
Umfang: 98 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): AA Abt. W (HaPol IIa Schweiz), Handelsvertragsverhältnisse zu Deutschland, Regierungsausschüsse, 8/1936 - 6/1943
Kurzbeschrieb: 1942/43. Über Ernährungslage, landwirtschaftliches Konto; Kohlenlieferungen, Wirtschaftsverhandlungen. Ausser den Vertragsentwürfen alles kopiert.

Einzelne Dokumente:


Notiz schweizerische Gesandtschaft Berlin, 24.7.1942, "Aufzeichnung betreffend deutsche Kohlenlieferungen nach der Schweiz"


KOPIE

Pflichtliefermenge monatlich 200'000 Tonnen ab 1.5.1941, insgesamt (für 14 Monate) = 2'800'000 Tonnen. Abgelieferte Mengen (nach Monaten - 6/41-6/42 geordnet) insgesamt aber nur 2'109'000 Tonnen (für 13 Monate). Auch im letzten Monat höchstens 148'000 möglich. Deshalb müsse die Schweiz im kommenden Winter eine kleiner Zuteilungsquote für Heizungszwecke möglich sein (und sie war schon im letzten Jahr klein). Es muss aber auch im industriellen Sektor gekürzt werden. "Wenn nicht in kürzester Frist eine Besserung in den Belieferungen eintritt, werden die bisherigen Zuteilungen auch an die Maschinenindustrie, insbesondere auch an die Giessereien, empfindlich gekürzt werden müssen." Das Transportproblem sei schweizerischerseits gelöst. Eine Lieferung für die letzten drei Monate von insgesamt 280'000 Tonnen würde genügen, "um bis auf weiteres die sonst notwendigen einschneidenden Massnahmen zu verhüten. Dabei wäre die Schweiz entgegenkommenderweise bereit, die über 200.000 Tonnen hinausgehende Menge auch in Koks und Braunkohlenbriketts entgegenzunehmen." (H.i.O.)
"Die Kohlenfrage ist insofern als sehr dringend zu bezeichnen, als das Tempo der schweizerischen industriellen Lieferungen nach Deutschland wesentlich von den deutschen Kohlenlieferungen nach der Schweiz abhängt. Letzere wiederum hängen von den Transportmöglichkeiten ab, die heute gegeben sind, nach Einbringen der deutschen Ernte und dem Absinken der Flussspiegel jedoch nicht mehr im selben Umfange vorhanden sein werden."

Schnellbrief Seyboth an mehrere Absender, 18.1.1943


KOPIE

"Mit Rücksicht auf den Ausgang der deutsch-schweizerischen Verhandlungen ist in Aussicht genommen, vom 1.2.1943 an der [sic] Schweiz nur so viel Kohle zu liefern, als zur Ausführung der von Deutschland nach der Schweiz vergebenen, noch nicht ausgelieferten Aufträge notwendig ist. Zur Erörterung der Frage, wie die erforderlichen Mengen festgestellt werden können und wie sichergestellt werden kann, dass die betreffenden Mengen auch nur den mit der Ausführung deutscher Aufträge befassten Firmen zugeleitet werden, lade ich  [...] ein."

"Vermerk für HPA-Sitzung am 13.2.1943", 13.2.1943 [Briefkopf: Rüstungsamt/Rü 4], "Betr.: Schweiz"


KOPIE

"Es ist zu erstreben:
I. Wiederaufnahme der Verhandlungen ohne Prestige-Verlust für deutsche Delegation,
II. die rüstungswirtschaftlichen Lieferungen unverzüglich sicherzustellen, d.h. alle direkten und indirekten Hemmnisse schweizerischerseits zu beseitigen."
III. Die Vergebung neuer rüstungswirtschaftlicher Aufträge zu ermöglichen.
a) [...]
b) [...]
Deutscherseits wird jedoch auf Grund der eingetretenen Liefer-Störungen die Wiederaufnahme der normalen Kohlen-Lieferungen von einer Kopplung mit den schweizerischen rüstungswirtschaftlichen Lieferungen an Deutschland abhängig gemacht.
Über die Form dieser Kopplung ist sofort in Besprechungen mit der Schweizer Gesandtschaft (Dr. Zehnder) zu treten, unter Hinzuziehung des Rü Amtes.
c) Für die bevorstehenden offiziellen Verhandlungen ist bereits jetzt in Aussicht zu nehmen und entsprechend vorzubereiten:
1) Die Kopplung von Kohlen-Lieferungen und schweizerischen Rüstungs-Lieferungen,
2) die Ausweitung der von amtlicher Schweizer Seite gebotenen Kredit-Möglichkeiten durch weitestgehende Heranziehung privater Kredit-Faszilitäten. Hierbei wäre die wohlwollende Unterstützung der Schweizer Regierung anzustreben."

[Handschriftlich:] "Schreiben Hettlage an Hemmen", 13.4.1943


KOPIE
Der Reichsminister für Bewaffnung und Munition bittet das AA, bei den Verhandlungen darauf hinzuwirken:
"1. Für die Rüstung ist es von entscheidender Bedeutung, für die kommende Vertragszeit mit der Schweiz eine zuverlässige Unterlage über die Möglichkeit zur Vergebung deutscher Rüstungsaufträge in die Schweiz zu bekommen. In den Verhandlungen über die deutschen Bestellmöglichkeiten sollten deshalb feste monatliche Durchschnittsbeträge bestimmt werden, bis zu denen deutsche Bestellungen in die Schweiz gegeben werden können."
2. über Devisenbescheinigungen, die von der Schweiz nicht mehr gefährdet werden können (sie müssen "effektiv" sein, d.h. gedeckt).
"3. Innerhalb der deutschen Warenbezüge aus der Schweiz müssen die Rüstungsaufträge einen eindeutigen Vorrang vor allen sonstigen Warenbezügen erhalten."
"4. Gleichzeitig ist durch die besprochene Klausel über die wechselseitige Bindung von deutschen Kohlenlieferungen und schweizerischen Rüstungslieferungen dafür zu sorgen, dass das schweizerische Interesse bei den Warenlieferungen nach Deutschland auf die rüstungswichtigen Warenbezüge hingelenkt wird."

Telegramm Koecher an AA, 27.4.1943


KOPIE
"Der durch Handelsattaché Beyer gleichzeitig der Diko überbrachte Auftrag, die Möglichkeiten für die Stornierung deutscher Rüstungsaufträge in der Schweiz im allgemeinen zu untersuchen, ist weder zweckmässig noch im Einzelfalle hier durchführbar."

