Langue: allemand
1.11.1995 (mercredi)
Ausserordentliche Erteilung von Jahresaufenthaltsbewilligungen im Jahr 1996 an Saisonniers und Kurzaufenthalter aus Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und aus Jugoslawien (Serbien und Montenegro)
Circulaire (Circ)
Die Weisungen zur Erteilung von Jahresaufenthaltsbewilligungen an Saisonniers und Kurzaufenthalter aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens sowie Serbien und Montenegro werden angepasst. Grundsätzlich müssen alle Saisonniers und Kurzaufenthalter nach Ablauf der dem Kontingent 1994/1995 belasteten Bewilligung die Schweiz verlassen. Saisonniers und Kurzaufenthalter, welche während mindestens acht aufeinanderfolgenden Jahren in der Schweiz gearbeitet haben, können unter gewissen Umständen eine Jahresaufenthaltsbewilligung erhalten.
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