Darstellung der wirtschaftlichen und politischen Gründe, weshalb die Schweiz der «Transferable Account Group» nicht beitreten kann.
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 18, Dok. 61
volume linkZürich/Locarno/Genève 2001
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E6100B#1973/141#118* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 6100(B)1973/141 44 | |
Dossiertitel | Grossbritannien: Wirtschaftsbeziehungen (1950–1960) | |
Aktenzeichen Archiv | 980 |
dodis.ch/7863 Interne Notiz des Finanz- und Zolldepartements1 ZUR FRAGE EINES ANSCHLUSSES DER SCHWEIZ AN DIE TRANSFERABLE ACCOUNT GROUP
Den verschiedenen Berichten unserer Londoner Gesandtschaft ist zu entnehmen, dass die Engländer die Einbeziehung aller EPU-Länder2 in die TAG (= Transferable Account Group) beabsichtigen, indem sie den noch nicht angeschlossenen EPU-Ländern einen diesbezüglichen Abkommensentwurf unterbreiten wollen. Die am System der TAG teilnehmenden Staaten geniessen unter sich den Vorteil einer beschränkten Pfundkonvertibilität. Diese umfasst die sog. «direct current transactions», d. h. Zahlungen, die nicht zum Zwecke eigentlicher Kapitaldislokationen gemacht werden. Da der TAG eine Reihe von Ländern angehören, die nicht zur EPU zählen, wie beispielsweise Ägypten, Spanien und die Sowjet-Union, vermag dieses System einen über die Sphäre der EPU hinausreichenden, zusätzlichen Konversionsbereich zu schaffen. Die dieser Randgruppe angehörenden Länder würden durch den Beitritt der Schweiz in die Lage versetzt, unsere Forderungen in Pfundsterling statt in Schweizerfranken abzugelten. Es ist wahrscheinlich, dass dies zu einer zusätzlichen Nachfrage nach schweizerischen Exportprodukten führen würde. Es ist bekannt, dass Pfundguthaben besitzende Länder, wie z. B. Schweden und Italien, die Tendenz haben, ihre Bezüge in irgendwelchem Lande zu tätigen, wenn dieses nur bereit ist, die angebotenen Pfundsterling anzunehmen, selbst wenn die Produkte teurer bezahlt werden müssen als anderswo. Im gegenwärtigen Zeitpunkt, wo unser Export mit keinen besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen hat, fällt indessen dieser Vorteil zusätzlicher Exportchancen nicht so stark ins Gewicht wie die nachher zu erörternden Nachteile eines Anschlusses an die TAG.
Die Konten der TAG können gemäss der britischen Vorschriften in die Mitgliederwährungen, keinesfalls aber in Dollars konvertiert werden. Grossbritannien ist indessen bezüglich der Durchsetzung dieser restriktiven Bestimmung auf die Mitarbeit der zentralen Bankinstitute der Mitgliedländer angewiesen. Die Kontrolle der (bisher) 15–18 Staatsbanken war aber nie eine hundertprozentige. So soll beispielsweise im November 1949 die Niederländische Staatsbank holländischen Pfundinhabern gestattet haben, mit ihren Pfundguthaben in Australien Wolle zu kaufen und die Ware gegen Dollars nach den USA oder andern Hartwährungsländern weiter zu verkaufen.
Gegenüber Australien mussten sich die Käufer zwar formell verpflichten, die Wolle selbst zu verbrauchen, haben sich aber offenbar nicht daran gehalten. Zwei Drittel der westeuropäischen Wollkäufe, die im September 1949 in Australien getätigt worden sind, sollen nachher in New York wieder gegen Dollars veräussert worden sein. Jene Mitglieder der TAG, welche derartige «illegale» Transaktionen tolerierten, zogen aus ihrer Zugehörigkeit zur TAG den weiteren Vorteil der Beschaffung zusätzlicher Hartdevisen aus billigen Pfunden. Die Schweiz, selbst ein Hartwährungsland, wäre indessen an dieser Möglichkeit nicht besonders dringlich interessiert, auch deswegen nicht, weil die geschilderte Praxis zu Konflikten mit der Bank of England zu führen pflegt.