Telegramm Sabath an Hemmen, Mai 1943 [Datum auf der Kopie unleserlich, d.h. im AfZ nachschauen]


KOPIE
Abschrift eines Notenentwurfs, der von Zehnder übergeben worden war.
"I. Die Schweiz wird bis zum 31.5.1943 die Abrechnungen über Zahlungsüberweisungen zu Lasten des waren- und Landwirtschaftskontos, die vor dem 16.1.1943 rechtskräftig abgeschlossenen privatrechtlichen Verträgen beruhen, für welche die Devisenbescheinigungen vor dem 16.1.1943 erteilt wurden, mit der Bundestransfergarantie auch dann versehen, wenn der Saldo auf Waren- und Landwirtschaftskonto den in der Sondervereinbarung vom 18.7.1941 festgesetzten Betrag von 850 Mio fr. übersteigen sollte, mit der Massgabe, dass die Bundestransfergarantie nach Ablauf einer Frist von drei Monaten, vom Tage des Eintreffens des Zahlungsauftrags in Zürich an gerechnet, in Wirksamkeit tritt. Dabeibleibt vorbehalten, die Auszahlung bis zur Höhe vom ¼ des zur Überweisung gelangenden Betrages in Schildverschreibungen des Bundes vorzunehmen. Es herrscht Einverständnis darüber, dass im Falle einer Überziehung des Betrages von 850 Mio Franken der überschiessende Betrag mit den Zahlungsdisponibilitäten eines neuen Abkommens verrechnet und ein etwa vorschussweise über die Summe von 850 Mio Franken hinaus veraufgabter [sic] Betrag unverzüglich aus den ordentlichen Clearingeinnahmen zurückerstattet werden.
2. Die Deutsche Regierung wird Geleitscheine für die in der Anlage zum Protokoll vom 5.9.1942 genannten Waren zur Ausfuhr nach Grossbritannien und U.S.A. bis zur Höhe von weiteren zwei Monatskontingenten laufend erteilen. [...]."
[...]
5. Zur Nachholung der Minderlieferung an Kohle in den Monaten Februar und März 1943 wird die Deutsche Regierung zu den monatlichen Lieferungen von 150.000 to hinzu während 4 aufeinander folgenden Monaten, beginnend mit dem Monat Mai, eine zusätzliche Menge von monatlichen 37.5000 to zur Ausfuhr freigeben."
6. Das der Schweiz zur Verfügung stehende Eisenkontingent soll geliefert werden.
"7. Die Deutsche Regierung sagt zu, dass die bei der Überweisung von Zahlungen aus dem Versicherungsverkehr für das Jahr 1942 vorgenommene Kürzung vom 25% wieder rückgängig gemacht wird, dergestalt, dass die durch die deutschen Zahlungsverpflichteten im Rahmen des Verrechnungsabkommens vom 18.7.1941 angeforderten Beträge in vollem Umfange in freien Devisen nach der Schweiz überwiesen werden."

Aufgrund von Ressortbesprechungen gab es deutsche Änderungsvorschläge, insbesondere zu Punkt 6 (neu): "Zur Nachholung der Minderlieferung an Kohle in den Monaten Februar und März wird die Deutsche Regierung zu den monatlichen Lieferungen von 150.000 t hinzu im Laufe des Kalenderjahres 1943 eine zusätzliche Menge von insgesamt 150.000 t zur Ausfuhr freigeben." Einzig neuer Termin 10. Juni bei Punkt 1 (statt 31. Mai) wird von Zehnder nicht akzeptiert.

Sabath erbittet Stellungnahme.

Telegramm Hemmen / Koecher an AA, 15.5.1943


KOPIE
"Delegation stellte bei Ankunft fest, dass deutsche Einzahlungen seit 16.1.1943, die mehrere Hundert Millionen ausmachen, durch Schweizer Verrechnungskasse nicht sofort angewiesen, sondern zunächst einer eingehenden Prüfung unterzogen werden, sodass einstweilen keinerlei Gefahr gegeben ist, dass 850 Millionen-Grenze in Zürich erreicht wird. Durch von Reichsbankvertreter inoffiziell in Zürich eingeholte Informationen wurde dieser Sachverhalt bestätigt. Delegation ist deswegen einstimmig der Meinung, dass es zwecklos wäre, unter diesen Umständen den Notenwechsel weiter zu verhandeln und ohne Notwendigkeit die deutschen Konzessionen aus der Hand zu geben. Ich habe daher den Schweizern vorgeschlagen, sofort unsere Berliner Verhandlungen über die Grundlagen eines neuen Abkommens fortzusetzen und tunlichst zu beschleunigen und dabei erkennen lassen, dass wir gegebenenfalls bereit sein würden, sobald über Kreditfazilitäten und deutsche Zugeständnisse grundsätzlich Einigung herbeigeführt ist, eine Vorweganwendung gegen Einräumung eines Teiles der Zugeständnisse in Anwendung zu bringen und damit Schalterschluss überhaupt zu vermeiden.
Falls wider alles Erwarten Schalterschluss dennoch während Verhandlungen eintreten sollte, könnte es sich nur um ganz kurze Zeitspanne bis zur definitiven Regelung handeln."
Weiter über Kontingentierungsverordnung vom 9.4.1943.
"Im Zuge der wieder aufgenommenen Verhandlungen habe ich der Schweizer Delegation erklärt, dass die Deutsche Regierung die Erhöhung des Kohlepreises auf 200 Francs mit Wirkung vom 1. Mai beschlossen hat und wäre dankbar, wenn ein solcher Beschluss vom RWM auch formell gefasst und mir übermittelt würde, um eine geeignete Unterlage für den gewünschten Kohlekredit zu haben.
Um die Stimmung bei der Schweizer Delegation zu heben, wurde die bereits für Übergangsregelung in Aussicht genommene Zusage gemacht, dass 3 mal 6000 - 18 000 Tonnen Eisen zur Bestellung sofort freigegeben werden. Bitte durch RWM entsprechende weitere Veranlassungen treffen zu lassen."

Telegramm Hemmen / Koecher an AA, 19.5.1943


KOPIE
Es gab keine Fortschritte in den Verhandlungen. Insbesondere stellen Schweizer folgende grundsätzlichen Forderungen:
"1.) Grössere Steuerung der Schweizer Lieferungen nach Deutschland, sie verstehen darunter rigorose Beschränkung der Ausfuhr von Rüstungslieferungen. Diesem Zweck dient die einseitig gegen die Ausfuhr nach Deutschland gerichtete Kontingentierungsanweisung vom 19.4.1943, ferner die in Zürich bei der Verrechnungskasse eingelegte Zäsur auf die deutschen Zahlungsaufträge mit der Wirkung, dass der weitaus grösste Teil (240 Millionen Francs) der seit dem 16. Januar erfolgten Einzahlungen einstweilen nicht weitergeleitet und nur ein ganz geringer Teil mit Bundesgarantie versehen worden ist.
Schliesslich haben uns Schweizer eine Liste überreicht, aus der sich ergibt, dass circa 130 Millionen reine Rüstungsaufträge, die von uns unter dem alten Abkommen abgeschlossen worden sind, zum grössten Teil (einige 80 Millionen) überhaupt nicht anerkannt werden und zum übrigen Teil (43 Millionen) als sogenannte neue Aufträge, d.h. als nicht unter die Bundesgarantie fallend bezeichnet werden. Daraus ergibt sich ,dass die Schweiz mit allen Mitteln anstrebt, von den unter dem alten Abkommen abgeschlossenen Rüstungsaufträgen herunterzukommen und von ihnen nur einen geringen Teil auf das neue Abkommen zu übernehmen, im übrigen aber die uns in Berlin angebotenen ungenügenden Kreditfazilitäten in möglichst grossem Umfang für Nichtrüstungslieferungen freizuhalten. -
2.) Sicherung der Schweizer Versorgung aus Übersee, wozu an uns die Forderung gestellt wird, die Belieferung der Alliierten mit kriegswichtigen Waren durch Erweiterung des Protokolls vom 5.9.1942 zu steigern. Weitere Zugeständnisse werden für die Ausfuhr nach dritten Ländern, insbesondere Türkei und Schweden, gemäss der in Berlin überreichten Wunschlisten verlangt.
3.) Beschränkung der Schweizer landwirtschaftlichen Lieferungen auf Obst, Obstprodukte und etwas Vieh unter ausdrücklicher Ablehnung künftiger Lieferungen von Milchprodukten und Käse."
"Unsere Bemühungen über die in Berlin angebotenen Kreditmöglichkeiten hinaus weitere Kreditfazilitäten zu erlangen, um damit einen möglichst grossen Teil der laufenden Lieferungen, sowie Neubestellungen in der kommenden Vertragsperiode finanzieren zu können, wurden bisher von den Schweizern rundweg abgelehnt."

