Besuch von Herrn Hyde-Optat Coudoux, Rechtsberater des kamerunischen Aussenministeriums, am 24. und 27.8
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 21, doc. 129
volume linkZürich/Locarno/Genève 2007
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2001E#1976/17#1966* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2001(E)1976/17 361 | |
Titolo dossier | Moumié, Felix, Genf (Politiker). Ermordung durch franz. Agenten in Genf (1960–1963) | |
Riferimento archivio | B.41.21 • Componente aggiuntiva: Kamerun |
dodis.ch/15568 Interne Notiz des Politischen Departements1 Besuch von Herrn Hyde-Optat Coudoux, Rechtsberater des kamerunischen Aussenministeriums, am 24. und 27. Februar
C. war ein erstes Mal vom 8. bis 10. Februar in der Schweiz, mit dem
Hauptzweck, durch Fühlungnahme mit Untersuchungsrichter Dinichert in
Genf ein besseres Bild über die Ermordung Moumiés2 zu gewinnen. Er ist nun wiedergekommen, wobei sein zweiter Besuch neben dem Fall Moumié gewisse kamerunische Wünsche auf dem Gebiet der technischen und finanziellen
Hilfe sowie des Handelsaustausches zum Gegenstand hat. Ich empfange ihn in meinem Büro; zwischenhinein stattet er noch Minister Kohli einen Besuch ab; wir bringen ihn ausserdem mit der Handelsabteilung (Herrn Mayland) und der Finanzsektion (Herrn Gelzer) in Verbindung, während Herr Brügger von der Sektion West anstelle des verhinderten Dr. H. Keller die Anliegen auf dem Sektor der technischen Hilfe ad referendum entgegennimmt. Mittagessen am 24. Februar zusammen mit Herrn Bucher und dem Unterzeichneten
(nach Rücksprache mit Minister Kohli). C. wird noch seitens des Dienstes für
Information und Presse reichlich über unser Land dokumentiert.
In Bezug auf den Fall Moumié hat sich C. überzeugt, dass der Genfer Untersuchungsrichter Dinichert die Untersuchung technisch vorzüglich durchgeführt hat. Was man in der Schweiz seines Erachtens nicht klar genug erkenne, seien die politischen Implikationen. Es sei ein Irrtum zu glauben, dass Moumié von der «Main Rouge» oder gar von der kamerunischen Regierung aus dem Weg geschafft worden sei. Der Tod Moumiés sei für die kamerunische Regierung viel eher eine unangenehme Überraschung als eine Erlösung gewesen, da man habe hoffen können, mit ihm zu einer Einigung zu gelangen, ihn eventuell sogar zwecks Wiederherstellung der nationalen Einheit in die kamerunische Regierung aufzunehmen. Moumiés von Guinea und Ghana unterstützte Stellvertreter
Kingue und Ouandié seien bedeutend extremer als er selbst. Es erscheine den Behörden in Yaoundé heute wahrscheinlich, dass Moumié gerade wegen seiner möglichen Verhandlungsbereitschaft von seinen eigenen Freunden als «zu wenig hart» taxiert und deshalb liquidiert worden sei. Der laute Jammer seiner Freunde nach der Ermordung habe lediglich der Tarnung und der politischen Diskreditierung Yaoundés gedient. Es sei auch bezeichnend, dass die zahlreichen Proteste, die nach Moumiés Tod der kamerunischen Regierung
– und, wie ich beifüge, auch uns – zugingen, wobei die Aktion offensichtlich von
Kairo aus geleitet wurde, aus der VAR, Osteuropa etc., nicht aber aus Ghana und Guinea stammten. (C’s Bemühen, mit dieser Theorie für Yaoundé ein Alibi zu schaffen, war offensichtlich. Er hat auch Untersuchungsrichter Dinichert in diesem Sinne zu beeinflussen versucht, wobei er zwar an Bechtels Täterschaft nicht zweifelt, diesen aber als im Dienste der Feinde des profranzösischen
Régimes Ahidjo stehend betrachtet.)
C. stellt nicht in Abrede, dass die Verzögerung in der von uns gewünschten
Erteilung des Agréments für einen schweizerischen Botschafter mit dem Fall
Moumié zusammen hängt. Man würde zwar einen schweizerischen Botschafter sehr gern willkommen heissen und erblickt in der Schweiz in manchem, z. B. in der föderalistischen Struktur, ein Vorbild für Kamerun. Doch müsse man der afrikanischen Mentalität Rechnung tragen und den Eindruck vermeiden, als ob die Zulassung eines schweizerischen Botschafters eine Belohnung von
Seiten Kameruns für eine schweizerische Komplizität bei der Beseitigung
Moumiés darstelle! Immerhin hofft C., dass sich die Geister beruhigen und das Agrément dann recht bald erteilt werden kann.
Abschliessend sei noch bemerkt, dass es sich bei C. – auch wenn uns seine afrikanische Denkweise manchmal nicht ohne weiteres vertraut ist – um eine im Umgang sehr angenehme, gebildete, wohlorientierte, durchaus westlich gesinnte Persönlichkeit handelt.