Der Chef der Abteilung für Auswärtiges im EPD stellt sich gegen das Projekt des Historikers Rudolf von Albertini. Dieser wollte die amerikanischen Mikrofilme von Dokumenten aus italienischen Archiven, welche die Verhältnisse der Schweiz während dem Faschismus und dem Zweiten Weltkrieg zeigen, konsultieren.
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 19, Dok. 103
volume linkZürich/Locarno/Genève 2003
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2001E#1979/28#7* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 2001(E)1979/28 2 | |
Dossiertitel | Nachträgliche Enthüllungen über die italienisch-schweizerischen Beziehungen während des Krieges (1954–1959) | |
Aktenzeichen Archiv | B.51.10.6 |
dodis.ch/9017
Der Chef der Abteilung für Politische Angelegenheiten des Politischen Departements, A. Zehnder, an den Schweizerischen Gesandten in Washington, K. Bruggmann1
Im Nachgang zu unserem Brief vom 13. Mai2 betreffend Dokumente aus italienischem Geheimarchiv beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, dass Herr Prof. Kern gemeinsam mit uns die Aufstellung zum Brief Ihres Mitarbeiters R. Hunziker geprüft hat.
Es ist für uns sehr peinlich, dass die von Ihnen zitierten Dokumente in die Hände einer Privatperson gefallen sind. Wir wissen nicht, was Herr Rudolf von Albertini damit anfangen will. Er ist Privatdozent für neuere Geschichte an der Universität Zürich und hätte seine Vorlesungen im laufenden Semester beginnen sollen. Er hat sie wegen Landesabwesenheit noch nicht angefangen. Die Vermutung liegt jedoch nahe, dass er aktuelles und vielleicht sensationelles Material sucht, um seine Vorlesungen interessant zu gestalten. Ist die Vermutung richtig, so würden Herr von Albertini und somit auch Herr Hunziker uns einen sehr schlechten Dienst erwiesen haben. In der Tat sind die italienischen Archive weder vollständig noch historisch stichhaltig; nur ein Teil befindet sich in Washington, ein anderer wird in Italien und in der Schweiz von Plünderern feilgeboten. Es befinden sich darunter Aktenstücke, die Namen von prominenten schweizerischen Persönlichkeiten und ihre angeblichen Äusserungen zu politischen Tagesfragen enthalten, wobei deren Richtigkeit oder richtige Wiedergabe erst noch nachzuprüfen wäre. Eine wahllose Publikation derselben durch einen schweizerischen Dozenten könnte innerpolitische Folgen haben, die uns im jetzigen Augenblick nicht passen.
Aus früherer Korrespondenz wissen Sie mit welchem Geschick Herr Prof. Kern die Veröffentlichung gewisser sensationeller Aktenstücke aus deutschen Archiven verhindern konnte3. Wir fragen uns deshalb, ob es nicht angezeigt wäre, dass Herr Prof. Kern auf einen Sprung nach Washington käme, um das sich in amerikanischen Händen befindliche Material zu sichten. Wir sind aber auf Ihre Beurteilung der Chancen einer solchen Sichtung angewiesen. Besteht überhaupt die geringste Hoffnung, dass die massgebenden amerikanischen Herren Herr Prof. Kern das gesamte die Schweiz betreffende Material4 zwecks Prüfung zur Verfügung stellen in der Hoffnung, dass einzeln besonders kompromittierende Stücke wie die Rolle 414, Nrn. 75, 116, Rolle 439, Nrn. 17, 48, Rolle 455, Nrn. 29, 310, Rolle 1357, Nr. 211, allenfalls nicht zur Veröffentlichung gelangen würden? Die vorstehende Aufzählung ist keinesfalls vollständig, sondern soll nur zur Illustration dienen. Sollten Sie der Auffassung sein, dass Herr Prof. Kern in Washington willkommen und seine Reise nützlich sein könnte, so würden wir nicht zögern, dem Bundesrat die Reise zu beantragen. Wir müssen es Ihnen überlassen zu sehen, wie Sie die uns interessierende Auskunft beschaffen können. Eines möchten wir Sie aber bitten: die Sache selber an die Hand zu nehmen. Herrn Hunziker wäre einzuschärfen, sich nicht mehr zu exponieren und jede Bemühung, Drittpersonen in dieser Sache behilflich zu sein, sofort einzustellen.