Telegramm Seyboth / Koecher an AA, 22.5.1943


KOPIE
Über Unterredung mit Hotz und Homberger über Kohlenpreiserhöhung. "Schweizer wandten sich erneut mit aller Schärfe dagegen, dass die Kohlenpreiserhöhung für die nach dem Abkommen vom Juli 1941 noch zu liefernden Mengen ausgesprochen worden sei. Sie gaben zwar zu, dass eine formelle Preisbindung nicht bestehe, vertraten aber den Standpunkt, dass eine offenbar von anderen als kommerziellen Gesichtspunkten bestimmte Preiserhöhung die Grundlage für die Einräumung des 850 Millionen-Kredits völlig verändere. Eine Kohlenpreiserhöhung in der Schweiz habe der Bundesrat abgelehnt, aber für den Fall, dass die deutsche Massnahme aufrechterhalten werde, vorsorglich die Erhebung einer Ausgleichsabgabe auf die Ausfuhr gewisser Waren, insbesondere Kriegsmaterial, nach Deutschland beschlossen, um durch deren Ertrag die erhöhten Einfuhrpreise auszugleichen."
"Heutige Haltung Schweizer hat eindeutig gezeigt, dass Aufrechterhaltung Kohlenpreiserhöhung für die aus dem Juliabkommen 1941 noch zu liefernden Kohlenmengen Fortführung der Verhandlungen ausserordentlich erschwert, wenn nicht gar in Frage stellt. Im Hinblick auf das im Vorbericht dargelegte deutsche Interesse an der Aufrechterhaltung vertraglicher Beziehungen mit der Schweiz bittet Delegation, Kohlenpreisentscheidungen nochmals unter dem Gesichtspunkt zu prüfen, ob Rückstandslieferungen von Preiserhöhung ausgenommen werden können."

Telegramm Wiehl / Koecher an AA, 1.6.1943


KOPIE
"Vertreter Rüstungsamt Major Gaefgen hat Bericht an Rüstungsamt vorgelegt, [...]. Darin geht er davon aus, dass schweizerische Haltung hinsichtlich Kohlenforderung Kriegsmaterialkontingentierung und Finanzierung unabänderlich und dass, wenn wir diese schweizerischen Bedingungen nicht annehmen, lediglich eine Art Liquidationsabkommen mit reinem Kompensationscharakter übrig bliebe. Auch ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass diese pessimistische Beurteilung sich bewahrheitet. Trotzdem scheint es mir angezeigt, den bereits eingeleiteten Versuch fortzusetzen, über eine Diskussion der Relation zwischen Kohlen- und Kriegsmateriallieferungen die schweizerische Haltung aufzulockern etwa in der Art, [...]."
"Da die Verhandlungen darüber noch einige zeit dauern können, die schweizerischen Ausfuhrgenehmigungen für Kriegsmaterial seit unserer Kohlenpreiserhöhung jedoch praktisch nicht mehr erteilt werden, anregt Major Gaefgen sofortigen Verzicht auf Kohlenpreiserhöhung, um Kriegsmateriallieferungen wieder ingang zu bringen. Ich hatte bisher von solcher Anregung abgesehen, da Rücknahme erst kürzlich angeordneter Kohlenpreiserhöhung von Gegenseite als Schwäche angesehen werden musste, solange mit rascher Erledigung dieser Frage durch Vorwegvereinbarung gerechnet werden konnte. Da jedoch nach der schweizerischen Haltung die Frage erst im Rahmen Gesamtlösung erledigt werden kann, deren Herbeiführung auf alle Fälle einige Zeit erfordern wird, halte ich es jetzt ebenfalls für angezeigt, den Schweizern zu erklären , dass wir, um ruhige Fortführung der Verhandlungen zu ermöglichen, bis auf weiteres von Kohlenpreiserhöhung absehen, vorausgesetzt, dass Ausfuhrgenehmigung für Kriegsmaterial alsbald wieder erteilt werden.
Erbitte hierzu Ermächtigung. Wiehl."

Telegramm Wiehl / Koecher an AA, 11.6.1943


KOPIE
"Auf Mitteilung, dass wir von Kohlenpreiserhöhung bis auf weiteres absehen, hat Schweizerische Regierung bis 10.6. an Waffen und Munition Lieferungen im Gesamtwert von rund 14 (vierzehn) Millionen Sfrs. freizugeben, für die Ausfuhrgenehmigung seit Kohlenpreiserhöhung verweigert war."
"Verhandlungen über Übergangsregelung sind angesichts fortgesetzter schweizerischer Hartnäckigkeit schwierig, hoffe jedoch in einigen Tagen Einigung zu erzielen."

Telegramm Clodius an Wiehl (in Bern), 13.6.1943


KOPIE
Es geht um die diskutierte Übergangsregelung, und dass das Munitionsministerium damit nicht einverstanden ist.

Telegramm Clodius an Wiehl (in Bern), 13.6.1943


KOPIE
nicht relevant.

Wiehl (in Bern) an AA, "Betr.: Übergangsregelung.", 11.6.1943


KOPIE
Entwurf für Übergangsregelung.
"Die weiteren Finanzierungsmöglichkeiten über 850 Millionen hinaus sollen alsbald durch die Ausdehnung der Wartefrist von 3 auf bis zu 9 Monaten geschaffen werden, wie dies bisher erst für den Hauptvertrag vorgesehen war. Dies stellt eine Verbesserung gegenüber der bisher beabsichtigten Regelung dar, da damit eine weitgehende Festlegung der Schweiz für den Hauptvertrag vorweggenommen ist."
Weitere Details siehe dort.

Telegramm Clodius an Wiehl (in Bern), 15.6.1943


KOPIE
"Ich habe Gesandten Frölicher, der heute nach Bern reist, in einer mehr persönlichen, aber sehr ernsten Form meine Enttäuschung über den Verlauf der Verhandlungen und die letzten Forderungen der schweizerischen Delegation ausgesprochen und ihm dabei gesagt, dass ich, der ich bisher immer zu einer optimistischen [handschriftlich: optimistischeren] Beurteilung geneigt hätte, jetzt den Eindruck hätte, dass die Schweiz überhaupt keine vernünftige Verständigung wolle. Ich könne z.B. nicht verstehen, warum die Schweiz für eine Übergangsregelung Kohleverpflichtungen bis Ende des Jahres und Bindungen hinsichtlich der Höhe eines Kredits verlange, Fragen, die zweifellos dem Hauptvertrag vorzubehalten seien. Ob die Ressorts den letzten schweizerischen Forderungen zustimmen könnten erschiene mir höchst zweifelhaft. Ich bäte ihn daher nochmals dringend, bei seiner Ankunft in Bern bei den zuständigen Stellen eine verständigere Haltung herbeizuführen."
Es folgen Erklärungen zu Details des Abkommensentwurfes.
""Frölicher trifft morgen, Mittwoch mittag, in Bern ein und wird morgen Nachmittag Besprechungen mit den Bundesräten haben. Er will sich dann auch mit Ihnen in Verbindung setzen. Ich bitte jedenfalls der Schweizer Regierung gegenüber auf die vorstehenden Forderungen nicht zu verzichten, bevor Sie das Ergebnis der Schritte Frölichers festgestellt haben. Das ist auch schon aus dem Grunde erforderlich, weil Frölicher, wenn er sich wirklich, wie er zugesagt hat, in unserem Interesse einsetzt, in eine merkwürdige Lage kommen würde, wenn Sie Ihrerseits bereits auf unsere Gegenforderungen verzichten, ehe Frölichers Schritte zum Abschluss gekommen sind."

