Lingua: tedesco
18.10.1946 (venerdì)
Zur Frage der Rückgabe des deutschen Staatseigentum in der Schweiz
Relazione (Exp)
1) "Es ergibt sich, dass die Schweiz völkerrechtlich nicht verpflichtet ist, das deutsche Staatseigentum den Allierten auszuhändigen". 2) "Die gleichen Gründe, die zu dieser Auffassung führen, haben jedoch auch zur Folge, dass die Eidgenossenschaft auch nicht berechtigt wäre, das deutsche Staatseigentum aushinzugeben [sic]"
Riferimento: B.42.52.A.0
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