Schwerer als diese geringen und in gewisser Beziehung zweifelhaften Vorteile wiegen die Nachteile eines Anschlusses der Schweiz an die TAG. In erster Linie ist der Erwartung Ausdruck zu geben, dass die ausserhalb der EPU stehenden Mitglieder uns einen Teil ihrer laufenden Pfundeinnahmen (und bis zu einem gewissen Grade auch deblockierte alte Pfunde) zur Zahlung anbieten werden, und zwar nicht nur für Warenforderungen, sondern auch für Dienstleistungen, Tilgungen und Amortisationen, die ebenfalls unter den Begriff der «direct current transactions» fallen. Alle diese Pfundsterling-Zahlungen, die voraussichtlich auf einen beträchtlichen Umfang anschwellen werden, müssten in der monatlichen Abrechnung durch die EPU die britischschweizerische Bilanz ausserordentlich belasten, das britische Defizit vergrössern und die Beanspruchung unserer Quote in einem unvorhergesehenen Masse beschleunigen3. Wie dem uns von der Gesandtschaft zugestellten Prototyp eines derartigen bilateralen Abkommens lt. Art. 4 zu entnehmen ist, müsste sich nämlich die Schweiz – offenbar unter Vorbehalt der in Art. 12 des EPU-Abkommens gesetzten Grenzen – verpflichten, die Annahme von Pfundsterling aus den angeschlossenen Ländern keinen Einschränkungen zu unterwerfen4. Wir hätten also keine Möglichkeit den Zustrom von Pfundsterling durch Bewirtschaftungsmassnahmen zu regulieren, ganz abgesehen davon, dass eine solche Bewirtschaftung auch nur als notwendiges Übel betrachtet werden könnte. Die raschere Erschöpfung der schweizerischen Kreditlimite innerhalb der EPU würde bewirken, dass die Schweiz zur Erteilung neuer Kredite aufgerufen würde oder dass sie seitens Grossbritanniens diskriminiert werden könnte. Im schlimmsten Falle ist sogar mit einem Austritt aus der EPU zu rechnen, was dann einer umfassenden Diskriminierung durch die verbleibenden EPU-Mitglieder gleichkommen würde.
Abgesehen von dieser die Bundesfinanzen direkt berührenden Seite, gibt das britische Projekt noch zu weiteren, teils technischen, teils politischen Bedenken Anlass. Durch das System der Transferable Accounts würden die angeschlossenen Ostblock-Länder in die Lage gesetzt, in mehrfacher Weise von den der EPU zur Verfügung gestellten Krediten zu profitieren, mit andern Worten, sie würden indirekt der EPU angeschlossen. Was die Amerikaner zu einer derartigen Beanspruchung ihrer Dollar-Beiträge sagen werden, bleibt abzuwarten. Aber auch was die schweizerischen Kredite anbelangt, so kann man sich fragen, ob es zweckmässig ist, dieselben dem Ostblock zugänglich zu machen. Die Ostländer könnten bei uns mit neuen oder alten Pfundsterling zusätzliche Warenbezüge machen. Solche zusätzliche Bezüge bei Neutralen werden in dem Masse wahrscheinlicher, in welchem der alliierte Westen seine Exporte nach dem Osten militärpolitisch orientierten Restriktionen unterwirft. Diese Entwicklung könnte indessen auch unsere Neutralitätspolitik tangieren5.
Sodann würde der Anschluss der Schweiz an die TAG einen Ausbau unseres Kontrollapparates bedingen. Neben die bisherigen «sterling accounts» hätten dann noch die andern Spielregeln und einer schärferen Kontrolle unterstehenden «transferable accounts» zu treten. Diese Komplizierung hätte vermehrte Verwaltungsausgaben zur Folge, welche entweder die Banken oder die Staatsrechnung belasten würden, sofern sie nicht durch eine neue Abgabe gedeckt werden könnten. So oder so würde jedenfalls eine unproduktive Belastung unserer Wirtschaft entstehen.
