Lingua: tedesco
17.5.1991 (venerdì)
Arbeitsbesuch Bundesrat Felbers in Vaduz (16.5.1991)
Appunto (No)
Beide Seiten sind sich einig, dass Liechtenstein dem EWR-Vertrag nur beitreten kann, sofern auch die Schweiz beitritt. Sollte sich die Schweiz für die Option EG-Beitritt entscheiden (via EWR oder via eine anders geartete Übergangsphase), so wird Liechtenstein über die Schweiz in die EG eingebunden. Eine selbständige EG-Mitgliedschaft des Fürstentums erscheint aufgrund der von der EG bisher gegenüber Kleinstaaten eingenommenen Haltung ausgeschlossen.
Riferimenti:
B.24.Liecht.130 • B.24.Liecht.136
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