Langue: allemand
20.1.1994 (jeudi)
Nr. 37. Sanktionen gegen Libyen
Procès-verbal (PV)
Die von der Schweiz gegen Libyen verhängten Sanktionen gelten nicht für die gesamten Wirtschaftsbeziehungen, sondern nur für bestimmte Sektoren. Das Vermögen und die Vermögenswerte von juristischen Personen, die direkt oder indirekt vom libyschen Regime kontrolliert werden, müssen blockiert werden.
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