Ablauf der Konferenz von Havanna für Handel und Beschäftigung: die Nichtmitgliedstaaten der UNO erhalten kein Stimmrecht. Stucki lehnt seine Ernennung zum Vizepräsidenten des Büros der Konferenz ab.
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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 17, doc. 41
volume linkZürich/Locarno/Genève 1999
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Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2800#1967/60#61* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2800(-)1967/60 18 | |
Titolo dossier | Conférence de la Havane. 21 novembre 1947 (1947–1949) | |
Riferimento archivio | 16 |
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2801#1968/84#20* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2801(-)1968/84 12 | |
Titolo dossier | Havanna - Allgemeines (ITO 1) (1947–1954) |
dodis.ch/128 Der Delegierte des Bundesrates an der Welthandelskonferenz, W. Stucki, an den Vorsteher des Politischen Departements, M. Petitpierre1
Über den bisherigen Verlauf der hiesigen Konferenz2 möchte ich Ihnen kurz berichten:
Am Tage meiner Ankunft teilte mir der Präsident der vorbereitenden Kommission, der Belgier Max Suetens, mit, er und seine Freunde möchten, dass ich das Präsidium der Konferenz übernehme. Er wies darauf hin, dass die Schweiz als neutraler Staat und ich, als derjenige mit den meisten Erfahrungen auf dem Gebiete multilateraler Wirtschaftsverhandlungen hierfür besonders geeignet erscheine. Ich antwortete sofort, dass dies gar nicht in Frage kommen könne, einmal weil die Schweiz in einer ganz besonderen Lage sei und ganz besondere Interessen zu vertreten habe und sodann weil es nahezu grotesk wäre, einem Land das Präsidium zu übertragen, dem man anderseits das Stimmrecht verweigere. Er verstand diese Antwort. Es schien dann einige Zeit, als ob die Wahl von ihm selber, Suetens, gesichert sei. Allein die lateinamerikanischen Staaten unternahmen eine leidenschaftliche Aktion, um das Präsidium für einen der ihren, nämlich für Kuba, zu beanspruchen. Sie behaupteten, zu Unrecht, dass es eine ständige internationale Gepflogenheit sei, das Präsidium einer internationalen Konferenz einem Vertreter desjenigen Staates zu übertragen, auf dessen Gebiet die Konferenz stattfindet3. Nach sehr unerfreulichen und mühsamen Debatten wurde schliesslich der Kubaner Clark zum Präsidenten gewählt. Interessant ist, dass er selber, in der richtigen Erkenntnis, dass ihm dazu jede Eignung fehlt, diese Ehre ablehnen wollte, dass er sich aber dem starken Druck aller Süd- und Mittelamerikaner fügen musste. Er hat sich denn auch bis jetzt als vollkommen hilflos erwiesen. Seine Wahl ist für uns insofern unerfreulich, als er offenbar in Genf mit Bezug auf Hotelunterkunft ungeschickt behandelt wurde und deshalb offensichtlich gegen die Schweiz ungünstig eingestellt erscheint, was sich schon mehrfach in kleinen Giftpfeilen ausgewirkt hat.
Das Sekretariat hatte der Konferenz den Entwurf zu einem internen Geschäftsreglement vorgelegt, in welchem vorgesehen war, dass nur diejenigen Staaten zur Stimmabgabe berechtigt sind, welche der UNO angehören. Diese Bestimmung wurde sofort von Argentinien scharf kritisiert und bildete dann in mehreren Sitzungen der Delegationschefs Gegenstand einer peniblen und leidenschaftlichen Debatte. Fast alle Redner anerkannten, dass es in der Tat ungerecht sei, an der Konferenz zwei Kategorien von Mitgliedern zu schaffen, von denen nur die eine volle Rechte besitzt. Es schien zunächst, als ob die grosse Mehrheit dafür sei, dass die Konferenz unabhängig vom Beschluss des Wirtschafts- und Sozialrates das Recht habe, ihr eigenes Geschäftsreglement aufzustellen und dabei allen eingeladenen Mitgliedern gleiche Rechte zu gewähren. Telegraphisch wurde der Generalsekretär der UNO um seine Meinung befragt. Diese ging mit schärfster Formulierung dahin, die Konferenz sei an den Beschluss des Wirtschafts- und Sozialrates gebunden und könne den Nichtmitgliedern der UNO das Stimmrecht nicht einräumen. Diese Antwort sowie ein starker von den USA ausgeübter Druck bewirkte dann, dass die grosse Mehrheit der Delegationen zwar die bestehende Ungleichheit bedauerte, aber erklärte, vom Beschluss des Rates nicht abweichen zu können, da dieser von der Generalversammlung der UNO stillschweigend gebilligt worden sei. Ich habe in den Sitzungen der Delegationschefs zweimal interveniert und folgendes erklärt: Die Schweiz hat die Frage des Stimmrechtes in Havanna nicht aufgeworfen. Da dies von anderer Seite geschehen ist, muss sie darauf aufmerksam machen, dass sie die Verweigerung des Stimmrechtes nicht versteht und bedauert. Sie hat bei Annahme der Einladung dieser Auffassung Ausdruck gegeben und die bestimmte Erwartung ausgesprochen, dass entweder die Generalversammlung der UNO oder die Konferenz von Havanna selber diesen Zustand