Steengracht an Gesandtschaft Bern, 10.6.1943


KOPIE
"Habe heute in Anwesenheit von Clodius Schweizer Gesandten empfangen, der sich angemeldet hatte, um inzwischen bei ihm bereits angemahnte Antwort Schweizer Regierung auf bei ihm am 25. Mai erhobene Vorstellungen zu überbringen. Gesandter wiederholte im wesentlichen bekannten Standpunkt Schweizer Regierung. Schweizer Regierung wünsche durchaus Handelsbeziehungen mit dem weitaus grössten Partner der Schweiz in einer beide Teile befriedigenden Weise fortzusetzen. Die Gewährung von Krediten über einen gewissen Umfang hinaus überschreite aber die Wirtschaftskraft des Landes. Man habe seinerzeit geglaubt, 850 Millionen-Kredit werde bis Kriegsende nicht überschritten werden. Es sei nicht möglich, jedes Jahr von neuem Kredite in dieser Höhe zu gewähren. Ausserdem werde gerade die Kreditgewährung der Schweiz von England zum besonderen Vorwurf gemacht. Schweizer Regierung glaube daher nicht, über die uns bekannten letzten Vorschläge hinausgehen zu können.
Ich habe Frölicher noch einmal eindringlich darauf hingewiesen, dass wir es als besonders unfreundlich empfänden, dass die Schweiz so plötzlich die bisherige Linie verlassen habe. Dies sei sowohl durch plötzliche Herabsetzung Kredite wie durch Kontingentierung der Ausfuhr geschehen. Ausfuhrkontingentierung schösse vor allem deswegen weit über das Ziel hinaus, weil sie nicht erteilte Aufträge, sondern tatsächliche Lieferungen im Vorjahre als Grundlage nähme. Im übrigen handele es sich also offensichtlich bei der schweizer Haltung nicht in erster Linie um eine wirtschaftliche, sondern um eine politische Frage. Der Gesandte selbst habe ja eben auch wieder den Druck Englands erwähnt.
Wir haben dann dem Gesandten nochmals dargelegt, dass die Schweiz von Deutschland viel abhängiger sei als von England, weil England nur die Überseezufuhr sperren, Deutschland aber die Schweiz überhaupt von jedem Verkehr mit der Aussenwelt abschneiden könne. Im übrigen sei schweizer Wirtschaft noch nie so gut beschäftigt gewesen wie jetzt, was nur durch Aufträge Deutschland erreicht worden sei. Es liege also durchaus im schweizer Interesse, diese günstige Entwicklung nicht zu unterbrechen. Schweizer Wirtschaft würde, wie wir von vielen schweizer Stimmen wüssten, sehr unzufrieden sein, wenn Schweiz plötzlich mitten in einem voll beschäftigten Europa an Arbeitslosigkeit leide. Gewährte Kredite überschritten, auch wenn sie im bisherigen Umfange fortgesetzt würden, keineswegs schweizer Wirtschafts- und Finanzkraft. Schweiz habe als Gläubigerland an internationalen Finanztransaktionen auch früher stets in erheblichem Umfange teilgenommen. Wenn Schweiz aber durchaus darauf bestehe, wirtschaftliche Beziehungen zu Deutschland zu lösen, so sei das schliesslich für Deutschland kein entscheidendes Problem. Die gesamten in der Schweiz vergebenen deutschen Aufträge machten nur den Bruchteil eines Prozents der deutschen Rüstungskapazität aus. Wir würden also den Krieg genau so gut mit oder ohne Steigerung der deutschen Produktion um diesen Bruchteil eines Prozents gewinnen. Der Leidtragende würde ausschliesslich die Schweiz sein. Alle diese Argumente gäben doch der Schweiz auch in diplomatischen Verhandlungen mit England über dieses Thema eine starke Stellung.
Zusammenfassend sagte ich dem Gesandten, wir bäten ihn erneut nachdrücklich bei seiner Regierung darauf hinzuwirken, dass zunächst die zurzeit von Herrn Wiehl in Bern verhandelte Übergangsregelung in der von uns vorgeschlagenen Form angenommen würde und dass ferner der endgültige Plafond für die Lieferungen an Deutschland sowohl in bezug auf Kontingentierung wie Finanzierung erheblich höher festgesetzt würde als dies jetzt von der Schweizer Regierung verlangt würde. Wichtig sei dabei, dass zwischen der Schweiz und uns völlig klargestellt würde, dass die Fragen nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden würde. Es müsse in Deutschland erhebliche Rückwirkungen haben, wenn wir den Eindruck behielten, dass die Schweiz ihr Verhalten Deutschland gegenüber von dem politischen Druck unserer Gegner bestimmen liesse. Gesandter Frölicher zusagte, entsprechend an seine Regierung zu berichten.
Bitte auch dort gleiche Argumente weiterhin verwenden.
Steengracht."


Serial Number:  5941 H


Seitennummer: E 437487 - 437530
Umfang: 44 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): AA HaPol IIa Schweiz, Handelsvertragsverhältnisse zu Deutschland, 9/1942 - 10/1943
Kurzbeschrieb:

Einzelne Dokumente:


Telegramm Clodius / Mackensen an AA, 13.10.1942


KOPIE
"Giannini hat am Sonntag den 11. Okt. in Bern das Geleitscheinprotkoll unterzeichnet und zwar im gleichen Wortlaut wie Deutschland. [...]. Er hat in Bern Eindruck gewonnen, dass Schweizer bereit wären, Abkommen zu verlängern, dass sie aber annähmen, Deutschland sei hiermit nicht einverstanden."
"Italiener sind über Verlauf Besprechungen in Bern im übrigen sehr wenig befriedigt. Sie haben das Gefühl, Geleitscheinprotokoll ohne Gegenleistung aus der Hand gegeben zu haben. Schweizer haben erneut einen Kredit von 50 Millionen Schweizer Franken angeboten, den Italiener schon wiederholt als viel zu niedrig abgelehnt haben. Italiener haben im übrigen den Eindruck, dass Deutschland ihnen auch in der Schweiz das Wasser abgräbt und dass bei stärkerer Unterstützung durch Deutschland und engerer Abstimmung der beiderseitigen Verhandlungen für Italien bessere Ergebnisse zu erzielen sein würden."

Abkommen zwischen Italien und der Schweiz über die Überwachung einiger Schweizer Ausfuhren, o.D. (Entwurf)


KOPIE
Abkommensentwurf (unklar, ob so auch übernommen) samt Anlage mit einer Liste "Ausfuhren Schweizer Waren nach Grossbritannien und den vereinigten Staaten"

Deutsche Gesandtschaft Bern (Verhandlungsleiter, Hemmen) an AA Berlin, 22.12.1942, "Betr. Deutsch-Schweizerische Wirtschaftsverhandlungen"


