Langue: allemand
9.7.1952 (mercredi)
Notice (No)
Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des Fürsten hat die Regierung Liechtensteins dem Landtag eine Gesetzesvorlage unterbreitet zur Regelung ihrer Vertretung im Ausland. Neu soll der Landtag bei Mehrkosten durch die Errichtung oder Führung einer Gesandtschaft zuerst seine Zustimmung geben.

Darin: Gesetz betreffend Errichtung und Unterhaltung von Vertretungen des Fürstentums im Ausland oder bei ausländischen Regierungen (Beilage).
Références: B.22.10.LiechtB.24.Liecht.1
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