Langue: allemand
17.5.1991 (vendredi)
Arbeitsbesuch Bundesrat Felbers in Vaduz (16.5.1991)
Notice (No)
Beide Seiten sind sich einig, dass Liechtenstein dem EWR-Vertrag nur beitreten kann, sofern auch die Schweiz beitritt. Sollte sich die Schweiz für die Option EG-Beitritt entscheiden (via EWR oder via eine anders geartete Übergangsphase), so wird Liechtenstein über die Schweiz in die EG eingebunden. Eine selbständige EG-Mitgliedschaft des Fürstentums erscheint aufgrund der von der EG bisher gegenüber Kleinstaaten eingenommenen Haltung ausgeschlossen.
Recommandation de citation: Copier

2 emplacements

PDF