KOPIE

"Die bisherigen Verhandlungen über die Verlängerung des deutsch-schweizerischen Abkommens über den 31.12.1942 hinaus unter gleichzeitiger entsprechender Erhöhung der Verschuldungsgrenze von 850 Mill. sfr. und Fortsetzung der deutschen Kohlen-, Eisen- und Mineralöllieferungen in dem bisherigen Umfange haben bisher noch zu keinem Ergebnis geführt. Die Schweizer Delegation verhält sich ausserordentlich starr und vertritt den Standpunkt, dass wir unsere vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere für Kohlen-, Eisen- und Mineralöllieferungen nicht erfüllt hätten und dass man der Schweizer Delegation in Berlin im Monat August, insbesondere im Reichswirtschaftsministerium, zugesagt habe, Deutschland stehe zu dem Vertrag und die deutschen Minderlieferungen seien nur vorübergehender Natur. Man hat schweizerseits einen Rückstand für Kohle und Eisen von ca. 6 Monaten und für Mineralöl von 8 Monaten festgestellt und erwartet nunmehr, dass der bisherige Vertrag bis zur Aufholung der Rückstände weiter laufen soll. Bis dahin will auch die Schweiz die laufenden Aufträge im Rahmen der gegenwärtigen Verschuldungsgrenze ausführen, jedoch darüber hinaus keine neuen Rüstungsaufträge entgegennehmen. Gelegentlich wird sie wohl ausser Obst noch einige Waggons Käse liefern, um sich weiter unsere Sämereien, Saatkartoffeln und Kali zu sichern. (H.i.O.)
Hinter dieser Haltung steht unausgesprochen zweifellos die Forderung Englands auf einen Ausgleich der landwirtschaftlichen Lieferungen auf der Basis von 1 : 1 und auf einen schrittweisen Abbau der schweizer Rüstungslieferungen nach Deutschland, womit die Einräumung eines neuen Kredits bezw. eine Erweiterung der jetzt geltenden Verschuldungsgrenze über 850 Mill. sfr. hinaus für die Verlängerung des Vertrages unvereinbar sein würde. Die Tatsache der deutschen Rückstände für Kohle, Eisen und Mineralöle und die von der schweizer Delegation im vergangenen Juli in Berlin gesammelten mündlichen Versicherungen der deutschen Vertragstreue sind dabei den Schweizern jetzt ein sehr willkommenes Mittel, um den Vertrag als solchen verlängert und damit weiterhin für eine geraume Periode deutsche Kohlen-, Eisen und Mineralöllieferungen im bisherigen Umfange zu erhalten, ohne jedoch dafür ihrerseits neue Rüstungsaufträge und neue Kredite übernehmen zu müssen.
Ich bin dieser Auffassung und den daran geknüpften Erwartungen sofort in der ersten Sitzung in bestimmter Form entgegengetreten, wobei eine schweizerseits versuchte falsche Auslegung, vor allem der Aeusserung des Herrn Staatssekretärs Landfried, sowie in offener Sitzung unverblümt gegen amtliche deutsche Organe erhobene Anklagen wegen stattgefundener Beraubung schweizer Transitsendungen und Waggons in Pugny zu einer Verschärfung der Stimmung führte."
Weiter habe er folgendes vertreten:
  • Deutsche hätten nicht alles geliefert, weil Schweiz z.B. mit landwirtschaftlichen Lieferungen 12 Monate im Rückstand sei.
  • Die buchmässige Verschuldung betrage 650 statt 850 Mio. Fr. Deutschland habe nicht alle Vorteile aus dem Vertrag ziehen können, weil Schweizer Rüstungslieferungen im Rückstand seien. Droht mit Abbruch der Kohlen- und Eisenlieferungen (vertragsloser Zustand ab 1.1.1943)

Es folgt eine Liste mit Detailproblemen (historische Wertgrenzen, Zollfragen, Reiseverkehr, Versicherungen (hier über Einbezug gewisser Versicherungszahlungen in das Clearing), Goldhypotheken).
"Da in der Hauptfrage bisher jedoch kein Fortschritt mit der Delegation zu erzielen war, habe ich gestern eine ausführliche Aussprache mit Bundesrat Stampfli gehabt. Dieser hat mir in offener Weise Auskunft über die sehr schlechte Lage der schweizer Verhandlungen in London gegeben. Die schweizer Delegation sei deshalb zur mündlichen Berichterstattung zurückgerufen und würde noch vor Weihnachten hier eintreffen. England habe die künftige Versorgung der Schweiz mit den nötigsten Lebensmitteln von einem schrittweisen Abbau der schweizer Lieferungen nach Deutschland, vor allem auf dem Rüstungsgebiet, abhängig gemacht, wobei man scheinbar sogar an eine Kontingentierung der wichtigsten Lieferungen denke. Jedenfalls wurde aus dieser Unterhaltung völlig klar, dass es ohne weiters möglich sein würde, den inneren schweizer Widerstand gegen eine neue Kreditausweitung zu überwinden, dass jedoch die schweizer Haltung durch die englische Forderung bestimmt wird und man hier zurzeit keinen Ausweg sieht, wenn man sich die eigenen Nahrungsmittelversorgung nicht kurzfristig ganz abschneiden will. Man glaubt deshalb an unser Verständnis für die schwierige Lage der Schweiz appellieren zu müssen und eine gewisse Einschränkung in der Auftragserteilung für das kommende Jahr hinzunehmen, wobei man etwa an eine Einschränkung von 12 bis 15 % in der Auftragserteilung denkt. Für die übrigen neuen Aufträge würden uns neue Kredite wie bisher zur Verfügung gestellt werden.
Diese Haltung stellt insofern einen Fortschritt dar, als damit unser bisheriger Standpunkt, dass Kohle, Eisen und Mineralöl auch nach dem 1.1.1943 nur gegen neue Kredite geliefert werden können, grundsätzlich anerkannt wird. Im übrigen habe ich mit Bundesrat Stampfli vereinbart, den mündlichen Bericht der schweizer Delegation aus London abzuwarten und alsdann gemeinsam einen Weg zu suchen, um die Möglichkeiten einer aussichtsreichen Fortsetzung der Verhandlungen in England mit unseren Belangen zu vereinbaren, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass ich zunächst den Gedanken irgendeiner Einschränkung der deutschen Auftragsverlagerung und der schweizer Ausfuhr nach Deutschland mit Bestimmtheit zurückgewiesen habe."

"Vermerk betr. Schweiz" [wahrscheinlich Sabath ?], 28.12.1942


KOPIE
"Am 27. Dezember vorm. fand bei M.D. Wiehl eine Besprechung unter Beteiligung von Ges. Clodius, Ges. Hemmen, [handschriftlich: Schultze-Schlutius ?] und M.R. Seyboth statt. Herr Hemmen schlug vor, von der Schweiz zu verlangen, dass die bisherigen Aufträge im gleichen Rhytmus [sic] weiter gegeben werden könnten, und zwar auf die Dauer von etwa 6-9 Monaten. Um diese Zeit solle die Laufzeit des Abkommens verlängert werden. Hiermit wäre Zeit gewonnen, da die Schweizerische Delegation die Möglichkeit hätte, das Gespräch in London weiter zu führen, und zu verhindern, dass die Schweiz von der Belieferung mit Brotgetreide und Futtermitteln ausgeschlossen würde. Im Herbst böte sich vielleicht eher die Möglichkeit, der Schweiz von uns aus mit Brotgetreide und Futtermitteln zu helfen. Herr Hemmen hält es jedoch für notwendig, dass die militärischen Bestellung auf Grund der Anregung von Bundesrat Stämpfli [= Stampfli !] um etwa 5-10% gesenkt werden. Die Verschuldungsgrenze von 850 Mio sFrs könnte gegenüber England theoretisch aufrecht erhalten werden. Buchmässig in Anspruch genommen seien bisher nur rund 650 Mio sFrs.  Ausserdem könne man die Verschuldung der besetzten Gebiete, die 100 Mio Fr. betrage, ausscheiden. Sollte eine Verständigung bis zum 31. nicht zu erzielen sein, so wäre der Ablauf des Abkommens um etwas 14 Tage auszusetzen, bis dahin würde Herr Hemmen für die Verhandlungen wieder zur Verfügung stehen."
Am 28. wurden Besprechungen fortgesetzt unter Zuziehung von General Becker und Oberstlt. Troitsch. Es geht um die "monatliche Auftragsverlagerung", wie das "Wi Amt" mitteilt: "Für 1943 seien 60 Mio sFrs monatlich in Aussicht genommen für das ganze Jahr 1943 also 780 Mio sFrs. Das Wi Amt macht darauf, dass eine Herabsetzung der monatlichen Auftragsmenge von 1942 im Hinblick auf die steigende Tendenz der Verlagerung äusserst schwierig und geradezu unmöglich sei. General Becker ist aber damit einverstanden, wenn ein Durchschnitt von 51 Mio sFrs. beibehalten wird." Es folgt eine handschriftliche Korrektur [schwer lesbar].
"Eine erhöhte Belieferung der Schweiz mit Kohle, Eisen und Ölen erschien zwecklos, weil England beabsichtigte, die Weiterbelieferung Deutschlands zu unterbinden und das Druckmittel der Absperrung der Getreide- und Futtermittelversorgung durch Mehrlieferung von Kohle, Eisen und Öl nicht ausgeglichen werden kann."

