Sprache: Deutsch
12.11.1959 (Donnerstag)
Herkunftsbezeichnung für liechtensteinische Erzeugnisse
Aktennotiz / Notiz (No)
Während die liechtensteinische Industriekammer den schweizerischen Ursprung von liechtensteinischen Erzeugnissen bescheinigen darf, ist eine Verschweigung des liechtensteinischen Ursprungs in Reklamen verboten. Einzig ein Hinweis auf Zugehörigkeit zum schweizerischen Wirtschaftsgebiet ist zulässig.
Aktenzeichen: B.14.21.Liecht.2.69
Zitierempfehlung: Kopieren

Aufbewahrungsort

PDF