Eine weitere unerwünschte Auswirkung eines Anschlusses der Schweiz an die TAG würde darin bestehen, dass das Verhältnis zur EPU durch eine Querverbindung getrübt würde und sich die Auswirkungen unseres Anschlusses an die EPU nicht mehr eindeutig feststellen liessen. Die Tatsache, dass die Engländer im Begriffe sind, einen Staat im Staate aufzubauen, ist auch in anderer Beziehung bedenklich. Das britische Vorgehen bedeutet, wenn nicht geradezu eine Gefährdung, so doch zum mindesten eine Schwächung der Zahlungsunion und sollte jedenfalls nicht durch unsern Beitritt gefördert werden. Wenn nun schon das – international gesehen – Positive verzeichnet werden darf, dass eine intereuropäische Zahlungs- und Verrechnungs-Organisation zustande gekommen ist6, so sollte diese unter Inkaufnahme gewisser Unzulänglichkeiten vorerst allseits nach Kräften unterstützt statt durch separatistische Aktionen zum vorneherein konkurrenziert werden, sodass sie überhaupt erst einmal Gelegenheit erhält, ihre Tauglichkeit unter Beweis zu stellen. Sicherlich bringt ja unsere Zugehörigkeit zur EPU gerade in Bezug auf die eingesetzten Bundesgelder bedeutende Risiken und Unzulänglichkeiten mit sich, deren Klarstellung in der bundesrätlichen Botschaft wohl etwas deutlicher hätte ausfallen dürfen7. Da jedoch mit einer Ratifikation des EPU-Abkommens durch das Parlament gerechnet werden muss8, haben wir kein Interesse, eine Organisation, der wir aller Voraussicht nach einmal angehören werden, durch den gleichzeitigen Beitritt zu einem wenig attraktiven Konkurrenzgebilde zu schwächen und damit die EPU einem Liquidationsstadium näher zu bringen, von dessen vorzeitiger Durchführung wir in erster Linie Verluste zu erwarten hätten.
Die britischen Bemühungen scheinen einmal mehr mit dem Versuche verbunden zu sein, den Wirkungsbereich und die Macht des Pfundsterlings auszudehnen, eine Tendenz, die in der Nachkriegszeit bereits verschiedentlich zu Tage getreten ist9. Wir haben indessen kein Interesse an der Ausdehnung des Pfundbereichs, und es ist dies auch nicht nötig, um etwa den Dollar in Schranken zu halten. Die Umsätze in Pfundsterling umfassen nämlich ohnehin nahezu einen Drittel des Welthandels, und etwa ein Viertel der Weltbevölkerung lebt im Sterlinggebiet, während ein weiterer Fünftel auf Länder entfällt, die mit der Pfundwährung sehr stark verbunden sind. Der Wirkungsbereich des Pfundsterlings scheint demnach gross genug, um ein gewisses Gleichgewicht als gesichert erscheinen zu lassen.
Man wird auch die Nachteile nicht unbeachtet lassen müssen, die der internationalen Stellung des Schweizerfrankens im Falle eines Beitritts zur TAG daraus erwachsen müssten, dass in einem gewissen Umfange eine Nachfrageverschiebung von Schweizerfranken auf das Pfund Sterling stattfinden würde. Wir haben keinen Grund, den Schweizerfranken weniger begehrt zu machen und dafür den Pfundkurs durch Veranlassung einer vermehrten Verwendbarkeit des Pfundsterlings und durch die in Art. 1 des erwähnten Prototyps vorgesehene vertragliche Verpflichtung zu stützen. Die Schweiz ist Grossbritannien bezüglich Pfundstützungsaktionen schon mehr als nötig entgegengekommen, unter anderem indem die Nationalbank sich im Mai 1949 bereit erklärte, die aus einem weitgespannten Finanztransfer anfallenden Pfundsterling restlos zum (damals noch stark übersetzten) offiziellen Kurse zu honorieren10.
