Langue: allemand
21.11.1962 (mercredi)
Indische Waffenkäufe
Notice (No)
Die Schweiz hat die Kriegsmateriallieferungen unter Bewilligungspflicht gestellt, wobei der Export und Transit nach egenden, wo rechtlich oder faktisch ein Kriegszustand herrscht oder wo zumindest mit einem Ausbruch von Feindseligkeiten zu rechnen ist, unterbunden werden.
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