Telegramm Koecher (Bern) an AA Berlin, 2.1.1943


KOPIE
Über das Verlängerungsabkommen bis zum 15.1.1943.
"In der Frage der Gestaltung künftiger Lieferungen kriegswichtiger Waren nach Deutschland ist offenbar unter Einfluss mündlichen Berichts Sulzer-Delegation weitere Versteifung eingetreten. Schweiz hat nicht nur Forderung des Abbaues der Ausfuhr kriegswichtiger Waren im Ganzen aufrechterhalten, sondern diesen Abbau nunmehr durch Übergabe einer umfangreichen Liste von Waren konkretisiert, deren Ausfuhr nach Deutschland im einzelnen beschränkt, d.h. mit dem Ziel des Abbaues kontingentiert werden soll. Liste enthält einmal alle Waren, für die wir im September-Protokoll Erteilung von Geleitscheinen nach England und USA zugesagt haben und darüber hinaus noch zahlreiche andere Waren, wie Kugellager, Teile von Flugzeugen und Raupenschleppern, in denen nicht nur grosse Aufträge z.Tz. noch laufen, sondern bei denen auch in Zukunft Ausnutzung schweizerischer Kapazität für uns von entscheidender Bedeutung ist. Ich habe Verhandlungen über eine derartige Kontingentierung mit allem Nachdruck abgelehnt und darauf hingewiesen, dass eine derartige Forderung völlig unvereinbar ist mit schweizer Erwartung, dass wir Erleichterungen für schweizer Ausfuhr nach Feindstaaten aufrechterhalten und darüber hinaus noch weitere Zugeständnisse hinsichtlich Erweiterung schweizer Ausfuhr nach neutralen Ländern machen. Schweiz behauptet demgegenüber mit einer bisher nicht zum Ausdruck gebrachten Entschiedenheit, dass nur bei einer derartigen Kontingentierung deutscher Bezüge Fortsetzung schweizerischer Lebensmittelversorgung aus Übersee sichergestellt und damit die Voraussetzung geschaffen werden könne dafür, dass die Schweiz, wenn auch im geringeren Umfange als bisher, für Deutschland weiterarbeite.
Schweiz lehnt nach wie vor Einräumung neuer Kreditfazilitäten in einem Umfang ab, der zur Beibehaltung des bisherigen deutschen Auftragsrythmus [sic] notwendig ist. Auf meinen wiederholten Hinweis, dass auf dieser Grundlage Abschluss eines neuen Vertrages nicht möglich sein, haben schweizer Herren Einräumung neuer Kreditfazilitäten, allerdings in wesentlich geringerem Umfang als bisher, als möglich bezeichnet.
Bei Erörterung über Kreditfrage wurde von Schweiz immer wieder auf Ergebnis letzter deutsch-schwedischer Verhandlungen hingewiesen, bei denen es trotz Abzahlung des bisher an Deutschland gewährten Kredits nicht möglich gewesen sein soll, für Deutschland neue Kredite zu erhalten. Bitte zwecks Widerlegung schweizer Behauptungen um eingehende Unterrichtung über Ergebnis Schwedenverhandlungen."

Telegramm Seyboth / Koecher, Bern, an AA Berlin, 8.1.1943


KOPIE
Keine Fortschritte in den Verhandlungen (wieder aufgenommen am 7.1.1943).
1. "Schweizer Delegation schlägt vor, Verlängerung Abkommens um sechs Monate Kreditfazilitäten um 60 Millionen Schweizer Franken gleich 10 Millionen SFR. monatlich zu erhöhen und erklärt dabei, diesen Vorschlag Bundesrat gegenüber nur deshalb vertreten zu können, [xxx, wahrscheinlich "da" oder "weil"] Deutschland nach Kriegsausbruch im Jahre 1939/40 einen Clearingsaldo in gleicher Höhe durch Warenlieferungen abgetragen habe. Vorschlag bedeutet, dass der nach Septemberprotokoll gemachte Vorgriff auf Pauschalwertgrenze des Jahres 1943 in Höhe von monatlich 20 Millionen SFR. nur zur Hälfte wieder ausgeglichen wir. Bei Annahme würde weder Befriedigung ziviler Einfuhrbedürfnisse und noch viel weniger Vergebung Wehrmachtsaufträge möglich sein. Trotz dieses, gemessen an unseren Bedürfnissen geradezu lächerlichen Angebots knüpfen Schweizer hieran noch folgende Bedingungen:" siehe dort; die Vorschläge werden von den Deutschen abgelehnt.
2. Über Ausfuhrkontigente, die von den Deutschen auch abgelehnt werden.
3. "Gesamteindruck: Besprechungen zeigen deutlich, dass Schweizer völlig von englischem Druck beherrscht werden. Sie wiederholten immer wieder, dass nur bei der von ihnen vorgeschlagenen Beschränkung der Ausfuhr nach Deutschland die Zufuhren an Brotgetreide, Speiseölen und -Retten sichergestellt bzw. die an Futtermitteln und Baumwolle wieder ingang gebracht werden könnten. Bei dem Wunsch, in den englischen Verhandlungen unter allen Umständen einen Erfolg zu erzielen, ist in den Schweizer Überlegungen die Bedeutung der deutschen Kohle- und Eisenlieferungen für die Schweiz offensichtlich ganz in den Hintergrund getreten. Endgültige Schlussfolgerungen aus der Gesamtverhandlungslage werden erst gezogen werden können, wenn die Besprechung zwischen Gesandten Hemmen und Bundesrat Stamifi [sic, = Stampfli], die für Sonntag vormittag 10 Uhr vorgesehen ist, stattgefunden hat. Da der bisherige Verlauf der Verhandlungen es jedoch nicht sehr wahrscheinlich erscheinen lässt, dass eine wesentliche Annäherung der beiderseitigen Standpunkte erfolgt, stelle ich anheim, schon jetzt zu prüfen, welche Massnahmen im Falle des  Eintritts eines vertragslosen Zustandes zu treffen sind und wie die Finanzierung der dringendsten deutschen Zahlungen nach der Schweiz (z.B. Aufrechterhaltung der unter Verwaltung stehenden Lungensanatorien (monatlich 410 000 SFR.), die Kosten der Gesandtschaft und Konsulate etc. sichergestellt werden können."