Die Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile zeigt eindeutig, dass die Schweiz kein Interesse an einem Beitritt zur Transferable Account Group haben kann11. Insbesondere dürfte der Standpunkt des Finanzdepartementes durch die klar zu Tage tretende Gefahr einer beschleunigten Ausschöpfung unserer Kreditquote bei der EPU eindeutig bestimmt sein.
- 1
- E 6100(B)1973/141/44. Diese Notiz wurde von W. Eggenschwiler verfasst und an M. Iklé gerichtet. Auf dem Dokument wurde folgende handschriftliche Notiz angebracht: Prof. Jacot, einverstanden mit dieser Betrachtungsweise. Müssen wir der Handelsabteilung unsere Auffassung bekannt geben?↩
- 2
- Es handelt sich um die Europäische Zahlungsunion (EuropeanPayments Union).↩
- 3
- Fussnote im Originaltext: * Es ist z. B. bezeichnend, dass Ägypten im vergangenen Jahre mit nicht zum £-Block gehörenden Ländern, die £ an Zahlungsstatt angenommen haben, für 113 Mio. £ zusätzliche Umsätze zu erzielen vermochte. Die Einbeziehung weiterer EPU-Länder in das System der TAG würde zweifellos die £-Gläubiger ausserhalb der EPU (aber innerhalb der TAG) in die Lage versetzen, ihren Handel so zu organisieren, dass sie in grösserem Umfang von ihren £-Beständen zehren könnten als gegenwärtig.↩
- 4
- Der erwähnte Prototyp für ein neues bilaterales Abkommen mit Grossbritannien wurde mit dem Schreiben von V. H. Umbricht an die Handelsabteilung vom 25. September 1950 übermittelt, E 7110(-)1967/32/1051; vgl. den Kommentar dazu im Schreiben der Eidgenössischen Finanzverwaltung an die Handelsabteilung vom 17. Oktober 1950, ebd.↩
- 5
- Zur Frage des Ost-West-Handels vgl. DDS, Bd. 18, Dok. 106, dodis.ch/7230; vgl. auch das thematische Verzeichnis: Ost-West-Handel.↩
- 6
- Zu den Verhandlungen über die Errichtung der Europäischen Zahlungsunion vgl. E 2001(E)1967/113/583, 584 und 838, E 7800(-)-/1/4; vgl. Thematisches Verzeichnis in diesem Band: Die Schweiz und die Europäische Zahlungsunion.↩
- 7
- Vgl. BBl, 1950, Bd. 102, II, S. 977–1000; zum Beitritt der Schweiz zur EZU vgl. auch DDS, Bd. 18, Dok. 55, dodis.ch/8164.↩
- 8
- Vgl. Sten. Bull. NR, 1950, S. 563–606; Sten. Bull. SR, 1950, S. 289–301; vgl. auch den Bundesbeschluss vom 26. Oktober 1950, AS, 1950, S. 1209.↩
- 9
- Fussnote im Originaltext: * In den Verhandlungen des Europarates im September 1949 trat die britische Tendenz zu Tage, die Bank von England, die heute der Regierung von London direkt untersteht, durch das Mittel einer vom Gold gelösten, frei manipulierten Pfundwährung zum währungspolitischen Herrscher über die europäischen Länder machen zu wollen.↩
- 10
- Zur Pfundabwertung vgl. Nrn. 12 und 23 in diesem Band.↩
- 11
- In den Wirtschaftsverhandlungen vom November 1950 erklärte sich die Schweiz bereit, unter bestimmten Voraussetzungen und auf «administrativer Basis» Pfundtransfers zuzulassen, vgl. BR-Prot. Nr. 2120 vom 24. November 1950, E 1004.1(-)-/1/523 (dodis.ch/7843).↩
Tags
Vereinigtes Königreich (Wirtschaft)
Europäische Zahlungsunion (1950–1958)