beseitige. Diese Erwartung möchte sie auch jetzt wieder ausdrücken. Es sei nicht recht verständlich, weshalb ein Beschluss von 8 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen für eine internationale Konferenz souveräner Staaten verbindlich sein sollte. Der frühere Völkerbund habe zahlreiche internationale Konferenzen einberufen und dazu auch Nichtmitglieder eingeladen. Diese hätten immer genau die gleichen Rechte gehabt wie die Völkerbunds-Mitglieder. Ich erinnerte an die Weltwirtschaftskonferenz 1933 in London, wo die amerikanische Delegation, obschon Vertreter eines Nichtmitgliedes, eine geradezu ausschlaggebende Rolle gespielt hat. Ich erinnerte auch daran, dass im Wirtschaftskomitee des Völkerbundes jahrelang ein amerikanischer Vertreter gesessen hat, der genau die gleichen Rechte hatte, wie die Vertreter der Mitgliedstaaten. Ich erinnerte endlich an die Abrüstungskonferenz, bei der die Verhältnisse gleich lagen. Diese Hinweise verfehlten ihren Eindruck nicht und es wurde ein besonderes Komitee ernannt, welches beauftragt ist, eine annehmbare Lösung zu suchen. Zur Stunde hat dieses Komitee seine Arbeit noch nicht abgeschlossen. Es zeigt aber jedenfalls sehr viel guten Willen, um unserer delikaten Situation Rechnung zu tragen. Erschwert wird die Situation durch die gestrige Rede des Vertreters von Indonesien, der leidenschaftliche Anklagen gegen Holland erhoben hat. Selbstverständlich spielt hinter den Kulissen die Frage von Indonesien, Indochina, belgischer Kongo, Burma etc. eine sehr beträchtliche Rolle. – In meiner letzten Intervention habe ich erklärt, dass sich die schweizerische Delegation jedenfalls loyal jedem Entscheid der Konferenz unterwerfen werde.
Verschiedenen Delegationen gegenüber hatte ich den Standpunkt vertreten, dass wir nicht in der Lage wären, irgend ein Amt in der Konferenz zu übernehmen, solange man uns das Stimmrecht nicht einräume. Zu meiner Überraschung erhielt ich dann einen vom «Comité des nominations» ausgearbeiteten Vorschlag, wonach ich als einer der Vizepräsidenten dem Bureau angehören sollte. Es wurde mir zunächst erklärt, es bedeute dieser Vorschlag nicht nur eine Sympathiekundgebung für die Schweiz, sondern ganz allgemein für die Gruppe der Nichtmitglieder. Ich habe diese Kandidatur abgelehnt, was da und dort zu unfreundlichen Kommentaren führte, in denen gesagt wurde, ich wollte damit einen Druck in der Frage des Stimmrechtes ausüben. Ich habe diese Auffassung selbstverständlich berichtigt. Es sind dann 6 Vizepräsidenten gewählt worden und der Präsident hat mitgeteilt, er werde später einen weiteren Vorschlag machen. In den letzten zwei Tagen haben mich nun sämtliche westeuropäischen Staaten dringend gebeten, auf meinen Standpunkt zurückzukommen. Es handle sich für sie darum, im Bureau der Konferenz das westeuropäische Element zu verstärken und auch von den Erfahrungen mit Bezug auf die wirtschaftliche Tätigkeit des früheren Völkerbundes Nutzen zu ziehen. Ich habe mir die endgültige Stellungnahme vorbehalten bis zum Moment, da der Bericht des Sub-Komitees in der Stimmrechtsfrage bekannt sein wird.
Die übrige Beratung des Geschäftsreglementes hat gezeigt, wie unerfahren und kleinlich namentlich die lateinamerikanischen Delegierten sind. Man hat mit der Diskussion von Nichtigkeiten Stunden, ja Tage verloren. [… 4
- 1
- Schreiben: E 2801(-)1968/84/12. M. Petitpierre nahm von diesem Brief am 5. Dezember 1947 Kenntnis.↩
- 2
- Die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Beschäftigung fand vom 21. November 1947 bis 24. März 1948 in Havanna statt. Zu den Unterlagen der schweizerischen Delegation an der Welthandelskonferenz und zu ihrer Berichterstattung vgl. E 2001(E)-/1/ 191, die Notiz vom 27. Oktober 1947, E 7110(-)1967/146/2 (dodis.ch/1964), sowie Nrn. 34 und 55 in diesem Band und E 2800(-)1967/60/18 (dodis.ch/2343), E 2801(-)1968/84/13 (dodis.ch/2364), E 2800(-)1967/60/18 (dodis.ch/3201).↩
- 3
- Zur Frage der Präsidentschaft internationaler Konferenzen im Rahmen des Völkerbundes vgl. DDS, Bd. 7,2, Dok. 411, dodis.ch/44622, Dok. 413, dodis.ch/44624, Dok. 418, dodis.ch/44629, Dok. 419, dodis.ch/44630, Dok. 421, dodis.ch/44632, Dok. 428, dodis.ch/44639, 429.↩
- 4
- Es folgt eine Zusammenfassung über die Haltung der Delegationen während der Generaldebatte. Aus dieser geht gemäss W. Stucki hervor, mit welcher Wucht die «neue Welt», d. h. Lateinamerika einerseits und der nahe und mittlere Osten anderseits, gegen die alten Privilegien Europas anstürmt und ihre Interessen geltend macht. Anschliessend berichtet W. Stucki über die Besetzung der Kommissionspräsidien und über die Lebenskosten in Havanna.↩
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Conferenza sul commercio e l'impiego dell'Avana e conferenze successive del GATT (1947–1961)
Relazioni economiche ONU (Organizzazioni specializzate) ONU – Generale GATT