Classement thématique série 1848–1945:
I. LA SUISSE ET LA SOCIÉTÉ DES NATIONS
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-II, doc. 411
volume linkBern 1984
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2001B#1000/1508#72* | |
Dossier title | Présidence de la 1ère assemblée (1920–1921) | |
File reference archive | B.56.41.04.2 |
dodis.ch/44622
Wie Sie sich erinnern, meldete ich Ihnen im August von Paris aus,2 dass der amtierende VBRatspräsident die VB Versammlung eröffnen werde und dass, wie schon in Rom bestimmt, die der Versammlung unmittelbar vorausgehende Ratssitzung in Brüssel stattfinden solle. Ich schloss daraus, dass man vielleicht durch die Präsidentschaft der Versammlung Belgien für den Verlust des Sitzes von Versammlung und Sekretariat entschädigen wolle.
Die in den letzten Tagen von Herrn Paravicini und Herrn de Montenach jr. eingetroffenen Meldungen scheinen diese Vermutung zu bestätigen. Ich kann die Befürchtung nicht unterdrücken, dass der Vorsitz der Versammlung, der nach der Überlieferung Ihnen zukommt, von Belgien ebenfalls mit Nachdruck für seinen Vertreter beansprucht wird, und dass es dabei von allen unterstützt wird, die s.Z. für Brüssel als Sitz stimmten.
Allerdings haben Sie, abgesehen von Ihren persönlichen Rechtstiteln und den Präzedenzfällen, für sich die wichtige Tatsache, dass die Versammlung nur ungern einem Staate den Vorsitz einräumen wird, der als Ratsstaat bereits an dem Übergewicht des Rates partizipiert. Anderseits wird es schwer sein, den provisorischen Präsidenten – zumal wenn es ein Belgier ist – durch einen ändern zu ersetzen.
Sofern wir nicht der Zustimmung der vier Grossmächte für den Vorrang des ersten schweizerischen Vertreters sicher sind, könnte ein Ausweg aus der Schwierigkeit vielleicht so gefunden werden, dass Hymans als 1. Vicepräsident die Zusicherung erhielte, einen wesentlichen Teil der Präsidialgeschäfte führen zu können, sodass Sie mehr in die reservierte Stelle eines empfangenden Staatsoberhauptes als Bundespräsident zurücktreten würden, oder aber die Schweiz würde zum voraus «par un beau geste» zugunsten Belgiens verzichten. In beiden Fällen hätten Sie den Vorteil, von den sehr absorbierenden Präsidialgeschäften etwas entlastet oder ganz frei zu werden, wodurch Sie mehr Zeit für die Delegation und das Departement behielten.
Auf keinen Fall sollte man es darauf ankommen lassen, dass der erste schweizerische Vertreter mit den Chefs der übrigen Delegationen in Genf auf eine Linie zu stehen käme. Wollen Sie meine freimütige Meinungsäusserung entschuldigen. Ich glaube, dass die Zeit drängt und ein uns nachteiliges fait accompli verhütet werden muss.
In bezug auf die Angelegenheit Exterritorialität der VB Organe teile ich völlig die Auffassung, die Herr BRat Häberlin in seinem letzten Schreiben an Sie vertritt. Die konferenzielle Behandlung des Gegenstandes sollte sobald als möglich an Hand genommen werden.
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