Notiz "Zum Telegramm aus Bern Nr. 57 vom 10. Januar", Berlin, 11.1.1943, mit Überschrift "Rechtsgrundlage", ohne Signatur


KOPIE
"Nach der Sondervereinbarung vom 18.7.1941 ist die Deutsche Regierung berechtigt, Devisenbescheinigungen mit der Massgabe auszustellen, dass der effektive Saldo auf Waren- und Verrechnungskonten im gesamten über das Verrechnungsabkommen abgewickelten Verkehr zu Gunsten der Schweiz bis zum 31.12.1942 den Betrag von 850 Mio Fr. [handschriftlich: nicht] übersteigt.
Die Deutsche Regierung übernimmt es, dafür zu sorgen, dass die Verschuldungsgrenze nicht überschritten wird."
"Es besteht Einverständnis darüber, dass die Schweizerische Regierung dafür sorgen wird, dass die von deutschen Schuldnern erteilten Zahlungsaufträge ohne Rücksicht auf den Saldostand ausgezahlt werden..
Unter der Voraussetzung des Fortbestehens geordneter Handelsbeziehungen soll auch nach dem 31.12.1941 Kohle und Eisen nach der Schweiz mit der Massgabe geliefert werden, dass der Erlös teilweise zur Abdeckung der Salden herangezogen wird.
Im Protokoll vom 5.9.1942 ist bestimmt: In der Erwartung, dass auch für die Zeit nach dem 31.12.1942 ein Wirtschaftsabkommen erzielt werden wird, herrscht Einverständnis darüber, dass zur Aufrechterhaltung der Kontinuität in der Vergebung deutscher Aufträge Devisenbescheinigungen im Vorgriff auf die im ersten Halbjahr 1943 entfallenen Pauschalwertgrenzen erteilt werden können." Bei Abfassung dieser Vereinbarung ist man davon ausgegangen, dass bis zum 31. Dezember die Gesamtverschuldungsgrenze, also nicht allein die für Wehrmachtsaufträge, den betrag von 850 Mio schw. Fr. erreicht haben würde. Tatsächlich beträgt der Saldo Anfang Dezember nur rund 650 schw. Fr. Bei Abwicklung aller Aufträge auf Grund der im Jahre 1942 erteilten Devisenbescheinigungen würde ein höherer Saldo als 850 Mio Fr. entstehen. Dies ist auf Grund des Septemberprotokolls zulässig, soweit sich die Überschreitung im Rahmen dieses Protokolls hält.
Eine sinngemässe Auslegung der Bestimmungen verlangt, dass die Schweiz uns im Rahmen der oben skizzierten Möglichkeiten ein Anwachsen des Saldos über den bisherigen Stand hinaus zugesteht.
Ob die 200 Mio schw. Fr. noch untergebracht werden können, ist zunächst eine Tatfrage. Nach meiner Überzeugung besteht diese Möglichkeit nicht mehr, wenn man die zitierten Vertraglichen Bestimmungen sich sinngemäss soweit erstrecken lässt, bis der nicht ausgeführte Vertrag voll ausgeführt ist. Dabei ist schon ein ungeregelter Zustand insofern zu beachten, als die Vorbelastungen auf die Pauschal-Wertgrenze an eine Voraussetzung geknüpft sind, die nicht eingetreten ist.
Wenn man nach der Anregung von Herrn Hemmen die Schweiz veranlasst, die etwa 100 Mio schw. Fr. für Bestellungen der besetzten Gebiete auszuscheiden, würden die 200 Mio schw. Fr. deutsche Aufträge immer noch nicht untergebracht sein.
Die Deutsche Regierung hat sich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass nicht zu viel Devisenbescheinigungen ausgestellt werden. Wir sind also bei der Erteilung der Devisenbescheinigungen gebunden. Man kann sich auch nicht darauf berufen, dass die Schweizerische Regierung sich verpflichtet hat, ohne Rücksicht auf den Saldostand [handschriftlich: Zahlungsaufträge auszuführen], denn hiermit sollten nur gewisse Schwankungen unberücksichtigt bleiben, also auch mal eine Überschreitung der 850 Mio-Grenze zuzüglich der Leistungen auf Grund des Septemberprotokolls, es sollte aber am Ende der Vertragszeit eine Überschreitung der Kreditgrenze unstatthaft bleiben."

Telegramm Sabath, Berlin, an Deutsche Gesandtschaft Rom, Januar 1943 [ohne Datum]


KOPIE
"Bemerke vertraulich, dass wir bei gegenwärtigem Stand deutsch-schweizerischer Wirtschaftsbesprechungen unter Umständen Schweiz unter Druck setzen müssen und hierzu notfalls Sperre gesamter Einfuhr einschliesslich über Italien in Erwägung ziehen."

Telegramm Sabath an Deutsche Gesandtschaft Bern, 11.1.1943


KOPIE
1. "Mit Erteilung neuer OKW-Aufträge bis zur Höhe von weiteren 200 Mio schweizer Franken einverstanden, wenn hierdurch nicht auf zivilem Sektor lebenswichtige Bezüge wie Milch, Pektin, elektrischer Strom, unmöglich werden."
2. "Erörterung der nach 15. Januar gegebenen Möglichkeiten ergab Einverständnis darüber, dass erneute Verlängerung des Abkommens wegen ungünstigen Eindrucks in Öffentlichkeit und im Hinblick auf Feindpropaganda unerwünscht ist. Andererseits liegt auch ein [handschriftlich: xxx] vertragsloser Zustand wegen Gefährdung der alten Bestellungen der Wehrmacht nicht in unserem Interesse. Zu erwägen wäre daher ein kurzfristiger Modus vivendi bis zum Abschluss der weiterlaufenden Verhandlungen. Modus vivendi müsste in erster Linie sicherstellen, dass die laufenden Aufträge unbehindert ausgeführt und finanziert werden. Erwünscht wäre es, wenn auch neue Aufträge wenn auch in geringerem als bisherigen Umfange untergebracht werden könnten, wobei jedoch dafür zu sorgen wäre, dass einer Vertragsregelung über die Höhe solcher Neubestellungen nicht vorgegriffen wird. In einer den schweizerischen Zugeständnissen entsprechende Höhe würden auch die deutschen Lieferungen (Kohle Eisen usw) während des Modus vivendi weiterlaufen können."
4. "Einrichtung Kohlenverteilungsstelle Basel wird hier inzwischen vorbereitet."

Notiz, Unterschrift unleserlich [wahrscheinlich Sabath] "Betrifft: Deutsch-schweizerische Wirtschaftsverhandlungen. Drahterlass nach Bern vom 11.1."


KOPIE
Delegation antwortet telephonisch am 12.1.: siehe dort (nicht relevant)

Protokoll zwischen der deutschen und der Schweizer Delegation, 23.6.1943


KOPIE
Es geht um den 850 Mio.-Kredit, Kontingentierungen, Geleitscheine, Kohlen- und Eisenlieferungen, Zahlungen im Versicherungsverkehr, Überweisungen von Renten- und Unterstützungszahlungen (Härtefälle), Verschiebung der deutschen Zollkontrolle von La Plaine von schweizerischen auf deutschen Boden, Goldhypotheken

Vorsitzender der Schweizer Delegation, Hotz, an Vorsitzenden der deutschen Delegation, Wiehl, 23.6.1943


KOPIE
Teilt gewisse Sachverhalte mit. Über Ausfuhrbewilligungen von Kriegsmaterial.
"Grundsätzlich werden Ausführungsbewilligungen nur erteilt, wenn, abgesehen von der Regelung der Materialbeistellung und der Erfüllung sonstiger von der KTA gestellten Bedingungen, für die betreffende Ware im Zeitpunkt der Ausfuhr die nötigen Ausfuhrkontingente vorhanden sind."

