Sprache: Deutsch
24.6.1935 (Montag)
Schreiben (L)
Die Schweiz sollte keine Möglichkeit unbenützt lassen, noch vor der eventuellen Abtretung des nördlichen Teils des chinesischen Reichs in Tientsin eine konsularische Vertretung zu errichten. Falls die nördlichen Provinzen der Mandschurei einverleibt würden, könnte eine solche Vertretung der Schweiz ausserordentlich wichtige Dienste erweisen. Trotz potenziell negativer Folgen darf sich die Schweiz die Gelegenheit in Nordchina eine Vertretung zu errichten, nicht entgehen lassen.
Aktenzeichen: B.21.219.m.Ch
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