Was nun Herrn Dr. von Albertini anbetrifft, so haben wir vergeblich versucht, ihn in Zürich zu erreichen. Er ist, wie gesagt, immer noch landesabwesend. Sollte er noch in Washington sein, so bitten wir Sie, ihm zu sagen, dass die Hilfe der Gesandtschaft ihm solange verwehrt sein wird, bis Bern neue Instruktionen schickt. Diese werden erst dann erteilt werden, wenn wir Gelegenheit gehabt haben, mit Herrn von Albertini zu sprechen und zu sehen, wes Geistes Kind er ist und was er im Schilde führt. Wir sind immer noch tief beunruhigt darüber, dass Ihr Mitarbeiter sich so leichtfertig zur nachgesuchten Hilfe bereit erklärt hat, ohne zu bedenken, dass die Übergabe so wichtiger Aktenstücke an einen Privaten für uns sehr unangenehme Folgen haben könnte12.
- 1
- Schreiben: E 2001(E)1979/28/2. Paraphe: FS. Diesem Dokument wurde eine nicht unterzeichnete Notiz an A. Zehnder vom 20. Mai 1954 beigelegt. Die Notiz lautet: Le chef du département est d’accord avec la signature et l’envoi de cette lettre. Mais il aimerait que vous ajoutiez en post-scriptum qu’il se réserve d’examiner cette affaire plus à fond, d’ouvrir une enquête contre M. Hunziker et de prendre à son égard des mesures disciplinaires et administratives. Auf der Notiz steht eine handschriftliche Anmerkung von A. Zehnder: Privatbrief handgeschrieben vom 21. Mai.↩
- 2
- Nicht abgedruckt.↩
- 3
- Vgl. E 2800(-)1967/60/9.↩
- 4
- Zu einer detaillierten Liste der Mikrofilme betreffend die Schweiz vgl. die Notiz von R. Hunziker an das Politische Departement vom 19. April 1954, E 2001(E)1978/28/2 (dodis.ch/9018).↩
- 5
- Gemäss der von R. Hunziker erstellten Liste handelt es sich um das Dossier mit dem Titel: Februar/März 1945, Dokumente betreffend deutsch-italienischen Eisenbahnverkehr durch die Schweiz. Vgl. Anm. 3.↩
- 6
- Es handelt sich um folgendes Dokument: 5. Oktober 1943, Notiz für den Duce über das Asylrecht in der Schweiz (Unterredung Graf Mazzolinis mit schweizerischem Geschäftsträger, Legationsrat Pierre von Salis). Ibid.↩
- 7
- Es handelt sich um das Dossier mit dem Titel: Korrespondenz und Telegrammwechsel zwischen italienischer Gesandtschaft in Bern und Aussenministerium. Ibid.↩
- 8
- In seiner Liste gab R. Hunziker die folgenden Bemerkungen, die das fragliche Dokument betreffen: In dieser Korrespondenz erscheint wiederum der Name Dr. Martignonis, und es wird erwähnt, dass er der italienischen Gesandtschaft in Bern seine Dienste für faschistischen Propaganda in der Schweiz angeboten habe. Geldanweisung von Lire 10’000 vom Aussenministerium für Propagandazwecke. Ibid.↩
- 9
- Dossier: Beziehungen der Schweiz zu den Achsenmächten. Ibid.↩
- 10
- Dossier: Transitverkehr Deutschland/ Italien durch die Schweiz. Ibid.↩
- 11
- Dossier: Beziehungen des italienischen faschistischen Regimes zur Schweiz, August 1944 bis März 1945. Ibid.↩
- 12
- Die Anfragen von A. von Albertini wurden schliesslich von der schweizerischen Gesandtschaft in Washington abgewiesen, so dass dieser keinen Zugang zu den amerikanischen Mikrofilmen der italienischen Dokumente betreffend die Schweiz bekam. Vgl. das Schreiben von K. Bruggmann an A. Zehnder vom 3. Juni 1954, nicht abgedruckt. Kopien der fraglichen Mikrofilme wurden jedoch von der schweizerischen Gesandtschaft in Washington herstellt. Diese wurden dem Bundesarchiv in Bern abgegeben. Vgl. das Schreiben von A. Zehnder an L. Kern vom 17. Juni 1954, nicht abgedruckt.↩
Tags
Italien (Allgemein) Historiografie und Archivierung