Unleserlich [wahrscheinlich Sabath; im Briefkopf steht aber: Schnurre) an "Büro RAM mit der Bitte um Weiterleitung durch Fernschreiben an den Herrn Reichsaussenminister", "Aufzeichnung über den Stand der Wirtschaftsverhandlungen mit der Schweiz", 8.9.1943


KOPIE
Drahtbericht aus Bern vom 4.9.1943.
"Das am 23. Juni gezeichnete Protokoll, das uns den Bezug kriegswichtiger Waren vor Eintritt der Kontingentierung, d.h. vor dem 1.7. bzw. 1.8. sichern sollte, war am 31. Juli ausser kraft getreten. Die Übergangsregelung wurde nicht verlängert. Nach dem Drahtbericht vom 4.9. ist aber nunmehr damit zu rechnen, dass in den nächsten Tagen der Hauptvertrag, über den seit Mai in Bern verhandelt wird, zustande kommt.
Der Vertrag soll bis zum 31.12.1943 laufen. Die ursprüngliche Absicht, die Vertragsdauer bis Mitte nächsten Jahres auszudehnen, musste fallen gelassen werden, weil es sich als unmöglich erwies, auf eine so lange Zeit hin bindende Verpflichtungen auf Kohle- und Eisenlieferungen einzugehen.
Die Schweiz will uns bis zum Ende d.J. die Möglichkeit zum Bezug von 330 Mio sFrs Ware geben, in denen über 200 Mio sFrs sehr wichtige Rüstungsmaterialien enthalten sind, auf deren Bezug das Rüstungsministerium den grössten Wert legt.
Die schweizerischen Stromlieferungen gehen in der bisherigen Höhe weiter, desgleichen bleibt es bei den monatlichen schweizerischen Devisenüberweisungen eines Teils des deutschen Ausfuhrerlöses. Beim Versicherungs- und Reiseverkehr wird der frühere Zustand wieder hergestellt.
Die wesentlichsten deutschen Leistungen sind:"
- weitere Kohlenlieferungen
- Fortsetzung der Eisenlieferungen. "Es ist dabei gelungen, die Forderung der Schweiz von ursprünglich 13.500 t herabzudrücken."
"Sämtliche beteiligten Reichsministerium, insbesondere auch Herr Reichsminister Speer, haben sich mit einem Abschluss auf der oben angegebenen Grundlage einverstanden erklärt."

Telegramm Wiehl / Koecher an AA Berlin, Bern, 30.9.1943


KOPIE
Es geht um den Wortlaut der Pressenotiz zum Abschluss des Abkommens vom 1.10.1943. Im Laufe der folgenden Woche wird von den Schweizer beabsichtigt, "einen erläuternden Kommentar dazu zu veröffentlichen mit Einzelheiten über Regelung der Transfergarantie, Ausdehnung der Wartefrist, Aufrechterhaltung des Transfers von Vermögenserträgnissen aus Deutschland sowie im Versicherungs-, Reise- und Rückwandererverkehr."

Telegramm Wiehl an Deutsche Gesandtschaft Bern, 13.10.1943


KOPIE
"Habe Generalkonsul Rüter beauftragt, Direktor Hotz mündlich in meinem Namen für seine Mitteilung zu danken mit dem Hinzufügen, dass auch ich mit grossem Erstaunen und Bedauern von den abredewidrigen Kommentaren in verschiedenen schweizer Zeitungen Kenntnis genommen habe. Erwiderung in der deutschen presse unter Richtigstellung verschiedener, teils ungenauer, teils unrichtiger Angaben in diesen Kommentaren sei in Aussicht genommen gewesen, die besonders deshalb notwendig erschien, weil die im Vortelegramm gemeldete offenbar amtliche Notiz der 'Berner Tagwacht' bestätigt, dass die beanstandeten Kommentare der schweizer Mittelpresse 'gerade die wesentlichen Stellen des neuen Abkommens an die Öffentlichkeit gebracht hätten', also die angebliche sachliche Richtigkeit der Kommentare der Mittelpresse ausdrücklich unterstreicht. Schliesslich sei jedoch entschieden worden, dass die Berichtigung unterbleiben solle und zwar sowohl im Hinblick auf die Mitteilung von Direktor Hotz als auch um die Stellung der Schweizer [handschriftlich: Regierung] bei Druchführung des Abkommens nicht zu erschweren. Auf Grund dieser Zurückhaltung glaubten wir uns jedoch umsomehr zu der Hoffnung berechtigt, dass die schweizer Regierung nun ihrereseits alles tun werde, damit die Durchführung des Abkommens unseren berechtigten Erwartungen entspricht."


Serial Number: 5942 H


Seitennummer: E 437532 - 437541
Umfang: 10 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): AA Presse-Abt., Russland. Presse, Propaganda und allgemeine Angelegenheiten, 3/1935 - 12/1936
Kurzbeschrieb: v.a. über den Stickling-Prozess. Nicht relevant.

Einzelne Dokumente:

-


Serial Number: 5943 H


Seitennummer: E 437543 - 437560
Umfang: 18 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): Nicht in AfZ-Kartei enthalten. Gemäss Mikrofilm: Pol XIII, Stickling Prozess 1936-1937
Kurzbeschrieb: Sticklung Prozess. Nicht relevant.

Einzelne Dokumente:

-


Serial Number: 5944 H


Seitennummer: 437562 - 437610
Umfang: 49 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): Deutscher Botschafter Moskau. Trotzkisten-Prozess (Pjatakow - Radek), 1937
Kurzbeschrieb: nicht relevant.

Einzelne Dokumente:

-


Serial Number: 5945 H


Seitennummer: E 437612 - 437618
Umfang: 8 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): AA Pol. Abt. Polen. Dipl. und kons. Vertretungen Polens im Ausland und umgekehrt, 9/1936 - 12/1939
Kurzbeschrieb: nicht relevant.

Einzelne Dokumente:

-


Serial Number: 5946 H


Seitennummer: E 437629 - 437689
Umfang: 70 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): AA Pol. Abt. Russland. Strafverfolgungen Russland, 10/1936 - 9/1937
Kurzbeschrieb: nicht relevant.

Einzelne Dokumente:

-


Serial Number: 5947 H


Seitennummer: E 437691 - 437697
Umfang: 7 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): AA Presse-Abt. Frankreich. Massnahmen zur Hebung des deutschen Ansehens in Frankreich, 10/1932 - 4/1938
Kurzbeschrieb: nicht relevant.

Einzelne Dokumente:

-


Serial Number: 5948 H


Seitennummer: E 437699 - 437719
Umfang: 21 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): AA Pol. IV, Zwischenstaatliche Probleme, Westpakt, 5-Mächteabkommen, 6/1936 - 9/1936
Kurzbeschrieb: nicht relevant.

Einzelne Dokumente:

-


Serial Number: 5949 H


Seitennummer: E 437721 - 437743
Umfang: 23 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): Nicht in AfZ-Kartei. Gemäss Mikrofilm: AA Pol. IV, Zwischenstaatliche Probleme, Westpakt, 5-Mächteabkommen, )/1936 - 10/1936
Kurzbeschrieb: nicht relevant.

Einzelne Dokumente:

-


Serial Number: 5950 H


Seitennummer: E 437734 - 437772
Umfang: 28 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): Nicht in AfZ-Kartei. Gemäss Mikrofilm: AA Pol IV, , Zwischenstaatliche Probleme, Westpakt, 5-Mächteabkommen, 10/1936 - 11 / 1936
Kurzbeschrieb: nicht relevant

Einzelne Dokumente:

-


Serial Number: 5951 H


Seitennummer: E 437774 - 437901
Umfang: 128 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): Deutsche Gesandtschaft Kopenhagen. Heer und Marine 1936, u.a. Londoner Flottenvertrag
Kurzbeschrieb: nicht relevant

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